01.10.2007 · Stark vergilbt, hängen in den Städten rund um den Frankfurter Flughafen noch Plakate, die „Nachtflugverbot ohne Ausbau“ fordern. Doch der Trend geht zu Ausnahmen vom Nachtflugverbot - aus Furcht, sie seien „rechtlich unabweislich“, meint Helmut Schwan.
Von Helmut SchwanStark vergilbt, hängen in den Städten rund um den Frankfurter Flughafen immer noch Plakate, die „Nachtflugverbot ohne Ausbau“ fordern. Sie stammen aus der grauen Vorzeit einer Debatte, in der in den vergangenen Wochen so manche Nebelkerze geworfen wurde. Symptomatisch für die Verwirrung ist der - in der vergangenen Woche auch im Landtag ausgetragene - Streit darüber, wie ein Brief aus dem Bundesverkehrsministerium zu verstehen sei: Als Drohung, Berlin werde am Ende die „Bundeskarte“ ziehen, um auch nach einem Ausbau des Flughafens Nachtflüge anzuordnen. Oder lediglich als sanfter Hinweis auf eine Option, die man selbstverständlich nur wahrnehmen werde, wenn die Landesregierung es wünsche.
Tatsächlich dienen die Informationen und Indiskretionen, die derzeit sickern und gestreut werden, dazu, Interessen zu wahren und das Terrain abzustecken. Daher ist es der Lufthansa zumindest als ein Beitrag zu mehr Offenheit anzurechnen, den eigenen Bedarf für die Nacht öffentlich beziffert zu haben. 41 Flüge bis zum Jahr 2020 - wenn man dazu zählt, was andere Fluggesellschaften als existentiell erachten, ergibt sich aber eine Summe, die deutlich über der heutigen - rund 60 - läge.
Klagen der Fluggesellschaften
Zur Erinnerung: Die Zeit zwischen 23 und 5 Uhr heißt am Flughafen nicht von ungefähr etwas sperrig „Mediationsnacht“. Es ist der Ausdruck eines vor sieben Jahren mühsam errungenen Kompromisses zum geplanten Ausbau: deutlich höhere Belastung am Tag gegen sechs Stunden ungestörten Schlaf. Anfangs wirkte das Adjektiv „absolut“ im Zusammenhang mit dem Nachtflugverbot noch als „weißer Schimmel“. Inzwischen ist es, untermalt von sich ständig verändernden Prognosen über die Entwicklung der Luftverkehrs- und Logistikbranche, durch „praktikabel“ oder „substantiell“ relativiert.
Das hessische Wirtschaftsministerium, das demnächst entscheiden will, steckt in einem Dilemma. Der Trend, auch in der Landesregierung, geht eindeutig zu Ausnahmen vom Nachtflugverbot aus Furcht, sie seien angesichts drohender Klagen der Fluggesellschaften „rechtlich unabweislich“.
Das Mediationspaket müsste dazu, gleichviel für welche Zahl, aufgeschnürt werden. Die Frage ist, ob das damit verbundene politische Risiko nicht größer wäre als die Gefahr, mit „Nachts null“, mit jener ursprünglich so überzeugenden Idee, vor Gericht zu scheitern.
Helmut Schwan Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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