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Mittwoch, 19. Juni 2013
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Erbe Bruno Schuberts Die Frage lautet, ob überhaupt noch Geld vorhanden ist

 ·  Vor einem dreiviertel Jahr ist Frankfurts Ehrenbürger Bruno H. Schubert verstorben. Seine Witwe und seine Stiftung streiten um das Erbe.

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Vor einem dreiviertel Jahr ist Frankfurts Ehrenbürger Bruno H. Schubert verstorben. Seine Witwe und seine Stiftung streiten um das Erbe. Am Donnerstag muss das Landgericht Frankfurt in erster Instanz entscheiden, wem es zufallen soll: der Bruno-H.-Schubert-Stiftung, die der Stifter einst im Einvernehmen mit seiner langjährigen Ehefrau Inge als Alleinerbin einsetzte, oder seiner zweiten Frau Meharit, die er nach Anfechtung dieser ersten Regelung anschließend in seinem Testament bedachte. Bei dieser Anfechtung soll es, so argumentiert die Stiftung, einen Formfehler gegeben haben. Doch wem das Gericht das Erbe auch zuspricht, eine Frage dürfte bis zu diesem Termin kaum zu klären sein: Gibt es überhaupt etwas zu erben?

Der Königsteiner Anwalt Rüdiger Rattay ist als Nachlasspfleger vom Gericht mit der schwierigen Aufgabe betraut worden, das Erbe zu sichern. Schuberts Vermögen, unter anderem aus dem Verkauf der Henninger-Brauerei, die er seit 1965 leitete, soll weit verteilt sein. Rattay gibt keine Auskunft, wie hoch die Summe ist, über die nun verhandelt wird und welche möglichen Ansprüche es noch gibt.

„Irgendwann gehen auch große Vermögen einmal zur Neige“

Von einem dreistelligen Millionenbetrag als Erlös der Brauerei war nach deren Verkauf 1979 die Rede. Davon bedachte Schubert seine Naturschutz-Stiftung, aber auch sein aufwendiger Lebensstil kostete einiges. Schuberts unehelicher Sohn und nach wie vor geschäftsführender Vorstand der Stiftung, Hanns Peter Nerger, der vor der Hochzeit seines Vaters mit der Äthiopierin Meharit Kiefle dessen Vertrauter war, schätzt, dass heute an liquidem Vermögen seines Vaters noch höchstens zehn Millionen Euro übrig sind. Die seien allerdings nicht mehr in Deutschland, betont er. Hinzu komme der Wert des Anwesens bei Berchtesgaden. Claus Vester, Rechtsanwalt der Bruno-H.-Schubert-Stiftung, berichtet in einem offiziellen Schreiben, das dieser Zeitung vorliegt, sogar davon, dass der Nachlasspfleger nur Werte in Höhe von 500.000 Euro sichergestellt habe. Dazu stellt er fest: „Das schubertsche Millionenvermögen ist verschwunden.“

Die Stiftung unterstellt dem Generalbevollmächtigten Schuberts, dem Frankfurter Rechtsanwalt Hubertus Kestler, er habe dessen Vermögen ins Ausland transferiert und zeigte ihn 2010 deshalb bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft an. In der Sache wird noch ermittelt, bestätigt die dortige Sprecherin. Kestler selbst entgegnet auf Nachfrage, er habe bereits vor Gericht festgestellt, dass er Transaktionen weder veranlasst noch bei ihnen mitgewirkt habe. Schubert habe seine Geschäfte selbst geführt. Er vertritt die Auffassung, dass Schubert, der die letzten 30 Jahre ohne Einkünfte gelebt habe, viel Geld ausgegeben hat: „Irgendwann gehen auch große Vermögen einmal zur Neige.“

Unklar bleibt, wer diese Stiftung eingerichtet hat

Es soll allerdings bereits zu Lebzeiten Schuberts ein Auslandsvermögen gegeben haben. „Die Herkunft dieses ausländischen Vermögens ist unbekannt, es stammt jedenfalls nicht aus Deutschland“, schreibt Vester. Auch Nerger schrieb bereits 2009 in einem Brief an Kestler von „inoffiziellen und verstrickten Vermögensangelegenheiten“ seines Vaters. Er bestätigt auch, dass die Bruno-H.-Schubert-Stiftung in den vergangenen Jahren regelmäßig Geldzuwendungen von einer Stiftung in Liechtenstein für die Auszahlung ihres hochdotierten Naturschutzpreises erhalten hat. Das Geld sei immer ordnungsgemäß verbucht worden, betont er. Die Nature and Wildlife Foundation, kurz NWF, ist, so bestätigt ihr derzeitiger Liquidator, der Liechtensteiner Rechtsanwalt Philipp Lennert, eine unwiderruflich eingetragene Stiftung zu gemeinnützigen Zwecken. Unklar bleibt allerdings, wer diese Stiftung eingerichtet hat. Hubertus Kestler vermutet, dass es Schubert selbst gewesen sei und dass das Geld aus unversteuertem Auslandsvermögen stammte, das so an den Finanzbehörden vorbei nach Deutschland gelangte. Er wiederum zeigte deshalb einige Mitglieder der Bruno-H.-Schubert-Stiftung an, die von diesen Praktiken gewusst haben sollen, wie die Staatsanwaltschaft bestätigt.

Als Hinweis darauf, dass die Stiftung aus Schuberts Vermögen gespeist wurde, wird von seiner Seite der Umstand angeführt, dass dieser im Jahre 2006 sein Anwesen in Berchtesgaden an besagte NWF verkaufte. Auf dem Gut Bogensberglehen inmitten der Berchtesgadener Bergkulisse mit rund 1000 Quadratmetern Wohnfläche waren einst Rainier Fürst von Monaco und Fürstin Gracia Patricia, Herbert von Karajan, Curd Jürgens zu Gast. Schuberts Freund Hans-Dietrich Genscher wurde hier nach einer schweren Krankheit gepflegt. Die NWF machte nach Claus Vesters Schilderungen im Jahr 2006 mit Schubert einen Vorvertrag inklusive Grundbucheintrag über insgesamt 6,3 Millionen Euro, nach dem das Bogensberg-Anwesen nach seinem Tod an die Stiftung übergehen sollte. „NWF zahlte in mehreren Raten den Kaufpreis und darüber hinaus weitere 2 Millionen zum Unterhalt des Bogensberges“, schreibt der Anwalt.

Es würde wohl wenig übrig bleiben

Doch als im Jahre 2009 Schuberts Ehefrau Inge starb und Schubert mit 89 Jahren ein halbes Jahr später die 27 Jahre alte Meharit Kifle heiratete, hob einer der Stiftungsräte in Liechtenstein nach Vesters Angaben den Kaufvertrag wieder auf. Das Geld wurde aber offenbar nie zurückverlangt. Das Anwesen soll dann für 12 Millionen Euro an Gerrit Niehaus, einen der engsten Freunde Schuberts, verkauft worden sein, der vor kurzem allerdings vom Kauf zurückgetreten sein soll.

Die Bücher der NWF in Liechtenstein aus dem Jahr 2009 weisen eine Forderung von rund neun Millionen Euro aus, wie der Rechtsanwalt aus Liechtenstein bestätigt. Sein Frankfurter Kollege geht davon aus, dass diese Summe einschließlich Zinsen von dem ursprünglichen Hausverkauf stammt. „Wir prüfen derzeit Ansprüche unter anderem gegen den Nachlass von Herrn Schubert“, räumt Lennert tatsächlich ein, deutet aber an, dass diese nicht leicht zu begründen seien, weil noch viele Unterlagen fehlten. Nachlasspfleger Rüdiger Rattay soll über eine Forderung bereits informiert sein. Er beruft sich auf seine Schweigepflicht.

Ob am Ende je geklärt werden wird, ob die Stiftung eine Konstruktion zur Steuerhinterziehung war und damit die Finanzbehörden Nachforderungen geltend machen können, oder ob sie rechtmäßige Ansprüche an das Erbe hat, ist offen. In beiden Fällen würde vom Nachlass Schuberts nach Abzug aller Verbindlichkeiten vermutlich wenig übrigbleiben. Lediglich die Stiftung würde im zweiten Fall davon profitieren, weil sie weiter Geld aus Liechtenstein erhalten könnte. Würden die Forderungen die Aktiva des Erbes gar übersteigen, käme es zu einer Nachlass-Insolvenz, erläutert Rüdiger Rattay und folgert: „Dann hätte es wenig Sinn, sich noch um den Nachlass zu streiten.“

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