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Die Frage der Woche Richtige Reaktion Hessens auf Rauchverbot-Urteil?

31.07.2008 ·  Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot hat in Hessen erste Konsequenzen: Das Sozialministerium empfahl den Ordnungsämtern, das Rauchen in Ein-Raum-Kneipen wieder zu dulden. Aber auch ein Totalverbot wäre rechtlich möglich. Reagiert Hessen richtig?

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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot hat in Hessen erste Konsequenzen: Das Sozialministerium in Wiesbaden empfahl den kommunalen Ordnungsämtern, das Rauchen in Ein-Raum-Kneipen ab sofort zu dulden. Die Gaststätten müssten allerdings kleiner als 75 Quadratmeter sein und eine entsprechende Kennzeichnung haben, sagte ein Ministeriumssprecher am Mittwoch. Zudem dürften sie keine Speisen anbieten und Minderjährigen keinen Zutritt gewähren. In Hessen war bislang das Rauchen lediglich in abgetrennten Nebenräumen von Gaststätten gestattet.

Allerdings wäre laut Urteil auch ein striktes Rauchverbot in allen Lokalen mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Gesundheitsschutz sei ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut, erklärte das oberste deutsche Gericht.

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