Die Definition des Waldweges interessiert nicht nur Förster, sondern Zehntausende aus allen Schichten der Gesellschaft. Denn sie spielt eine Hauptrolle in einem heftig umkämpften Gesetzentwurf der hessischen Landesregierung. Er soll Konflikte regeln, die durch die technische und sportliche Entwicklung des Mountainbiking entstanden sind.
Beteiligt sind an der Auseinandersetzung vor allem die Radfahrer. Die einen fahren mit ihrem Tourenrad gemächlich spazieren, die anderen jagen mit ihren Sportgeräten mehr oder weniger steile Pisten hinunter. Damit kommen sie Wanderern, Naturschützern, Jägern und Waldbesitzern regelmäßig ins Gehege. Denn die Zahl der Wege ist begrenzt, und eine gewisse Beanspruchung der Natur unübersehbar.
An den Brennpunkten geraten Mountainbiker und Wanderer regelmäßig aneinander
Oft sind die Konflikte inzwischen an Ort und Stelle gelöst worden. So haben sich beispielsweise in Wiesbaden die „Gravity Pilots“, Waldbesitzer und die Stadt auf die Einrichtung einer ungefähr fünf Kilometer langen „Downhill-Strecke“ in der Nähe des Jagdschlosses Platte geeinigt. Die schmale Piste wird gleichsam exklusiv ausgewiesen. Dafür bleiben Spaziergänger auf ihren Strecken von den sportlichen Radfahrern verschont.
Im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald gibt es 15 ausgewiesene und mit allen Beteiligten abgestimmte Mountainbike-Routen. Zuletzt kam noch ein Rundkurs an der Bergstraße zwischen Seeheim-Jugenheim und Zwingenberg hinzu. Neue Strecken sind beispielsweise für Breuberg geplant. Am Ende sollen alle neuen Abschnitte miteinander verknüpft werden. Hingegen ist der Große Feldberg im Hochtaunuskreis ein Beispiel für Brennpunkte, an denen Mountainbiker und Wanderer regelmäßig aneinandergeraten.
Verweis auf „befestigte oder naturfeste Wege“
Das Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz will sich auf dezentrale Lösungen nicht verlassen. Weil das hessische Forstgesetz ohnehin an ein neues Bundesgesetz angepasst werden muss, nutzt die Ministerin Lucia Puttrich (CDU) die Gelegenheit, das geänderte Freizeitverhalten der Hessen und die Bedürfnisse der Natur wenigstens am grünen Tisch miteinander in Einklang zu bringen.
Im gegenwärtigen Forstgesetz sind für Radfahrer und Reiter noch schlichte „Wege“ vorgesehen. Im Entwurf der Landesregierung werden sie jetzt zunächst auf „befestigte oder naturfeste Wege“ verwiesen, „die von nicht geländegängigen zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können“. Darüber hinaus können sie im Prinzip auch künftig schmalere Pfade regelmäßig nutzen. Aber dazu benötigen sie die Zustimmung des Waldbesitzers.
Einzelne Wege verfügen nicht über die im Gesetzentwurf geforderte Beschaffenheit
Der Radsportbezirk Nassau zeigt sich angesichts dieser Bedingung „entsetzt“. Denn die Mountainbiker mögen gerade die schmalen, naturnahen Pfade. Sie könnten je nach dem Ermessen der Waldbesitzer für sie künftig tabu sein. Einer entsprechenden, an das Ministerium gerichteten Online-Petition hatten sich gestern exakt 18.165 hessische Mountainbiker angeschlossen. Der Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs hebt hervor, dass nicht nur die sportlichen Radler unter der geplanten Neuregelung leiden würden. Auch das rund 3500 Kilometer lange Netz der hessischen Radfernwege führe zum Teil über Wege, die nicht über die im Gesetzentwurf geforderte Beschaffenheit verfügten. An solchen Stellen werde das Netz künftig unterbrochen.
Die hessischen Waldbesitzer und Jäger hingegen loben den Gesetzentwurf. Mountainbiker legten ihre Strecken „nach Gutdünken“ an und missachteten die Ansprüche vieler freilebender Tiere und seltener Pflanzenarten, meint beispielsweise Michael Freiherr von der Tann, der Präsident des Waldbesitzerverbandes. Die Mitglieder seiner Organisation seien bereit, gemeinsam mit den Radfahrern spezielle Strecken auszuweisen. Aber im Gegenzug müssten die Rechte von Waldbesitzern und Jägern akzeptiert werden.
Es gebe „keinen Zielkonflikt mit den Belangen aller Gruppierungen“
Gelassene Stimmen sind aus dem Odenwaldkreis zu vernehmen. Landrat Dietrich Kübler (ÜWG) lobt die Novelle, weil es damit endlich klare Regelungen gebe. In seinem Landkreis habe man die Festlegungen des Waldgesetzes allerdings schon vorweggenommen und alle Interessengruppen an einen Tisch gebracht.
Auch der Vorsitzende des Geo-Naturparks, der Bergsträßer Landrat Matthias Wilkes (CDU), sieht „keinen Zielkonflikt mit den Belangen aller Gruppierungen und für die Planung und Ausweisung neuer Strecken“. Seit zwei Jahren werde in Zusammenarbeit mit den Kommunen, den Waldbesitzern, Forstbehörden und lokalen Gruppen ein Wegenetz entwickelt, um Spaziergänger, Wanderer und Radfahrer so zu führen, dass sie einander „entspannt und freundlich“ begegneten. Die Fraktion der Grünen im Landtag sieht in dem Gesetzentwurf „eine unnötige Überregulierung“. Die SPD spricht sich vorsichtig für einen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen aus.
Die Liberalen setzen sich „klar für eine Änderung des Gesetzentwurfs“ ein
„Was mit dem neuen Entwurf für ein hessisches Waldgesetz beabsichtigt ist, nämlich die Erholungs- und Sportmöglichkeiten im Wald zu verbessern, wird durch die Formulierungen des Gesetzentwurfs nicht erreicht.“ So lautet die Einschätzung des Parlamentarischen Geschäftsführers der FDP-Fraktion, Frank Blechschmidt. Die Mountainbiker müssten auch künftig die schmalen Waldpfade nutzen dürfen. In diesem Sinne würden sich die Liberalen „klar für eine Änderung des Gesetzentwurfs einsetzen“, kündigte Blechschmidt an. Sein Parteifreund, der Bergsträßer Abgeordnete Frank Sürmann, sprach daraufhin allerdings von einer Position, die nicht abgestimmt sei.
Auch in der CDU-Fraktion scheint es unterschiedliche Auffassungen zu geben. Die Abgeordnete Astrid Wallmann, eine der Initiatoren der Wiesbadener Downhill-Strecke, hält die Neufassung des Forstgesetzes im Hinblick auf die Rechte der Radfahrer nach eigenem Bekunden persönlich nicht für notwendig. Sie berichtet aber von Kollegen, die das anders sähen.
Bis zum 22.August können die Interessenverbände dem Ministerium ihre Meinung im Rahmen einer schriftlichen Anhörung mitteilen. Auf dieser Grundlage wird das Kabinett in einem zweiten Durchgang einen Gesetzestext verabschieden, der im Herbst beim Landtag eingebracht werden soll. Es gebe noch genügend Möglichkeiten, wertvolle Anregungen oder Verbesserungen in den Gesetzestext einfließen zu lassen, sagte der Sprecher des Ministeriums gestern.
Was ist ein ganzjährig befahrbarer Waldweg?
Wolfram Jäger (wojaeger)
- 03.08.2012, 20:09 Uhr
unvollständig
Sabine Martini-Hansske (wanderervogelsberg)
- 03.08.2012, 16:18 Uhr
Pöbel raus aus dem Wald
Christian Schäffer (quallex)
- 03.08.2012, 15:35 Uhr
Aus dem Lehrbuch der Lobbyarbeit
Sven Schlosser (Svenos)
- 03.08.2012, 12:40 Uhr
Streit um Waldwege
Harald Heitmann (Elster37)
- 03.08.2012, 11:52 Uhr