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Frankfurt Streit um Gütesiegel und Internet-Pranger für Restaurants

07.06.2010 ·  Nach Kontrollen in Frankfurt fordern die Grünen im Römer, dass es in Frankfurt ein Kennzeichnungssystem nach dem Beispiel des in Berlin erfolgreich erprobten „Smiley“-Gütesiegels geben soll. Der Ordnungsdezernent schließt das aus.

Von Katharina Iskandar, Frankfurt
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Als das Frankfurter Ordnungsamt vor einer Woche im Kneipenviertel Alt-Sachsenhausen Gaststätten kontrollierte, wies fast jeder zweite Betrieb Mängel auf. Entweder waren verderbliche Lebensmittel nicht kühl gelagert oder die Küchen verdreckt. Im schlimmsten Fall entdeckte man Ungeziefer. Am Ende waren es mehr als zwanzig Lokale, in denen die Hygienevorschriften nicht eingehalten wurden oder es Verstöße gegen das Infektionsschutz-, Jugendschutz- oder Gaststättengesetz gab.

Nicht erst seit dieser Kontrolle fordern die Grünen im Römer, dass es in Frankfurt ein Kennzeichnungssystem nach dem Beispiel des in Berlin erfolgreich erprobten „Smiley“-Gütesiegels geben soll, das dem Verbraucher anzeigt, welche Restaurants bedenkenlos besucht werden können und welche eben nicht. Doch Ordnungsdezernent Volker Stein (FDP) schließt eine solche Regelung für Frankfurt aus.

Gefahr der Wettbewerbsverzerrung

Seiner Ansicht nach werden Gütesiegel oder „Internet-Pranger“, die auf besonders hygienische beziehungsweise auf in dieser Beziehung besonders mangelhafte Restaurants aufmerksam machen, den Erwartungen nicht gerecht und gaukeln dem Verbraucher Sicherheit vor. Der Gast verlasse sich darauf, dass die mit dem Gütesiegel ausgezeichneten Lokale einwandfrei seien, sagt Stein. Das könne man aber nur mit einer eklatant hohen Kontrolldichte gewährleisten, und dafür fehle das Personal. „Besser wäre es, den Betrieb bei gravierenden Verstößen einfach zu schließen.“ Zudem befürchtet der Dezernent eine Welle von Schadensersatzforderungen, wenn mangelhafte Betriebe namentlich im Internet genannt werden.

Damit argumentiert der FDP-Politiker ähnlich wie der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), der die Vergabe von Gütesiegeln ebenfalls kritisch bewertet und eine Gefahr der Wettbewerbsverzerrung sieht. „Wenn ein Betrieb schon früher seinen Smiley hat als ein anderer, ist er klar im Vorteil“, sagt die Sprecherin des Bundesverbands, Stefanie Heckel. „Und umgekehrt wäre es für einen Betrieb fatal, wenn er nach Monaten immer noch auf einer Negativliste im Internet zu finden wäre, obwohl er die Mängel im Betrieb schon längst beseitigt hat.“

In Berlin funktioniert das System

Dass jedoch veröffentlichte Bewertungen gerade für den Verbraucher sinnvoll sein können, zeigt das Beispiel eines italienischen Restaurants aus Wiesbaden. Das Lokal war Ende Mai von Hessens Verbraucherschutzministerin Silke Lautenschläger (CDU) öffentlich dafür gerügt worden, unter der Bezeichnung „Schinken“ nur Schinkenersatz angeboten zu haben. Das bemängelte Produkt bestand aus zerkleinerten Formfleischstücken und schnittfestem Stärkegel. Da das Restaurant auch auf mehrfache Ermahnungen des Ministeriums nicht reagierte, wurde es im Internet für jeden sichtbar „an den Pranger gestellt“. Lautenschläger hatte danach angekündigt, diese Methode fortzuführen und sämtliche mangelhaften Betriebe mit Namen und Adresse im Internet zu veröffentlichen.

Dass dies bei vielen Wirten offenbar erzieherischen Charakter hat, ist in Berlin-Pankow zu beobachten, wo der Stadtrat für Öffentliche Ordnung, Jens-Holger Kirchner (Die Grünen), das Projekt „Smiley“ eingeführt hat. Die Zahl der Beanstandungen ging innerhalb eines Jahres stark zurück, weil die Wirte auf den öffentlichen Druck reagierten, wie Kirchner sagt. So wurden 2008 noch rund 111 Schließungen veranlasst; 2009 waren es 71.

Regelmäßige Kontrollen, aber kein Kennzeichungssystem

Auch Kirchner kennt den Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung und der nicht einzuhaltenden Kontrolldichte, sagt aber, diese Argumente seien bloß vorgeschoben und aus Sicht des Verbrauchers in keiner Weise akzeptabel. „Wettbewerbsunfähig machen sich die Wirte selbst, indem sie die nötige Sorgfalt dem Gast gegenüber vermissen lassen.“ Laut Verbraucherschutzgesetz habe der Verbraucher ein Recht auf Information. „Wenn ein guter Betrieb ausgezeichnet oder anders herum ein mangelhaftes Lokal im Internet veröffentlicht wird, ist das nichts anderes als die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen. Warum sollten die Behörden geheim halten, wenn ein Betrieb mangelhafte Ware anbietet oder nicht für Sauberkeit sorgt?“

Die Frankfurter Grünen im Römer hoffen nun darauf, dass das „Smiley-Modell“ auch in Frankfurt eingeführt wird. Einen entsprechenden Antrag haben sie schon vorgelegt. „Die Menschen haben ein Recht darauf zu wissen, in welchen Restaurants Gammelfleisch verkauft wird oder in welchen Betrieben es Ungeziefer gibt“, sagt die ordnungspolitische Sprecherin, Martina Feldmayer. Das Gütesiegel halte sie für eine gute Möglichkeit, „um den Betrieben erst einmal positive Anreize zu geben, ihre Küchen sauber zu halten. Wenn das nicht funktioniert, sollten sie hinnehmen können, dass der Gast von den Mängeln in der Küche wenigstens weiß.“

Ordnungsdezernent Stein hat angekündigt, in dieser Angelegenheit hart zu bleiben. Er werde die Gaststätten weiterhin regelmäßig kontrollieren lassen, sagt er. Ein transparentes Kennzeichnungssystem, wie es die Grünen fordern, lehne er aber ab.

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