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Frankfurt Keine Ausschreibung für Altstadt-Areal

26.06.2008 ·  Das Frankfurter Altstadt-Areal soll von der städtischen ABG Holding und der landesnahen OFB Projektentwicklung bebaut werden. Eine europaweite Ausschreibung ist nicht mehr vorgesehen.

Von Matthias Alexander
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Das Frankfurter Altstadt-Areal zwischen Dom und Römer soll nun doch direkt an den städtischen Wohnungskonzern ABG Holding und an die OFB Projektentwicklung, ein Tochterunternehmen der Helaba, vergeben werden. Darauf haben sich nach Informationen der F.A.Z. die Spitzen der schwarz-grünen Koalition im Römer mehrheitlich verständigt. Eine europaweite Ausschreibung wird es demnach nicht geben. Rechtsdezernent Boris Rhein (CDU) wollte auf Anfrage nur bestätigen, dass man sich einer Entscheidung nähere. Die Rechtsgutachten würden derzeit noch bewertet.

Nach derzeitigem Stand der Verhandlungen würden Eigentum und Besitz des Areals von der Stadt an die ABG beziehungsweise an deren Tochterunternehmen FAAG übergehen, und zwar in Form eines Erbbaurechts. Die FAAG, die gemeinsam mit der OFB eine Projektgesellschaft für das Areal gründen soll, könnte später Untererbbaurechte an einzelne Bürger vergeben, die sich für die Wiederbebauung des alten Stadtkerns engagieren wollen. Die Steuerung des gesamten Bauvorhabens vom Abriss des Technischen Rathauses bis hin zur Planung der Neubauten und der zu rekonstruierenden Häuser läge in der Hand der Projektgesellschaft.

Unsicherheit über Vergabe von Grundstücken

Die direkte Vergabe hätte allerdings zur Folge, dass die Stadtverordneten ihre bisherigen Beschlüsse zur Bebauung des Altstadt-Areals formell weitgehend aufheben müssten; andernfalls läge eine europarechtlich unzulässige Baukonzession vor, also eine Beauftragung mit Bauleistungen, die den Wünschen der Stadt entspricht.

Über die Frage, inwieweit die direkte Vergabe von Grundstücken durch Kommunen zulässig ist, herrscht derzeit große Unsicherheit. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben den Städten und Gemeinden im vergangenen Jahr vor Augen geführt, dass sie prinzipiell zur europaweiten Ausschreibung eines Projekts verpflichtet sind.

Das gilt zumindest dann, wenn das Vorhaben eine Größenordnung von mindestens 5,9 Millionen Euro erreicht und wenn mit dem Projekt bestimmte Vorgaben zu Gestaltung und Nutzung verbunden sind, etwa in Form eines städtebaulichen Vertrags. Dies wäre dann die sogenannte Baukonzession. Im Fall des Frankfurter Altstadt-Areals handelt es sich bei den detaillierten Vorgaben der Stadtverordneten etwa zu einer Gestaltungssatzung und zur Nutzung der Gebäude zweifellos um eine solche Konzession.

Zähes politisches Ringen

Nach der derzeit herrschenden Meinung unter Juristen ist eine Direktvergabe nur zulässig, wenn die Vorgaben für die Bebauung der Fläche ausschließlich in einem Bebauungsplan festgelegt werden. Die Einflussmöglichkeit, die sich eine Kommune über das Instrument eines Bebauungsplans sichern kann, sind allerdings begrenzt. So wäre es beispielsweise nicht möglich, darin den von den Stadtverordneten vorgesehenen Gestaltungsbeirat festzuschreiben. Stattdessen könnte sich aber der neue Eigentümer nach der Vergabe des Grundstücks bereiterklären, Experten zu einer Art rundem Tisch einzuladen.

In den vergangenen Wochen hatte es im Römer ein zähes politisches Ringen um die Frage gegeben, ob das Grundstück europaweit ausgeschrieben werden sollten oder direkt an die beiden Gesellschaften vergeben werden könne, die der öffentlichen Hand nahestehen. Ein Gutachten der Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle war zunächst zu dem Ergebnis gekommen, dass die Stadt am besten alle Leistungen – Abriss, Planung, Bau und die einzelnen Erbbaurechte – europaweit ausschreiben sollte.

Als weitere Möglichkeiten nannten die Anwälte, entweder eine sogenannte Inhouse-Gesellschaft der Stadt zu gründen oder die Leistungen sogar direkt durch die Stadt zu vergeben. In Folgegutachten wurden die Erkenntnisse dem Vernehmen nach aber relativiert. Darin wurde außerdem die zwischenzeitlich von den Grünen ins Spiel gebrachte Stiftungslösung verworfen.

Oberbürgermeisterin Roth für direkte Vergabe

Wie zu hören ist, hat sich vor allem Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU) für die direkte Vergabe stark gemacht. Sie ist damit offenbar der Argumentation von Planungsamtsleiter Dieter von Lüpke gefolgt, der befürchtet, dass ein Ausschreibungsverfahren und damit verbundene Rechtsstreitigkeiten das ehrgeizige Projekt verzögern könnten. Roth und Lüpke wurden in ihrer Haltung vom ABG-Geschäftsführer Frank Junker gestärkt, dem an dem sehr prestige-, aber wenig renditeträchtigen Projekt offenbar gelegen ist. Dagegen hat sich Rechtsdezernent Boris Rhein (CDU), wie zu hören ist, für eine Ausschreibung stark gemacht. Auch Liegenschaftsamtsleiter Alfred Gangel tendierte zu einer Ausschreibung, hielt aber auch eine Direktvergabe für möglich.

Die Befürworter einer Ausschreibung hatten argumentiert, dass sich der Zeitverlust von rund einem halben Jahr in Grenzen hielte. Ohnehin sei absehbar, dass sich wenig Unternehmen an dem Projekt interessiert zeigen würden, da es zu wenig finanziellen Gewinn verspreche. Zudem könnte auch die Direktvergabe juristisch angefochten werden, so dass es möglicherweise zu Verzögerungen kommen werde. Ein weiterer Einwand lautet, dass die FAAG nun gezwungen sein könnte, ihrerseits alle weiteren Planungs- und Bauleistungen europaweit auszuschreiben. Wäre die FAAG dagegen als – voraussehbarer – Sieger aus einer europaweiten Ausschreibung hervorgegangen, hätte sie anschließend freie Hand gehabt, so geht diese Argumentationslinie weiter.

Im Römer wird nun mit Spannung erwartet, welches Dezernat für die Vorlage verantwortlich zeichnet. Planungsdezernent Edwin Schwarz (CDU) hat es bisher vermieden, sich in dieser Sache festzulegen. Er weilte am Mittwoch wie auch Gangel und Junker im Urlaub und war nicht zu einer Stellungnahme zu erreichen.

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Jahrgang 1968, Ressortleiter des Regionalteils der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

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