08.03.2010 · Ein Co-Pilot der Deutschen Lufthansa klagt vor dem hessischen Landesarbeitsgericht in Frankfurt gegen seine Freistellung. Das Unternehmen wirft dem Mann vor, zwölf Stunden vor Flugantritt Alkohol getrunken zu haben.
Ein Co-Pilot der Deutschen Lufthansa klagt seit Montag vor dem hessischen Landesarbeitsgericht in Frankfurt gegen seine Freistellung. Das Unternehmen wirft dem Mann vor, während eines Einsatzes in Hongkong die Dienstvorschriften der Lufthansa missachtet und zwölf Stunden vor Flugantritt Alkohol getrunken zu haben. Die Mitglieder einer anderen Lufthansa-Crew hatten den Kollegen am frühen Morgen in einem Schnellrestaurant vor einem Glas Bier beobachtet. Dabei habe er einen angetrunkenen Eindruck gemacht, berichteten sie einige Wochen später den Vorgesetzten.
Als der Co-Pilot es ablehnte, an einer Alkoholtherapie teilzunehmen, wurde er freigestellt, bis das Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig über die weitere Flugdienstfähigkeit entschieden hat. Vor Gericht sagte der klagende Co-Pilot, seine mündliche Rückfrage bei dem Amt habe ergeben, dass er für flugtauglich angesehen werde und deshalb weiter eingesetzt werden könne. Das beklagte Unternehmen bestand jedoch auf einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung des Amtes.
„Risiko für den Kläger vorhanden“
Das Gericht will am 22. März ein Urteil verkünden. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Frankfurt den Antrag auf Weiterbeschäftigung zurückgewiesen. „Auch jetzt ist für den Kläger ein Risiko durchaus vorhanden“, sagte der Gerichtsvorsitzende.