Gemeinschaftlichen Totschlag wirft die Staatsanwaltschaft den drei Türstehern der Diskothek U 60311 am Roßmarkt vor. Sie hatten den Ermittlungen zufolge am Ostermontag einen Gast während einer Prügelei so schwer verletzt, dass er drei Tage später starb. Die Männer im Alter zwischen 29 und 35 Jahren werden sich vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts zu verantworten haben. Sie sitzen in Untersuchungshaft und haben sich bisher nicht zu dem Geschehen geäußert.
Die Anklage stützt sich daher vor allem auf die Aussagen von Zeugen. Sie beobachteten an jenem Morgen um kurz nach sechs Uhr, wie der 31 Jahre alte Brite offenbar zufällig in den Streit des ältesten Angeklagten mit einem Gast am Tresen geraten war. Den Ermittlungen zufolge soll der Angestellte der Diskothek, ein 35 Jahre alter Grieche, nach einer anfänglichen Rangelei den Briten zu Boden geschlagen haben. Die beiden mitangeklagten Kollegen eilten dem früheren Boxer nach den bisherigen Erkenntnissen zur Hilfe und hielten den Briten am Boden fest.
Opfer starb an den Folgen schwerer innerer Blutungen
Die Staatsanwaltschaft wirft einem von ihnen, einem 33 Jahre alten Deutschen vor, er habe dem Opfer zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Sein Partner, ein 29 Jahre alter Türke, habe sich auf den Briten gesetzt ihn ebenfalls mehrmals geschlagen und gewürgt. Der Grieche trat laut Anklage währenddessen dem wehrlosen Gast gegen den Kopf. Zeugen, die ihm helfen wollten, seien von einem der Angeklagten bedroht worden.
Das bewusstlose Opfer trugen die Türsteher nach oben und legten es vor den Eingang Kaiserstraße ab, ohne sich weiter um den Schwerverletzten zu kümmern. Das ist auf einem Überwachungsvideo zu sehen. Die Aufnahmen in der Diskothek sind hingegen aufgrund der schlechten Lichtverhältnisse für die Strafverfolger nicht zu verwerten gewesen.
Der Brite starb an den Folgen schwerer innerer Blutungen. Die Ärzte hatten ihn sechsmal operiert, sein Leben war dennoch nicht zu retten.
Die Stadt, der die Liegenschaft gehört, hat den Pachtvertrag der Diskothek gekündigt und Räumungsklage erhoben; allerdings kann es bis zu einem Jahr dauern, ehe das Gericht darüber entscheidet. Der Betreiber ist seinen Worten nach bereit zu gehen, verlangt aber unter anderem, dass er seine Investitionen ersetzt bekomme. Er hatte für Empörung gesorgt, weil er den Club schon einen Tag nach der Gewalttat wieder öffnete und erst etwa eine Woche nach dem Tod des jungen Briten dazu Stellung nahm.

