07.04.2008 · Die Neubebauung der Frankfurter Altstadt ist ins Stocken geraten. Ein Rechtsgutachten, das der F.A.Z. vorliegt, kommt zu dem Schluss, dass die Stadt bei der Auftragsvergabe zur europaweiten Ausschreibung verpflichtet sei - oder eine Tochterfirma gründen müsse.
Von Matthias AlexanderIn der Frage, wer die Bebauung des Dom-Römer-Areals übernehmen soll, ist das von der Stadt Frankfurt favorisierte Modell offenbar hinfällig. Das geht aus einem Rechtsgutachten für den Magistrat hervor, das der F.A.Z. vorliegt. Darin wird der Stadt nahegelegt, das Projekt – und zwar alle Leistungen wie Abriss, Planung, Bau und Erbbaurechte einzeln – europaweit auszuschreiben. Als weitere Möglichkeiten nennen die Anwälte der Kanzlei CMS Hasche Sigle, entweder eine sogenannte Inhouse-Gesellschaft zu gründen oder die Leistungen sogar direkt durch die Stadt zu vergeben.
Bei der Inhouse-Vergabe müsste die Stadt eine hundertprozentige Tochtergesellschaft ausschließlich zu dem Zweck gründen, die Altstadtbebauung zu koordinieren. Diese Tochter, die ebenfalls die weiteren Leistungen auszuschreiben hätte, müsste von der Stadt wie eine Dienststelle kontrolliert werden. Die Absicht der schwarz-grünen Koalition, den stadteigenen Wohnungskonzern ABG Holding und die Helaba-Tochter OFB direkt mit der Projektentwicklung zu beauftragen, wird von den Juristen als faktisch nicht gangbar bezeichnet.
Altstadtprojekt vor dramatischen Schwierigkeiten
Im Planungsdezernat wurde der Eingang des Gutachtens bestätigt. Zu den möglichen Konsequenzen für das Altstadt-Projekt wollte sich der Sprecher von Planungsdezernent Edwin Schwarz (CDU) jedoch nicht äußern.
In der Frage, inwieweit Kommunen bei der Vergabe von Grundstücken zur europaweiten Ausschreibung verpflichtet sind, herrscht derzeit große Unsicherheit. Deshalb hatte die Stadt das Gutachten in Auftrag gegeben. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 13. Juni 2007, das der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs folgt, sind Kommunen bei Grundstücken für Projekte mit einem Investitionsvolumen von mehr als 5,9 Millionen Euro zur europaweiten Ausschreibung gezwungen. Das gilt zumindest dann, wenn die Städte mit dem Projekt bestimmte Vorgaben etwa zu Gestaltung und Nutzung verbinden. Das wiederum ist bei der geplanten Altstadtbebauung nach Ansicht der Gutacher zweifelsfrei der Fall. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Stadt selbst mit erheblichen finanziellen Mitteln und als Bauherr an der Bebauung beteiligen will, namentlich an der Rekonstruktion einzelner historischer Häuser.
Sollten sich das Rechtsamt der Stadt und der Magistrat der im Gutachten niedergelegten Meinung anschließen, stünde das Altstadtprojekt vor dramatischen Schwierigkeiten, lautet die vorherrschende Meinung im Römer. Schon die Vorbereitung der Ausschreibungen werde sehr viel Zeit kosten, die Koordination ungeheuer aufwendig sein. Offen sei beispielsweise, wie die Summen, mit denen die Stadt das Projekt unterstützen wolle, auf die einzelnen Leistungen angerechnet werden sollen.
Vorrang des Europarechts
Einzelne Beobachter des Verfahrens setzen darauf, dass das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf noch geradegerückt werden könnte. Die Hoffnung gründet sich auf einen Spruch der Vergabekammer in Darmstadt über ein Grundstück in einer kleineren hessischen Stadt. Darin wird der Kommune mehr Spielraum zugebilligt. Demnach ist sie bei der Grundstücksvergabe frei, wenn sie ihre Vorgaben nicht in einem städtebaulichen Vertrag, sondern in einem Bebauungsplan formuliert.
Die Anwälte von CMS Hasche Sigle weisen in ihrem Gutachten aber darauf hin, dass die Darmstädter Entscheidung vorläufig sei. Bis der Bundesgerichtshof die Angelegenheit abschließend kläre, werde noch viel Zeit vergehen. Ohnehin sei die Frankfurter Konstellation in vieler Hinsicht jenem Fall vergleichbar, der der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zugrundeliege. Und diese sei aufgrund des absoluten Vorrangs des Europarechts für alle deutschen Instanzen bindend.
Die Anwälte schlagen der Stadt vor, ein Steuerungskomitee zu gründen, in dem hochrangige Vertreter von Planungs-, Hochbau-, Liegenschafts- und Rechtsamt vertreten sind. Es soll entweder selbst die Steuerung der Altstadtbebauung im Zuge einer „Eigenbeschaffung“ übernehmen oder über die Ausgestaltung einer Inhouse-Projektgesellschaft entscheiden. Im Gutachten wird es angesichts der städtebaulichen Tragweite und des finanziellen Engagements der Kommune als adäquat bezeichnet, dass die Stadt die „Vollkontrolle“ über das Projekt behalte. Die Anwälte geben allerdings auch zu bedenken, dass es einer Inhouse-Gesellschaft an Projektentwicklungskompetenz mangeln würde, die daher wiederum eingekauft werden müsste.
Matthias Alexander Jahrgang 1968, Ressortleiter des Regionalteils der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
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