Für den Unfalltod eines jungen Skaters muss ein Autofahrer nicht ins Gefängnis. Der 25 Jahre alte Mann wurde am Freitag in Frankfurt zwar wegen Unfallflucht zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt - allerdings wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem verliert er seinen Führerschein für weitere 18 Monate.
Der Mann hatte beim Prozess vor dem Amtsgericht über seinen Verteidiger zugegeben, den 14 Jahre jungen Skateboard-Fahrer im vergangenen Dezember im Frankfurter Stadtteil Rödelheim überfahren zu haben. Danach sei er vom Unfall geflohen.
Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und acht Monate Haft für den Mann gefordert, sie schloss nach dem Unfall eine Revision nicht aus. Der Verteidiger des Metallkonstrukteurs hatte für eine Bewährungsstrafe von unter einem Jahr plädiert.
Unfall laut Gutachten „nicht vermeidbar“
Am Vormittag hatte der Prozess unter starkem Publikums- und Medienandrang begonnen. Zeitweise musste der große Verhandlungssaal sogar wegen Überfüllung geschlossen werden. Die Eltern des getöteten Schülers waren als Nebenkläger vertreten.
Die Staatsanwaltschaft hatte den gravierenderen Vorwurf der fahrlässigen Tötung fallen gelassen, weil der Unfall laut eines Gutachtens „nicht vermeidbar“ gewesen sei. Auch in ihrem Plädoyer blieb die Anklagevertreterin bei dieser Auffassung und forderte eine Strafe lediglich wegen Unfallflucht.
Berichterstattung in Zeiten von Sarrazin.....wann die ungefilterte Wahrheit?
Michael Meier (never1)
- 03.09.2010, 17:11 Uhr
Die Weisheit des Alters fehlte
Willy Pertek (W.Pertek)
- 04.09.2010, 16:26 Uhr
Gibt es überhaupt geseztl Hilfeleistungspflicht ?
Yvonne Desoi (ennovy)
- 05.09.2010, 22:21 Uhr

