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Fluglärmkommission Land soll für acht Stunden Nachtruhe kämpfen

21.02.2012 ·  Der Vorstand der Fluglärmkommission verlangt von der Landesregierung, sich stärker für ein dauerhaftes und erweitertes Nachtflugverbot einzusetzen.

Von Helmut Schwan
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Der Vorstand der Fluglärmkommission verlangt von der Landesregierung, sich stärker für ein dauerhaftes und erweitertes Nachtflugverbot einzusetzen. Wiesbaden soll nicht nur, wie die Kommission schon seit längerem fordert, die Revision gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zurückziehen, das ein absolutes Nachtflugverbot in Frankfurt zwischen 23 und 5 Uhr befürwortet. Die Landesregierung müsse, um die Gesundheit der betroffenen Menschen besser zu schützen, vielmehr auch die Initiative ergreifen, um Ruhe in der sogenannten gesetzlichen Nacht, das heißt zwischen 22 und 6 Uhr, sicherzustellen.

Das sei als Appell für die Zukunft zu verstehen, nicht als unmittelbare, im laufenden Verfahren zu verwirklichende Forderung, sagte der Vorsitzende der Kommission, Raunheims Bürgermeister Thomas Jühe (SPD), auf Anfrage.

Verweis auf Studie zu Berlin

Über das Papier, das die Argumente zusammenfasst, wird die Kommission heute abstimmen. Angesichts der klaren Mehrheit, welche die von Fluglärm betroffenen Kommunen in dem Gremium haben, erscheint sicher, dass es beschlossen wird.

Die Verfasser des Entwurfs verweisen auf eine Studie des Umweltbundesamtes für den neuen Berliner Großflughafen, die eine solche achtstündige Ruhephase empfiehlt, weil sich sonst das Risiko für Herz- und Kreislauferkrankungen, aber auch für psychische Störungen deutlich erhöhe. Neuere Untersuchungen hätten zudem ergeben, dass selbst in Wohnungen, in denen Schallschutzfenster eingebaut seien, der Schlaf durch Überflüge beeinträchtigt werde. Auch ohne dass die Betroffenen aufwachten, reagiere ihr Körper schon bei niedrigeren Lärmwerten stärker als bisher angenommen. Zudem zeige sich, dass etwa die Hälfte der Menschen auch in stark betroffenen Gebieten bei geöffnetem Fenster schliefen, weil sie die Vorstellung, sonst keine frische Luft zu bekommen, nicht ertrügen.

Schnelleres Verfahren durch Rückziehen der Revision

Der Vorstand der Fluglärmkommission erwartet daher von der Landesregierung, dass sie sich die Aspekte des Gesundheitsschutzes wesentlich stärker als bisher zu eigen mache. Schon deswegen dürfe die Revision gegen das Urteil des VGH nicht aufrecht erhalten bleiben, weil damit die 17 Nachtflüge, wie sie im Planfeststellungsbeschluss erlaubt seien, verteidigt würden. Wenn die Landesregierung wie in den vergangenen Wochen behaupte, sie strebe politisch ein absolutes Nachtflugverbot an, das allerdings durch ein letztinstanzliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts rechtssicher gemacht werden müsse, setze sie sich damit in Widerspruch zu den Argumenten, die sie in den Schriftsätzen für den Prozess vortrage. „Rechtssicher“ könne nach einem Urteil in Leipzig nur die Regelung des Planfeststellungsbeschlusses werden, die 17 Nachtflüge vorsehe. Werde sie nicht bestätigt, müsse der Plan aufwendig ergänzt werden; das Argument, die Revision verkürze das Verfahren, treffe daher nicht zu. Im Gegenteil, wenn die Revision zurückgezogen werde, könne das Urteil des VGH viel schneller angewandt werden.

Außerdem arbeitet Wiesbaden, wie es in dem Entwurf des Positionspapiers der Fluglärmkommission weiter heißt, jenseits dieser öffentlichen Erklärungen bisher konsequent gegen die Durchsetzung von Nachtflugverboten in Deutschland. So wende sich die Regierung nicht gegen die im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP formulierte Absicht, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, den Nachtflugbetrieb sogar noch auszuweiten. In dem Papier wird gefordert, die Landesregierung müsse über den Bundesrat für mehr Nachtlärmschutz initiativ werden.

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Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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