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Hochschule Kodex für private Förderer

02.08.2007 ·  Um Einflussnahmen auf die Inhalte von Forschung und Lehre zu vermeiden, will der Frankfurter Universitätspräsident Steinberg einen Verhaltenskodex für Spender einführen. Ein Kontrollgremium soll die Einhaltung des Kodexes überwachen.

Von Sascha Zoske
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Der Frankfurter Universitätspräsident Rudolf Steinberg will für seine Hochschule einen Verhaltenskodex einführen, der regelt, wie mit Zuwendungen privater Förderer umzugehen ist. Steinberg sagte der F.A.Z., er habe dem Universitätssenat hierzu ein Grundsatzpapier vorgelegt und hoffe, dass das Gremium in den nächsten Monaten entsprechende Regeln beschließe. Die Goethe-Universität würde damit eine Pionierrolle einnehmen: „Es gibt in Deutschland bisher nichts Vergleichbares.“

Wie Steinberg ausführte, soll der Kodex dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen Universität und Wirtschaft zu „entdämonisieren“. Dabei müsse auch zwischen verschiedenen Formen der Zuwendung unterschieden werden. Stifter wie die Bankierswitwe Gertrud Kassel, die der Universität 33 Millionen Euro vererbt hat, hätten kein Interesse daran, Einfluss auf die Inhalte von Forschung und Lehre zu nehmen.

Private Spenden sollen offengelegt werden

Im Übrigen müsste das Kapital der künftigen Stiftungsuniversität Frankfurt eine Milliarde Euro betragen, sollten die Erträge daraus auch nur zehn Prozent des derzeitigen Jahresbudgets der Hochschule – rund 450 Millionen Euro – abdecken. Es sei deshalb „töricht“ zu behaupten, durch die Umwandlung in eine Stiftung werde die Universität von der Wirtschaft abhängig. „Auf absehbare Zeit wird der Löwenanteil der Finanzierung wie bisher vom Land, von anderen öffentlichen Stellen und gemeinnützigen Stiftungen kommen“, sagte Steinberg.

Gleichwohl gebe es im Umgang mit privaten Geldgebern gewisse Risiken, so der Universitätspräsident. Um diese zu minimieren, sei es sinnvoll, Standards festzulegen, die beim Eingehen solcher Partnerschaften zu beachten seien. So müsse ausgeschlossen werden, dass der Geldgeber bestimme, was erforscht und gelehrt werde, und dass er irgendeinen Einfluss ausübe, der die gute wissenschaftliche Praxis verletze. Auch bei der Berufung von Wissenschaftlern dürften Spender nur beratend mitwirken. Außerdem seien alle Zuwendungen von Privaten offenzulegen.

Besondere Regeln müssten allerdings für Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaftlern und Unternehmen gelten. Hier liege der Sinn der Zusammenarbeit gerade darin, dass Praktiker Einfluss auf den Forschungsgegenstand nehmen könnten. Deshalb sei hier von Fall zu Fall zu entscheiden, inwieweit von den allgemeinen Regeln abgewichen werden dürfe.

Hochschule muss nicht jedes Angebot annehmen

Überwacht werden könnte die Einhaltung des Kodex laut Steinberg von einer Kontrollgruppe, für die Senat und Hochschulrat je zwei Mitglieder nominieren dürften. Dies könnten auch externe Fachleute oder Studenten sein. Alle Vorschläge für Projektförderungen, Stiftungen, Stiftungsprofessuren, Stipendien und Preise seien dann von diesem Gremium zu prüfen. Wenn die Kontrollgruppe Bedenken habe, solle sie darauf dringen, dass diese ausgeräumt würden. Falls sich Prüfer und Antragsteller nicht einigen könnten, sollten Senat und Hochschulrat das letzte Wort haben.

Als Beispiel dafür, wie sehr die Universität schon jetzt auf ihre Unabhängigkeit achte, nannte Steinberg den Fall eines Promotionsstipendiums, das ein Stifter ausgelobt habe. Dessen Wunsch, das Thema der Doktorarbeit bestimmen zu können, habe man abgelehnt. Auch sonst müsse die Hochschule nicht jedes Angebot annehmen. „Wenn jemand uns einen Lehrstuhl für Kreationismus stiften wollte, würden wir sagen: Vielen Dank, nicht bei uns.“

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