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Sonntag, 12. Februar 2012
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Frankfurt-Rödelheim Staatsanwaltschaft prüft Berufung nach Skater-Urteil

07.09.2010 ·  Nach dem Urteil zum Unfalltod eines jugendlichen Skateborad-Fahrers in Frankfurt-Rödelheim hält die Kritik an der Entscheidung des Richters an. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger prüfen nun, Berufung einzulegen.

Von Katharina Iskandar und Helmut Schwan
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Nach dem Urteil im Zusammenhang mit dem Unfalltod eines 14 Jahre alten Skaters in Frankfurt-Rödelheim hält die Kritik an der Entscheidung des Richters an. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger prüfen nun, Berufung einzulegen, wie sie auf Anfrage mitteilten.

Möglicherweise werden sie die Begründung des Richters, der Angeklagte werde sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen „und auch ohne den Strafvollzug keine Straftaten mehr begehen“, so nicht stehen lassen. Denn eine derart positive Sozialprognose sehen Staatsanwaltschaft und Nebenkläger nicht. Der Fahrer Serkan K. stand zum Zeitpunkt des Unfalls noch wegen anderer Delikte unter Bewährung.

Kritik an dem Urteil äußerten gestern auch der Frankfurter Präventionsrat und der Weiße Ring. Das Signal, das dieses Urteil sende, sei verheerend, sagten Sprecher beider Institutionen. Zudem erschüttere es das Vertrauen in die Justiz.

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Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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