Die schwarz-grüne Koalition hat mit den Stimmen der FDP im Römer das größte PPP-Projekt Frankfurts auf den Weg gebracht. Demnach soll das Essener Bauunternehmen Hochtief PPP Solutions GmbH von diesem Sommer an in zwei Jahren vier Frankfurter Schulen sanieren oder neu bauen. Es handelt sich um das Bikuz in Höchst, die Carl-von-Weinberg-Schule in Goldstein, die Freiherr-vom Stein-Schule in Sachsenhausen und die Heinrich-Kleyer-Schule im Nordend.
Nach der Sanierung soll das Unternehmen, das den Auftrag als öffentlich-private Partnerschaft ausführt, die Schulen 20 Jahre lang instand halten und betreiben. Die Stadt zahlt dafür eine jährlich Leasingrate; das Projekt kostet sie bis 2029 rund 192 Millionen Euro. Am Ende des Vertrags gehören die Schulen der Stadt. Dort lernen derzeit knapp 5500 Schüler. Sie werden bis zum Ende der Arbeiten überwiegend in Pavillons untergebracht.
„Kostenvorteil von rund zwei Millionen Euro“
Die vertrauliche Abstimmung im Haupt- und Finanzausschuss dauerte sehr lange. Grund dafür soll dem Vernehmen eine kurzfristige Ankündigung von Kämmerer Uwe Becker (CDU) gewesen sein, sich am Samstag mit dem zweiten, unterlegenen Bieter, dem Bauunternehmen Züblin, zu „einigen“. Ein Mitglied des Ausschusses berichtete von einer Art „Ausfallzahlung“, dessen Höhe Becker nicht habe beziffern wollen. Daraufhin hätten sich die Oppositionsfraktionen geweigert zu votieren. Züblin ließ bisher offen, ob es gegen die Vergabe an den Konkurrenten Hochtief vor dem Oberlandesgericht klagen werde. Eine solche Klage hätte dazu geführt, dass sich die Sanierung der Schulen um Monate verschöbe.
Vor der vertraulichen Abstimmung hatte das mit der Prüfung der Vertragsunterlagen betraute Revisionsamt einer Darstellung in der F.A.Z. widersprochen, wonach die Behörde einen Bau in städtischer Eigenregie als bis zu 17 Millionen Euro günstiger beurteilt habe (siehe: Revisionsamt: Eigenbau bis zu 17 Millionen Euro günstiger). Amtsleiter Ulrich Uebele sagte im Haupt- und Finanzaussschuss, die Zahlen müssten „differenzierter betrachtet“ werden. Die vom Revisionsamt in der Wirtschaftlichkeitsprognose als zu hoch bewerteten Kostenbestandteile der Eigenbauvariante seien zwar „zutreffend aufaddiert“ worden.
Die Angaben hätten sich aber auf Zahlungsflüsse und nicht auf Barwerte bezogen und könnten daher nicht ohne weiteres in Relation gesetzt werden. Vergleiche man stattdessen die beiden „Zahlungsstromwerte“ – den für den Eigenbau und den für das PPP-Projekt – komme man zu dem Ergebnis, dass „insoweit ein Kostenvorteil der PPP-Maßnahme von rund zwei Millionen Euro verbliebe“. Damit bestätigen alle drei Gutachter – zwei private und das Revisionsamt – die Ansicht der Kämmerei, wonach eine PPP-Vergabe günstiger ist als eine Bauausführung in Eigenregie. Die Kämmerei hält an einem Kostenvorteil von 15,2 Prozent fest.
Zahlreiche Ungereimtheiten
Kämmerer Uwe Becker (CDU) sagte, das Verfahren, in dessen Verlauf es zahlreiche Ungereimtheiten gegeben hatte, habe auch offenbart, „dass es in Zukunft Optimierungen geben“ müsse. Er wolle dafür sorgen, dass fortan „rechtzeitig die Entscheidungsunterlagen zur Verfügung“ stünden. Becker verwies auf das „sehr, sehr enge Zeitfenster“, das „kein Idealbeispiel“ für den Umgang mit den Stadtverordneten erlaubt habe. SPD-Fraktionschef Klaus Oesterling warf dem Magistrat ein „absolut falsches und intransparentes Verfahren“ vor. PPP sei laut Revisionsamt nicht einmal ein Prozent günstiger als ein Eigenbau. Bei vergleichbaren Kosten werde sich die SPD „immer für das kamerale System entscheiden“.
CDU-Fraktionsmitglied Michael zu Löwenstein sagte, während des Verfahrens hätten sich alle stets an geltendes Recht gehalten: Verträge seien laut Vergabeordnung „geheim“ zu beraten. Eine Beratung in vertraulicher Sitzung sei zudem „nicht undemokratisch“. Der Vorsitzende der Linksfraktion, Lothar Reininger, äußerte, durch PPP werde „eine Geheimgesellschaft aufgebaut“; ferner würden „systematisch Ämter demontiert“. Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Olaf Cunitz entgegnete, es gehe um Transparenz, aber „um größtmögliche Transparenz im vorhandenen rechtlichen Rahmen“.

