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Flughafenausbau „Kein überwiegendes öffentliches Interesse an Landebahn“

25.06.2009 ·  Die Gegner einer Erweiterung des Frankfurter Flughafens halten an der Maximalforderung fest, der Hessische Verwaltungsgerichtshof müsse den Bau einer neuen Landebahn untersagen. Der Planfeststellungsbeschluss von Ende 2007 sei daher aufzuheben. Selbst strengere Auflagen zum Lärmschutz oder höhere Ausgleichszahlungen reichten nicht aus, den Belangen der Anwohner gerecht zu werden.

Von Helmut Schwan, Kassel
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Die Gegner einer Erweiterung des Frankfurter Flughafens halten an der Maximalforderung fest, der Hessische Verwaltungsgerichtshof müsse den Bau einer neuen Landebahn untersagen. Der Planfeststellungsbeschluss von Ende 2007 sei daher aufzuheben. Selbst strengere Auflagen zum Lärmschutz oder höhere Ausgleichszahlungen reichten nicht aus, den Belangen der Anwohner gerecht zu werden, sagten Anwälte einiger Kommunen im Umfeld des Flughafens am Mittwoch in ihren Schlussvorträgen. Ein überwiegendes öffentliches Interesse am Ausbau des Flughafens bestehe nicht.

Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke beantragte, das Gericht solle einen Tag auf dem Flughafen unter den Lärmbedingungen verhandeln, wie sie künftig für seinen Mandanten, einen Handwerksbetrieb in Kelsterbach, herrschen würden. Darüber ist noch nicht entschieden. Bewältigt hat das Gericht hingegen die Flut von mehr als 300 Beweisanträgen, die an den vergangenen Prozesstagen gestellt worden waren.

Keine Hinweise, wie die Urteile ausfallen könnten

Die mündliche Verhandlung soll am Freitag abgeschlossen werden, wenn die Vertreter des Landes und des Flughafenbetreibers Gelegenheit hatten, zu den Plädoyers der Kläger Stellung zu nehmen. Dann will der Senat auch mitteilen, wann er in den elf Musterverfahren die Urteile verkündet. Das wird jedenfalls nicht vor Mitte August geschehen. Wie die Richter am Mittwoch entschieden, haben die Kläger bis dahin Zeit, sich zu einem umstrittenen Gutachten zur Ermittlung der Lärmbelastung zu äußern. Der Flughafenbetreiber Fraport AG hatte die Expertise, die auf dem novellierten Fluglärmgesetz basiert, erst Ende Mai vorgelegt, wenige Tage vor dem Beginn des Prozesses in Kassel.

Der Senatsvorsitzende Hartmut Zysk vermied am Mittwoch abermals Hinweise, wie die Urteile ausfallen werden. Offen bleibt damit, ob das Gericht seine im Eilbeschluss geäußerte Kritik an den zugebilligten 17 Nachtflügen bekräftigen und dem Verkehrsministerium aufgeben wird, diese Regelung zu überarbeiten.

200.000 mehr Flugbewegungen bis 2020

Rechtsvertreter mehrerer Kommunen plädierten am Mittwoch nachdrücklich dafür, an dieser Auffassung festzuhalten. Einen unabweisbaren Bedarf für einen Betrieb in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr, wie er im Planfeststellungsbeschluss für die Fluggesellschaften mit Hauptsitz Frankfurt anerkannt wird, sei in der Verhandlung nicht nachgewiesen worden. Im Gegenteil: Da das Bundesverwaltungsgericht, das auch das letzte Wort zum Ausbau des Frankfurter Flughafens haben wird, der Nachtruhe im Umfeld eines Flughafens immer größere Bedeutung einräume, müsse die Waagschale sich eindeutig zugunsten der Anwohner neigen.

Mit Blick darauf, wie die Zunahme der Flugbewegungen von derzeit 500.000 auf die für 2020 prognostizierten 700.000 pro Jahr das Leben in der Region verändern werde, bekräftigten Offenbachs Stadtrat Paul-Gerhard Weiß (FDP) und Rüsselsheims Oberbürgermeister Stefan Gieltowski (SPD) ihre Sorge, die Kommunen könnten sich unter dieser Last nicht weiter entwickeln. Mehr als drei Viertel des Offenbacher Stadtgebiets lägen dann in einer Lärmschutzzone der Kategorie 2 mit einem Dauerschallpegel von tagsüber mehr als 60 Dezibel, sagte Weiß. Dort könnten weder neue Wohngebiete ausgewiesen noch die für die Zukunft einer „jungen Stadt“ essentiellen Schulen, Kindergärten oder Jugendhäuser gebaut werden. Offenbachs Rechtsbeistand Reiner Geulen erinnerte daran, dass 1971, als der Bau der Startbahn West genehmigt wurde, nur etwa fünf Prozent des Stadtgebiets mit solchen Restriktionen belegt gewesen seien.

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Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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