31.01.2012 · Frankfurter Wirte sollen die Außengastronomie nicht mit Planen schützen. Die Stadt droht mit Bußgeld und Abbau.
Von Jacqueline VogtRosa sind sie und dunkelblau, manche knallrot, andere leuchten grün. Überall in der Frankfurter Innenstadt liegen Wolldecken auf den Stühlen, die vor Cafés und Restaurants stehen. Auch bei Temperaturen um den Gefrierpunkt essen und trinken viele gerne draußen. Niemand hat etwas dagegen, dennoch gibt es Streit. Denn manche Gastronomen haben die winterliche Nutzung der sogenannten Sommergärten um eine Variante erweitert, die den Gästen gefällt, aber nicht der Kommune, jedenfalls dann nicht, wenn ihr die Flächen vor den Lokalen gehören: Diese Wirte haben die Plätze im Freien nicht nur mit Schirmen und Markisen gegen Regen, sondern auch noch seitlich oder komplett ringsum mit transparenten Plastikplanen gegen Zugluft geschützt. Das mache den Sommergarten zu einem unerlaubten Anbau und sei auch noch ästhetisch fragwürdig, sagt die Stadt Frankfurt und will die Wirte zwingen, ihre Planen zu entfernen. Die Gastronomen fühlen sich ungerecht behandelt, sie fürchten Umsatzeinbußen, einige wollen sich wehren.
Auseinandersetzungen darüber, wie die Stadt aussehen soll und welchen Beitrag dazu die Gastronomie leisten soll, haben in Frankfurt Tradition. Im Jahr 2000 hatte der damalige Planungsdezernent und spätere Baustadtrat Martin Wentz (SPD) das Aussehen der Sommergärten zu einem öffentlichen Thema gemacht. Mit Hilfe einer Gestaltungssatzung wollte er damals allen Wirten das Aufstellen weißer Schirme zur Pflicht machen. Das war, auch in Wentz’ eigener Partei, heftig kritisiert worden, als behördliche Regulierungswut und Geschmacks-Diktatur. Nach Gesprächen mit dem Hotel- und Gaststättenverband und der Industrie- und Handelskammer wurde ein Kompromiss gefunden, der darin mündete, dass von 2004 an „ein einheitliches Erscheinungsbild“ für Lokale in der Kern-Innenstadt zwischen Römerberg und Hauptwache, Schillerstraße, Goetheplatz und Rathenauplatz verbindlich wurde. Seither sind einfache Plastikmöbel und auch Biergarnituren unerwünscht. Auf privatem Grund, in den sogenannten Wirtschaftsgärten, konnten und können Gastronomen weitgehend tun, was sie wollten.
Mit den vor acht Jahren getroffenen Vereinbarungen war die Diskussion nicht beendet. Denn anders als früher bauen Wirte heute nicht mehr nur im Sommer Tische und Stühle vor den Lokalen auf, sondern lassen sie oft das ganze Jahr über stehen - „weil die Kunden das so wollen“, sagt Yaniv Ferster, der die „Tower Bar“ im Eschenheimer Turm betreibt. Es habe sich „eine regelrechte Kultur des Draußenseins“ entwickelt, meint Alexander Schmitt-Geiger, der die Entwicklung in Frankfurt von München aus beobachtet - dort führt er eine auf „Litigation PR“ spezialisierte Agentur, deren Arbeitsfeld die sogenannte strategische Rechtskommunikation oder prozessbegleitende Öffentlichkeitsarbeit ist. Anders gesagt: die Beeinflussung von Öffentlichkeit und Gerichten durch das Lancieren von Themen und Informationen.
In Frankfurt will Schmitt-Geiger diese Botschaft unters Volk bringen: Ohne klar machen zu können warum, wolle die Stadt Gastronomen die Existenzgrundlage entziehen. So sieht das auch der Frankfurter Rechtsanwalt Klaus Eyber. Er vertritt den Pächter der „Tower Bar“ in einem Verwaltungsstreit mit der Stadt Frankfurt. Denn Ferster, der mit einem Partner mehrere Lokale in der Stadt betreibt, hat im Eschenheimer Turm 20Plätze drinnen und 90 draußen. Letztere sind gut belegt, aber der Winter-Sommergarten wird nach Ansicht der Stadt seit etlichen Wochen illegal bewirtschaftet: Die Sondernutzungserlaubnis der Stadt ist abgelaufen, eine neue noch nicht erteilt. Denn Ferster hat Planen gekauft, die an den Sonnenschirmen befestigt sind und bei Wind um die Tische und Stühle herum zugezogen werden können. Seit sechs Jahren ist er Pächter im Eschenheimer Turm. Und seit drei Jahren hängt er im Winter die Planen auf. Schon deshalb, sagt er, könne er nicht verstehen, was jetzt geschehe: Ihm und anderen Wirten droht die Stadt nun damit, die Plastik-Bauten abzuräumen, dazu hat sie ein Bußgeld in Höhe von 1000 Euro verhängt. Und das, sagt die Leiterin des städtischen Amtes für Straßenbau und Erschließung, Gabriele Dehmer, werde umso höher, je länger nichts geschehe: Fristsetzung, Kontrolle, gegebenenfalls Bußgeld, das werde so weitergehen, „bis das vom Amt angestrebte Ziel der Beseitigung der Zelte und zeltartigen Aufbauten erreicht ist“.
Fersters Anwalt argumentiert, die Planen seien nur ein Witterungsschutz, so wie Heizpilze oder Schirme, also nicht genehmigungspflichtig. Dass die Zelte hässlich seien und deshalb unerwünscht, hat vor kurzem das städtische, von dem Grünen-Politiker Stefan Majer geführte Verkehrsdezernat in die Diskussion eingebracht. Der Hotel- und Gaststättenverband hingegen verweist auf die im vergangenen Jahr gültig gewordenen, nach monatelangen Gesprächen zuvor wieder einmal neu formulierten Richtlinien für die Außengastronomie in Frankfurt. Die sind für jedermann nachzulesen; auf der Homepage der Stadt Frankfurt etwa, bei der Industrie- und Handelskammer, bei den zuständigen Ämtern. Dass auf öffentlichen Flächen keine Einhausungen von Sommergärten möglich sind, steht in diesen Vorschriften ausdrücklich. Grundlage für das Verbot, sagt Kerstin Junghans, die Geschäftsführerin des Hotel- und Gaststättenverbandes, sei die Hessische Bauordnung, laut derer oben und unten miteinander verbundene Bauten genehmigungspflichtig seien. „Gerne vermitteln“ wolle der Verband zwischen Wirten und Stadt, sagt Junghans und fügt hinzu, dass ihrer Erfahrung nach niemand den Gastronomen schaden wolle.
Am besten würde die Stadt einfach gar nichts tun, meint der CDU-Stadtverordnete und Vorsitzende der Jungen Union in Frankfurt, Ulf Homeyer. „Ich sehe überhaupt keinen Grund, gegen die Gastronomen vorzugehen.“ Die Debatte sei provinziell, und das in einer Stadt, „die wirklich andere Sorgen hat“.
Kritik an den Zelten äußern aber auch konkurrierende Gastronomen. Sie beklagen, dass die den Richtlinien zuwiderlaufende Bewirtschaftung von Sommergärten ein gutes Geschäft für die Konkurrenz sei: 80Euro im Monat kosten laut Auflistung eines Branchenportals 20Quadratmeter Außenfläche auf öffentlichem Grund in Frankfurt, ein Bruchteil dessen, was gemeinhin für Innenräume zu zahlen ist.
Öffentlicher Raum
Lutz Grellmann (Lumi1)
- 31.01.2012, 23:04 Uhr
Existenzgrundlage??
Peter Lehnen (plehnen68)
- 31.01.2012, 09:47 Uhr
Jacqueline Vogt Jahrgang 1962, Redakteurin in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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