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Ärger um Schulwahl „Die Fünftklässler fallen doch nicht vom Himmel“

09.06.2009 ·  175 Viertklässler in Frankfurt können zum nächsten Schuljahr nicht auf ein Gymnasium wechseln, das ihre Eltern als Schulwunsch angegeben hatten. Weitere 55 angehende Gymnasiasten müssen auf Schulen gehen, die nur als Zweit- oder Drittwunsch genannt worden waren. Wie schon in den Vorjahren reicht die Zahl der Plätze an den gut erreichbaren Innenstadt-Gymnasien nicht aus.

Von Matthias Trautsch
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Im Januar, Februar war Carolin Friedrich viel unterwegs. Sie fuhr von Gymnasium zu Gymnasium, besuchte Informationsabende und Tage der offenen Tür. Denn für ihren Sohn, der derzeit die vierte Klasse der Grundschule Kalbach besucht, wollte sie nicht irgendeine, sondern die richtige weiterführende Schule finden. „Schließlich wird einem in Frankfurt suggeriert, dass man aus einem vielfältigen Bildungsangebot auswählen kann.“ Nach reiflicher Überlegung fiel die Entscheidung für die Wöhlerschule am Dornbusch. Als Zweit- beziehungsweise Drittwunsch gab Friedrich das Lessing-Gymnasium und die Elisabethenschule an. Alle drei Schulen sind von Kalbach aus mit der U-Bahn gut zu erreichen. Außerdem, auch das war für die Familie ein wichtiges Kriterium, bieten die gewählten Gymnasien Englisch als erste und Latein als zweite Fremdsprache an.

Alle Überlegungen waren aber Makulatur, als die Grundschullehrerin die Familie über die Ablehnung durch das Staatliche Schulamt informierte. Wegen fehlender Plätze könne keiner der drei Wünsche erfüllt werden, hieß es. Stattdessen wurden das neue Riedberg-Gymnasium sowie Schulen in Höchst, Bergen-Enkheim und eine Französisch-Klasse am Lessing-Gymnasium vorgeschlagen. Sie sei völlig überrascht gewesen, sagt Carolin Friedrich. „Die Fünftklässler fallen doch nicht vom Himmel, es muss doch früher abzusehen sein, dass an bestimmten Gymnasien, die schon seit Jahren sehr beliebt sind, mehr Plätze gebraucht werden.“ Stadt und Staatliches Schulamt müssten so planen, dass der Bedarf gedeckt werden könne.

Verteilerkonferenz

Ähnlich wie der Mutter aus Kalbach geht es derzeit vielen Frankfurter Eltern. Nach Angaben des Staatlichen Schulamts können 175 Viertklässler zum nächsten Schuljahr nicht auf ein Gymnasium wechseln, das ihre Eltern als Schulwunsch angegeben hatten. Weitere 55 angehende Gymnasiasten müssen auf Schulen gehen, die nur als Zweit- oder Drittwunsch genannt worden waren. Wie schon in den Vorjahren reicht die Zahl der Plätze an den gut erreichbaren Innenstadt-Gymnasien nicht aus. Hierzu gehören insbesondere die Muster-, die Schiller- und die Wöhlerschule sowie das Goethe-Gymnasium. Die Kapazitätsengpässe sind unter anderem wegen der Neubaugebiete im Norden der Stadt entstanden. Obwohl sich etwa im Frankfurter Bogen und am Riedberg seit Jahren junge Familien niederlassen, gibt es bislang kein ausreichendes Angebot weiterführender Schulen.

Etwas entspannen soll sich die Lage durch das Riedberg-Gymnasium, das zum nächsten Schuljahr eröffnet wird. Das Staatliche Schulamt versucht, die Schülerströme auf die neue, naturwissenschaftlich ausgerichtete Bildungsstätte umzulenken. Teilweise mit Erfolg: Nach einer Informationsveranstaltung Anfang Mai entschieden sich 56 Eltern, die eigentlich andere Pläne hatten, für das Riedberg-Gymnasium. Hinzu kommen jene, deren Erstwunsch auf der sogenannten Verteilerkonferenz Mitte Mai abgelehnt wurde. Von ihnen ließen sich viele auf den Vorschlag des Schulamts ein, ersatzweise das Riedberg-Gymnasium zu wählen, das somit den Unterrichtsbetrieb mit vier Klassen aufnehmen kann.

Getrennt von Grundschul-Freunden

Kapazitäten fehlen aber nicht nur an Gymnasien, sondern auch an Integrierten Gesamtschulen. So berichtet eine alleinerziehende Mutter aus dem Nordend, dass sie gleich drei Absagen erhalten habe: Weder an der IGS Nordend noch an der IGS Herder oder der Friedrich-Ebert-Schule sei für ihren Sohn Platz gewesen. Stattdessen habe das Schulamt die Heinrich-Kraft-Schule in Fechenheim vorgeschlagen, die aber wegen der großen Entfernung für sie nicht in Frage komme. Besonders ärgert sie, dass weder die Schulen noch das Schulamt Gründe für die Ablehnung genannt hätten. Sie hält das Verfahren für völlig intransparent und wünscht sich, „dass die Schulplatzvergabe einfach ehrlicher verläuft“.

Sven Bade, Vorsitzender des Elternbunds Hessen, kennt die Not und den Ärger der Eltern aus vielen Beratungsgesprächen, die er in jüngster Zeit geführt hat. Die Mütter und Väter verstünden nicht, warum ihr Kind künftig lange Schulwege zurücklegen muss, obwohl es im Stadtteil ein Gymnasium oder eine Integrierte Gesamtschule gebe. So würden Kinder aus Rödelheim nach Sachsenhausen geschickt, obwohl das Liebig-Gymnasium in der Nähe ist. „Das mag formal-rechtlich in Ordnung sein, für Eltern und Kinder ist es alles andere als zufriedenstellend.“ Die Schüler müssten nicht nur weit pendeln, sie würden auch getrennt von ihren Grundschul-Freunden, die einen Platz an der gewünschten Schule bekommen hätten.

Kriterien offenlegen

In einem Schreiben an Bildungsdezernentin Jutta Ebeling (Die Grünen) und an das Staatliche Schulamt weist der Elternbund auf die Probleme hin. Der Verband fordert überdies, dass die Schulen die Kriterien offenlegen, nach denen sie über die Aufnahme entscheiden. Im Fall einer Ablehnung müssten den Eltern die Gründe erläutert werden. Weiter fordert der Elternbund, dass Stadt und Staatliches Schulamt enger zusammenarbeiteten – „für eine Schulentwicklungsplanung, die den Wünschen der Eltern gerecht wird“.

Eltern können nur den Bildungsgang wählen

Mütter und Väter haben das Recht, über den weiterführenden Bildungsweg ihres Kindes zu bestimmen. So ist es in Paragraph 77 Absatz 1 des Hessischen Schulgesetzes festgelegt: „Die Wahl des Bildungsganges nach dem Besuch der Grundschule ist Sache der Eltern.“ In der Praxis führt dieser Anspruch auf „freie Schulwahl“ allerdings immer wieder zu dem Missverständnis, dass man sich eine spezielle Schule auswählen könnte. Der Gesetzgeber spricht aber nur von einem „Bildungsgang“. Mütter und Väter können sich also nur allgemein für das Gymnasium, für die Real- oder für die Hauptschule entscheiden. Weiter heißt es im Gesetz: „Wird der Bildungsgang sowohl schulformbezogen als auch integriert angeboten, können die Eltern zwischen beiden Formen wählen.“ Ein „Realschüler“ kann also je nach elterlichem Willen auf eine Realschule, den Realschulzweig einer kooperativen Gesamtschule oder auf eine integrierte Gesamtschule gehen.

Eltern von Viertklässlern dürfen diese zwar an der präferierten Schule anmelden, haben aber noch nicht einmal die Gewähr, dass der Zweit- oder Drittwunsch erfüllt wird. Wenn eine Schule mehr Anmeldungen als freie Plätze hat, ist ihr die Auswahl der einzelnen Kinder überlassen. Hierbei entscheiden gesetzliche, aber auch selbstgesetzte Kriterien. Zu Letzteren gehört beispielsweise das Schulprofil, zu dem das Kind passen soll. Letztlich kann auch ein Elterngespräch über Aufnahme oder Nichtberücksichtigung entscheiden.

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Jahrgang 1972, Blattmacher in der Rhein-Main-Zeitung.

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