05.10.2009 · Hessens Grüne wollen verhindern, dass Kindergärten nach Klagen von Anwohnern gegen Kinderlärm geschlossen werden müssen. Was meinen Sie: Ist es sinnvoll, Toleranz in solchen Fällen mit rechtlichen Mitteln herbeiführen zu wollen?
„Kinder sind keine Kreissägen“ - nach diesem Motto wollen Hessens Grüne künftig verhindern, dass Kindergärten, Spiel- oder Bolzplätze nach erfolgreichen Klagen von Anwohnern gegen Kinderlärm geschlossen werden müssen. Bisher werde der Lärm spielender Kinder rechtlich mit Gewerbelärm gleichgesetzt, begründete der Landtagsabgeordnete Marcus Bocklet in Wiesbaden einen Gesetzentwurf, der Klagen gegen „Kinderlärm“ die Basis entziehen will. CDU und FDP erklärten, sie wollten den Gesetzentwurf der Grünen „wohlwollend prüfen“.
Derzeit gibt es einen Streit vor einer Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts. Die Nachbarin einer Kindertagesstätte im Westend hat gegen zu viel Kinderlärm geklagt.
Was meinen Sie vor diesem Hintergrund: Sollen Klagen gegen Kinderlärm per Gesetz unmöglich gemacht werden?
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