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Flughafen-Ausbau Langer Rechtsweg endet wohl erst 2010

19.12.2007 ·  Kommunen, Bürgerinitiativen und Umweltverbände wollen juristisch gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Frankfurter Flughafens vorgehen. Jetzt ist die dritte Gewalt am Zug.

Von Helmut Schwan
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Kommunen, Bürgerinitiativen und Umweltverbände haben sich schon seit geraumer Zeit gedanklich und finanziell gerüstet: Juristisch wollen sie nun gegen den am Dienstag erlassenen Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Frankfurter Flughafens vorgehen. Wie hoch die Erfolgsaussichten sind, vermag derzeit niemand zu sagen.

Das Vorhaben insgesamt verhindern zu können erscheint angesichts seiner Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und angesichts der Tendenz der Rechtsprechung der Obergerichte wenig wahrscheinlich. Offen bleibt, ob die Gerichte zeitraubende Nachbesserungen, etwa beim Lärmschutzkonzept, verlangen werden. Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) ist zuversichtlich: Sowohl die Regelungen und Auflagen für den Bau der neuen Landebahn und des dritten Terminals als auch für das eingeschränkte Nachtflugverbot seien „gerichtsfest“.

Urteil ist frühestens 2010 denkbar

Zunächst werden sich die Auseinandersetzungen darum drehen, ob und wann der Flughafen mit den Arbeiten für die Landebahn beginnen kann. Zwar ist der Genehmigungsbescheid sofort vollziehbar. Bei Projekten dieser Dimension gehörte es aber gewissermaßen zum guten Ton, keine Fakten zu schaffen, bevor nicht ein Gericht „draufgeschaut“ hat. Wie Fraport-Chef Wilhelm Bender der F.A.Z. sagte, wird sein Unternehmen daher zunächst den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zu den angekündigten Eilanträgen abwarten.

Es gilt als wahrscheinlich, dass die Kasseler Richter sich bis Herbst oder Winter 2008 eine Meinung gebildet haben werden, ob der Planfeststellungsbeschluss als „überwiegend rechtmäßig“ anzusehen sei und daher mit den Arbeiten begonnen werden könne. Im Hauptsacheverfahren ist vermutlich erst im übernächsten Jahr mit einer Entscheidung des VGH zu rechnen, wie ein Gerichtssprecher andeutete. Das abschließende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist frühestens 2010 denkbar. Im darauf folgenden Jahr soll die Landebahn in Betrieb gehen.

Welche Kommunen tatsächlich den langen Rechtsweg beschreiten werden, haben jeweils die Stadtverordneten zu entscheiden. Frankfurt, Miteigentümer des Frankfurter Flughafens, hat sich, weil die Koalition von CDU und Grünen das heikle Thema ausgeklammert hat, in eine besondere Situation manövriert. Weiterhin unklar ist, ob die Stadt als „Betroffene“ formal Einwendungen gegen den Ausbau erhoben hat und damit klagebefugt ist oder ob sie lediglich eine Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange abgab und deswegen nicht mehr klagen kann.

Ordner werden für Bürger ausgelegt

Für die Anwälte der Kommunen und der Bürgerinitiativen, die vermutlich in einigen Musterklagen zusammenfinden werden, beginnt die Uhr im Januar zu laufen. Jeweils vier Wochen nach „Zustellung“ des Beschlusses haben sie Zeit, ihre Anträge gegen den Sofortvollzug zu Papier zu bringen. Den Beschluss – 2515 Seiten, rund 400 Pläne – sollen der Flughafenbetreiber, die 63 Kommunen im engeren und weiteren Umland und die Fluggesellschaften und andere Unternehmen, die Einwände erhoben haben, Ende der ersten Januarwoche erhalten; das Ministerium plant zudem, die Dokumente in vollem Umfang ins Internet zu stellen. Für die Bürger werden die 23 Ordner zwei Wochen in den Rathäusern ausgelegt; anschließend beginnt für sie die Rechtsmittelfrist.

Raum für juristische Auseinandersetzungen bleibt über die Kernfragen hinaus genug: So ist noch ungeklärt, ob Kelsterbach als entschlossener Ausbaugegner ein Kaufangebot des Flughafens für das Waldstück annimmt, durch das die Nordwestbahn führen soll. Einigt man sich nicht, wäre eine „vorzeitige Besitzeinweisung“ nötig. Ein solche Konfrontation dürfte einen weiteren Rechtstreit nach sich ziehen.

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Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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