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Forensischer Gutachter im Gespräch Ich bin Arzt und kein Prophet

 ·  Warum quält ein Sadist andere, warum tötet einer? Wie muss er dafür büßen? Lothar Staud ist forensischer Psychiater. Als Gerichtsgutachter beurteilt er, ob Straftäter ins Gefängnis oder in die Psychiatrie gehören. Ein Gespräch über Schuld und Reue, Verantwortung und Fehler.

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© Eilmes, Wolfgang Etwa drei Stunden spricht Lothar Staud in seiner Praxis in Bad Vilbel mit seinen Probanden. Manchmal vereinbart er dann einen weiteren Termin, oft weiß er aber auch nach dem ersten Gespräch schon Bescheid.

Herr Staud, gibt es das Böse im Menschen?

Daran habe ich keinen Zweifel. Es gibt Menschen, die immer ihren Zorn geschluckt haben. Und plötzlich greifen sie nach einem Reizwort zum Messer und schneiden ihrer Frau den Hals durch. Die stellen dann überrascht fest, dass ihre Hände voller Blut sind. Bei diesen Menschen unterstelle ich Schicksal und ein Ausgeliefertsein an eine Charaktereigenschaft. Es gibt aber auch Menschen, die sich einfach dazu entschließen, sich immer für sich zu entscheiden - auch dann, wenn es auf Kosten anderer geht. Ich weiß von Kindern, die von reichen Eltern aus Heimen adoptiert wurden. Und die holten dann später jemanden, der die Eltern umbringt, um früher ans Erbe zu kommen. Das Böse gibt es schon.

Ist es Ihre Aufgabe, das zu erkennen?

Nein. Das Werturteil ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft und der Richter. Meine Aufgabe ist es, zu erkennen, ob jemand bei der Begehung einer Tat krank war.

Wie geht das?

Es gibt zum Beispiel Schizophrene, die haben eine doppelte Buchführung. Sie sind zwar von ihrem Wahn überzeugt, versuchen aber, die Dinge so darzustellen, wie es der Gesunde erwartet. Das bekommt man nur heraus, wenn man lange mit jemandem redet. Dann gibt es aber solche, die so schwer gestört sind, dass es für sie nichts außer dem Wahn gibt. Es gab in Darmstadt mal einen Mann, der glaubte, an der Farbe der Krawatten die Illuminaten zu erkennen, die es umzubringen galt. Da habe ich mal auf die Uhr geschaut, um zu erfahren, ab wann für mich klar war: Der Mann ist völlig verrückt, und die Gesellschaft muss vor ihm geschützt werden. Das waren in diesem seltenen Fall nur sieben Minuten.

Schizophrene zeigen kaum Empathie

Wenn jemand eine Straftat begangen hat und krank ist, dann ist das ein Strafmilderungsgrund. Könnte ich Ihnen vorspielen, ich würde glauben, dass die Illuminaten alle rote Krawatten trügen und ich sie umbringen müsse?

Ich hatte mal einen Psychologen zu begutachten, der zwanzig Jahre zuvor zwei junge Frauen umgebracht hatte. Der hat versucht, mir eine Schizophrenie vorzumachen. Ich habe zu ihm gesagt, er soll mir mal genau beschreiben, was die Stimmen zu ihm sagen. Die Stimmen, die Schizophrene hören, haben meistens eine kurze Grammatik. Also: „Steh auf!“ Oder: „Bring ihn um!“ Der Psychologe dagegen redete von ganz langkettigen Sätzen, die er angeblich hören würde. Ein weiteres Zeichen dafür, dass jemand wirklich Stimmen hören könnte: Er schaut im Gespräch ab und zu mal kurz nach links oder nach rechts, also dahin, wo er gerade die Stimme gehört hat. Auch zeigen Schizophrene kaum Empathie oder andere soziale Regungen. Das kann von Gesunden nicht lange imitiert werden. Ich merke im Laufe der Zeit also schon, dass mich jemand reinlegen will.

Werden Sie oft belogen?

Ja.

Wie finden Sie heraus, dass jemand lügt?

Ich würde nie in ein Gutachten reinschreiben, dass jemand lügt. Das zu beurteilen ist Sache des Richters. Ich schreibe: Das, was jemand gesagt hat, ist mit meinen klinischen Erfahrungen nicht zu vereinbaren. Der Täter darf lügen, das steht ihm im Strafrecht zu. Er verspielt damit nur den Strafmilderungsgrund eines offenen Geständnisses. Lügen sind von Bedeutung, wenn ich eine Prognose über künftige Taten abgeben soll. Wenn jemand sagt, er habe nie im Leben Frauen an Heizkörper gefesselt, aber das Gericht hat ihn deshalb verurteilt, dann kann ich davon ausgehen, dass er seine begangene Tat nicht verarbeitet hat.

Wenn jemand seine Tat bereut, wird er häufig milder verurteilt. Was ist echte Reue?

Die hat ein klares Kennzeichen: die Wiedergutmachungsneigung. Reue ist kein angenehmes Gefühl, weil etwas passiert ist, das oft nicht wiedergutzumachen ist. Aber man kann zum Beispiel sagen: „Dass ich Sie geschlagen habe, tut mir unendlich leid, ich würde ihnen gern 5000 Euro zur Verfügung stellen.“ Da merkt man, das Gefühl von Reue hat eine Konsequenz, da will sich jemand entlasten. Häufig ist es aber so, dass das, was als Reue bezeichnet wird, in Wahrheit nur die Angst vor den Folgen des eigenen Verhaltens für die eigene Person ist, wie es der Philosoph Arthur Schopenhauer sagte. Da steht der Angeklagte dann ohne echte Gemütsregung auf, sagt: „Ich bereue das sehr.“ Und setzt sich wieder hin.

„Ich habe nicht das Gefühl, dass irgendwo einer sitzt, bei dem ich etwas falsch gemacht habe.“

Wenn das in der Zeitung steht, dann weiß jeder künftig, wie er echte Reue vorgaukeln kann.

Ich hab schon oft gemerkt, dass Leute sich genauso verhalten, wie ich es in meinem Buch beschreibe, dass sie sogar daraus für ihre Antworten zitieren. Daran merke ich natürlich, dass sich jemand anpasst. Damit muss ich rechnen, dass die Leute sich bilden, durch Lektüre, Mitgefangene oder Anwälte.

Für einen Heppenheimer, der zusammen mit seinem Sohn eine Frau 13 Mal vergewaltigt hatte, haben Sie in Ihrem Gutachten 2011 Sicherungsverwahrung empfohlen. Der Mann habe einen „Hang“ zu schweren Straftaten. Was ist das?

Es gibt Leute, die begreifen sich nicht als Autor ihrer Biographie und sagen: „Die Tat war Schicksal, ich konnte da nichts machen.“ Da liegt der Verdacht nahe, dass sich Taten auch in der Zukunft wiederholen werden. Anderes Beispiel: Wenn jemand seine rechtswidrigen Taten als etwas begreift, was ihm zusteht, er sich also nicht dagegen wehrt, wie wir uns ab und zu gegen Gefühle wie Neid oder Eifersucht zu wehren versuchen, dann kann das auch ein Hinweis darauf sein, dass er in Zukunft weiter Taten begehen wird. Es gab vor nicht allzu langer Zeit mal einen Fall in Hessen, da hat jemand Prostituierte auf der Straße angesprochen, sie mit nach Hause genommen, an die Heizung gefesselt und gequält. Wenn der das erste Mal, nach drei solchen Taten, vor Gericht steht, ist es schwierig zu sagen, ob er das nach der Hafterfahrung wieder tun wird oder nicht. Aber wenn er sich nicht gegen die Taten wehrt, er also im Gespräch mal äußert: „Herr Doktor, ganz ehrlich, eigentlich wollen die Frauen das doch.“ Dann drängt es sich auf, davon auszugehen ist, dass er das wieder tut. Und das ist dann ein Hang.

Zweifeln Sie manchmal an ihrem Urteil?

Ich habe nicht das Gefühl, dass irgendwo einer sitzt, bei dem ich etwas falsch gemacht habe. Aber wenn ich im Radio höre, dass in Kassel einer ausgebrochen ist und eine Frau vergewaltigt hat, dann denke ich sofort: „Ist das einer von meinen?“ Wenn Sie diesem unangenehmen Gefühl ausweichen wollen, dann können Sie das. Sie sagen einfach jedes Mal: „Die bleiben alle drin.“ Dann braucht man aber keine Gutachter mehr.

Welche Angst ist größer: Dass Sie jemanden für ungefährlich halten, der hinterher wieder eine Tat begeht, oder dass jemand wegen Ihres Gutachtens unschuldig länger in Haft bleibt?

Wenn ich sagen würde: „Jemand vergewaltigt nicht mehr“ und er tut es doch, dann würde mich das heftiger treffen. So ein Fehler ist mir bisher nach meiner Kenntnis nicht passiert. Da ist aber auch ein bisschen Glück dabei, und es kann sein, dass das morgen anders ist. Ich bin Arzt, aber kein Prophet.

Bei einem Vergewaltiger aus Frankfurt haben Sie 1994 Sicherungsverwahrung angeregt. Das Gericht ist dem nicht gefolgt, der Mann vergewaltigte wieder. Wie fühlt sich so etwas für Sie an?

Das ist ein gespaltenes Gefühl. Als ich davon gehört habe, habe ich natürlich gedacht: „Ich hab’s euch doch gesagt.“ Aber natürlich wäre es besser gewesen, er hätte es nicht wieder getan und man hätte über den Fall nichts mehr gehört.

Artikel im Spiegel über Staud

Bei Horst A., dem zu Unrecht wegen Vergewaltigung verurteilten Lehrer aus dem Odenwald, lag der Fall anders. Sie haben damals prognostiziert, dass von dem Angeklagten weitere schwere Straftaten zu erwarten sind. War das falsch?

Das war nicht falsch. Mein Gutachten lautete, stark verkürzt: Wenn Horst A. diese Tat begangen hat, dann hat er das als Kranker unter Alkoholeinfluss gemacht und dann bleibt er für die Zukunft gefährlich. Wenn er es nicht gemacht hat, dann hat er trotzdem ein Alkoholproblem, aber das ist dann nicht mehr Sache des Gerichts.

Im Zusammenhang mit dem Fall stand im Juli im „Spiegel“ zu lesen, wie zwei renommierte Kollegen von Ihnen, Norbert Nedopil und Hans-Ludwig Kröber, Ihnen vorwarfen, Sie produzierten schlechte Gutachten wie am Fließband.

Das fand ich frech. Ich hab schon einiges über mich in der Zeitung gelesen. Aber da habe ich mir das erste Mal gedacht: „Jetzt langt’s.“ Ich habe gegen die Autorin des Textes eine Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Beleidigung eingereicht.

In dem Bericht heißt es, Sie seien ein „sogenannter Sachverständiger“, der „katastrophal schlechte und falsche Gutachten“ abliefere.

Es gab schon jede Menge Anträge von Verteidigern, die mich wegen mangelnder Sachkunde als Gutachter ablehnen wollten. Jedes Mal haben die Richter das abgewiesen und gesagt, dass der Staud ein ordentlicher Sachverständiger ist.

Die Richter haben Sie in vielen Fällen ja auch berufen.

Diese Ablehnungsanträge haben auch den Bundesgerichtshof schon beschäftigt. 2007 war das dort Thema in einer Sitzung des zweiten Strafsenats, weil die Bundesrichter bemerkt hatten, dass sich einige Anwälte auf mich einschießen unter Vorlage von Schriftsätzen von Nedopil und Kröber. Die Kontroversen sind also nicht neu. Die Vorsitzende Richterin sagte damals nach meinen Informationen, ihr Senat habe das überprüft und keiner der Richter Einwände gegen die Arbeitsweise von Dr. Staud. Mir ist nie ein Gutachten wegen mangelnder Qualität zurückgewiesen worden, nie hat nach meiner Kenntnis der Bundesgerichtshof ein Urteil aufgehoben, weil ein Gericht dem Staud aufgesessen wäre.

„Ich bin neugierig auf die Innerlichkeit jedes Einzelnen“

Sie gelten als außerordentlich zurückhaltend, jemanden für nicht schuldfähig zu erklären.

Ich muss im Gerichtssaal das machen, was ich für richtig halte und - vor allem - was dem Gesetz entspricht. Wenn ich eingeschätzt würde als streng, aber gerecht, dann würde ich dem nicht widersprechen.

Haben Sie Angst, wenn Ihnen Gewaltverbrecher gegenübersitzen?

Ich bin immer derjenige, der näher an der Tür sitzt, weil ich dann im Falle aller Fälle schneller draußen bin. Bisher ist das noch nie nötig gewesen, Angst habe ich aber nicht. In der Regel wollen die Probanden ein positives Gutachten von mir und sagen eher „ja, Herr Doktor“. Ich habe also eher Sorge, dass die Leute zu servil sind.

Empfinden Sie Abscheu, wenn Sie sich die Phantasien von Gewaltverbrechern anhören müssen?

Nein. Mich interessiert eher: Wo ist denn da der Kick? Ich bin neugierig auf die Innerlichkeit jedes Einzelnen, der etwas Ungewöhnliches gemacht hat. Bei Junkies ist das immer ähnlich, die sagen alle: „Das rauscht so schön.“ Aber jeder Sexualstraftäter ist anders. Was bringt einen dazu, Frauen aufzulauern, zu vergewaltigen und hinterher zu sagen, es tut mir leid? Das kann spannend sein - zumindest wenn das Gegenüber mir sein Innenleben öffnet. Wenn das nicht der Fall ist, kann ich den Leuten auch nur bis auf die Stirn gucken.

Wenn die Leute also viel von dem erzählen, warum sie schreckliche Dinge tun, dann ist das für Sie eher ein Glücksfall.

Ja. Da fängt meine Arbeit an.

Das Gespräch führte Denise Peikert.

Quelle: F.A.S.
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