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Frankfurt Bewährungsstrafe für islamistischen Terrorhelfer

26.01.2010 ·  Als Unterstützer der islamistischen Terrorgruppe „Jihad Union“ ist der 24 Jahre alte Deutsch-Türke Kadir T. vom Oberlandesgericht Frankfurt zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Zudem verhängte der Staatsschutzsenat als Bewährungsauflage 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

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Als Unterstützer der islamistischen Terrorgruppe „Jihad Union“ (IJU) ist der 24 Jahre alte Deutsch-Türke Kadir T.vom Oberlandesgericht Frankfurt zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Darüber hinaus verhängte der Staatsschutzsenat als Bewährungsauflage 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Nach einer Verständigung zwischen Bundesanwaltschaft, Verteidigung und Senat wurde T. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt. Ursprünglich in der Anklageschrift enthaltene Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz wurden dagegen fallengelassen.

Vor Gericht hatte T. zu Beginn des Prozesses eingeräumt, im Juli 2007 im Internet eine digitale Mini-Videokamera und ein Nachtsichtgerät ersteigert zu haben. Diese Geräte waren für den zur Zeit vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf als Mitglied der „Sauerlandgruppe“ angeklagten Adem Yilmaz bestimmt, der sie wiederum an IJU-Kämpfer im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet weitergab.

Beitrag zum bewaffneten Kampf nicht so schwerwiegend

T. gab an, Yilmaz über dessen Bruder kennengelernt zu haben. Er sei damals davon überzeugt gewesen, dass der „Heilige Krieg“ (Jihad) nötig sei. In der Untersuchungshaft habe er sich von der IJU gelöst.

Das Gericht sah den Beitrag von T. für den bewaffneten Kampf der Terrorvereinigung nicht als so schwerwiegend an, dass eine härtere Strafe notwendig gewesen wäre. Insbesondere die Tatsache, dass er mit seinem umfassenden Geständnis eine lange und möglicherweise komplizierte Beweisaufnahme erheblich verkürzt hatte, bewogen Bundesanwaltschaft und Gericht zu einem relativ milden Urteil.

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