09.12.2009 · In diesen Tagen hätte Baurecht für Wohnhäuser auf dem alten Brauereigelände von Henninger erteilt werden sollen. Doch Nachbar Radeberger fürchtet Einschränkungen für seine Produktion.
Von Mechthild HartingLudwig Marquart hat es schon so häufig gesagt, dass seine Stimme einen gereizten Unterton bekommt. Aber er muss es dieser Tage noch einmal wiederholen: Der jetzige Eigentümer des Henninger-Areals in Sachsenhausen stehe „Gewehr bei Fuß“, um mit der Bebauung der elf Hektar großen Industriebrache zu beginnen. Was fehlt, ist das Baurecht. Doch wie es aussieht, wird sich Marquart, der den Besitzer Daniel Hopp vertritt, Sohn des milliardenschweren SAP-Mitbegründers Dietmar Hopp, noch mindestens einen Monat, wenn nicht sogar bis zum Februar gedulden müssen. Auch wenn Marquart meint, er warte schon „zu lange“.
Die schwarz-grüne Koalition im Römer befindet sich nämlich derzeit in einer vertrackten Situation: Sie will die Wohnbebauung, aber sie will auch der benachbarten Radeberger-Gruppe mit der Binding-Brauerei, die sich erst vor knapp einem Monat entschieden hatte, ihre Produktion doch in Sachsenhausen zu belassen, eine Zukunft bieten. Im Römer werden deshalb zurzeit unzählige Gespräche geführt. Am Donnerstag etwa kommen Marquart und Daniel Hopp als Geschäftsführer der Actris Immobilien GmbH mit Wirtschaftsdezernent Markus Frank und Planungsdezernent Edwin Schwarz (beide CDU) zusammen. Es wäre sinnvoll, so Marquart, wenn eine „einvernehmliche, gemeinsame Lösung“ gefunden werde. Dann aber fügt er erfrischend direkt mit Blick auf die Stadt, aber auch auf den Nachbarn Radeberger hinzu: „Wir sind richtig angefressen.“
Lärmschutz als Zankapfel
Streitpunkt ist der Lärmschutz. Bisher war vorgesehen, dass ein bis zu siebengeschossiger Bürogebäude-Riegel entstehen sollte, um das Binding-Gelände und damit den Produktionsstandort von der Wohnbebauung des Henninger-Areals zu trennen. Wie mit der Stadt vereinbart, sollte, sobald Baurecht erteilt würde, für das Grundstück rund um den Henninger-Turm, also westlich des Hainer Wegs, ein Architektenwettbewerb ausgeschrieben werden. Er sollte die Nutzung des Turms und die Gestaltung des besagten Gebäuderiegels umfassen. Gleichzeitig wollten Marquart und Hopp im nächsten Jahr mit der reinen Wohnbebauung zwischen Hainer Weg und Wendelsweg beginnen; dort sollen in den nächsten Jahren 700 Wohnungen und Häuser für etwa 2000 Frankfurter entstehen.
Offenbar reicht der geplante Lärmschutz Radeberger nicht, oder er wird zu spät errichtet. Die Radeberger-Gruppe hatte bereits im Bebauungsplan-Verfahren Bedenken gegen die Wohnbebauung angemeldet. Sie fürchtete, dass der Brauereibetrieb an der Darmstädter Landstraße nicht uneingeschränkt weitergeführt werden könnte, wenn in der Nachbarschaft Wohn- und Reihenhäuser errichtet würden. Der Stadt hatte das Unternehmen vorgeworfen, die Weiterentwicklung des Brauereistandorts „maßgeblich eingeschränkt zu haben“. Damals wollte Radeberger jedoch noch wegziehen. Nun, da das Unternehmen bleibt, verleiht es seiner Forderung, die Pläne zu ändern, Nachdruck – vor allem in Gesprächen mit den Römerpolitikern.
Wohlverhaltensklausel zwischen den Nachbarn
Marquart ist darüber verärgert: Mit der Actris GmbH hätte Radeberger sprechen müssen, zumal es eine Wohlverhaltensklausel zwischen den Nachbarn gebe. „Wir haben uns bisher daran gehalten“, sagt der Berater von Eigentümer Hopp. Wenn es nun um weiteren Lärmschutz gehe, müsse geklärt werden, wie der zu organisieren sei und wer ihn zahle.
Ein weiterer Streitpunkt ist die geplante dichte Bebauung, die nach Angaben der Planungspolitiker im Römer keine „aufgelockerte Bebauung im Grünen wird“, sondern eher an den Riedberg und die dortigen Reihenhäuser erinnern wird. Auf Kritik stößt auch der vorgesehene Eingriff in den Park des Frankfurter Ehrenbürgers Bruno H. Schubert. Ein beachtlicher Teil der Sachsenhäuser Bürger, die in unmittelbarer Nachbarschaft zum Schubertschen Anwesen leben, fürchtet um ihre gehobene Wohnqualität. Vor allem sind viele von ihnen erbost darüber, dass in dem unter Denkmalschutz stehenden „Schubertschen Garten“, der 1,7 Hektar groß ist, zwei Villen vorgesehen sind.
„Einmaligkeit für Frankfurt“
Die Anwohner fürchten um diese grüne Lunge des Stadtteils, sehen den Natur- und Klimaschutz gefährdet. Zumal ein Gutachten ergeben hat, dass von den 190 Bäumen des Parks nur 62 „markant“ und damit erhaltenswert sind. Das Stadtplanungsamt hatte darauf hingewiesen, dass dies nicht einer Fällgenehmigung für 128 Bäume gleichkomme, sondern nur bedeute, dass diese nicht ersetzt werden müssten. Marquart sicherte nun zu, dass „nicht ein Baum gefällt wird“. Die Gebäude würden in „Lücken“ gebaut, der Park vertrage die beiden Villen.
Auch das Landesdenkmalamt in Wiesbaden hat dem Eingriff zugestimmt. Dabei war der Mitte der fünfziger Jahre angelegte Schubertsche Park nebst Villa erst vor zehn Jahren als Denkmal ausgewiesen worden. Er sei aber „nicht genuin ein Denkmal der Gartenkunst“ und auch kein botanisches Kleinod, erläutert Landeskonservator Christoph Mohr. Die Bepflanzung habe Laiencharakter. Doch Park und Villa seien ein Ensemble, das in „seiner Opulenz, seiner Hypertrophie“ ein Geschichtsdenkmal sei und für die Wirtschaftswunderzeit stehe. Es handele sich um eines der letzten großen Unternehmeranwesen, die nach dem Zweiten Weltkrieg angelegt worden seien und noch Bestand hätten. Das Ensemble erinnere darüber hinaus an die Bier-Dynastie Henninger und den Frankfurter Brauereistandort. Es habe eine „Einmaligkeit für Frankfurt“. Die geplante Bebauung sei dennoch für das Denkmal verträglich, so Mohr. Ehrenbürger Bruno H. Schubert wird diese Veränderungen auf seinem Anwesen nicht mehr erleben: Erst nach seinem Tod darf in den Park eingegriffen werden.