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Mittwoch, 19. Juni 2013
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Exhumierung Schuberts Tod: Kein Anfangsverdacht

 ·  Die Staatsanwaltschaft geht auch weiterhin lediglich der Frage nach, ob der Frankfurter Ehrenbürger Bruno Schubert im Oktober 2010 womöglich nicht eines natürlichen Todes gestorben sei.

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Die Staatsanwaltschaft geht auch weiterhin lediglich der Frage nach, ob der Frankfurter Ehrenbürger Bruno Schubert im Oktober 2010 womöglich nicht eines natürlichen Todes gestorben sei. Ermittlungen gegen Personen würden nicht geführt, ein dafür nötiger Anfangsverdacht bestehe nach wie vor nicht. Das hat eine Sprecherin der Behörde am Montag klargestellt. Wie berichtet, war der Leichnam Schuberts am Freitag exhumiert worden, um Gewebeproben zu entnehmen.

Der Gerichtsmediziner Professor Hansjürgen Bratzke, der nun nachträglich klären soll, woran der 90 Jahre alte frühere Brauereibesitzer und Mäzen gestorben ist und ob ihm am Ende womöglich die lebensnotwendige Flüssigkeit verwehrt worden sei, habe direkt auf dem Friedhof in Oberrad die benötigten Proben genommen, lautete die Auskunft der Staatsanwaltschaft: „Herr Schubert ist anschließend sofort wieder beerdigt worden.“

Zeugen vernommen und Krankenakten sichergestellt

Zur Begründung, warum die Leiche nicht schon vor eineinhalb Jahren obduziert worden sei, verwies Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu auf den Leichenschau-Schein, auf dem eine natürliche Todesursache vermerkt gewesen sei. Ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren habe man erst eingeleitet, nachdem Schuberts unehelicher Sohn Hanns Peter Nerger Anzeige erstattet habe.

Weitere Zeit sei vergangen, weil man zunächst Zeugen vernommen und Krankenakten sichergestellt habe. Nachdem Professor Bratzke vom Zentrum der Rechtsmedizin diese ausgewertet hatte, kam er zu der Erkenntnis, es bedürfe einer Gewebeprobe, um eine verlässliche Expertise abgeben zu können. Nach Informationen dieser Zeitung war selbst die Staatsanwaltschaft von dieser Wendung überrascht, weil eine Exhumierung von den Gerichten nur in Ausnahmefällen angeordnet wird. Man dürfe daraus nicht schließen, dass der Verdacht einer Straftat näher gerückt sei, heißt es. Vielmehr habe man den Eindruck vermeiden wollen, man schließe nicht alle Eventualitäten aus. Mit Ergebnissen sei erst in einigen Wochen zu rechnen.

Witwe wurde nicht informiert

Wie berichtet, hatte die Staatsanwalt in der vergangenen Woche auch die Wohnung und der Praxisräume des früheren Hausarztes Schuberts durchsuchen lassen. Jedoch ist auch er keiner Straftat verdächtig. Der Gerichtsmediziner sei der Ansicht gewesen, die Krankenakten seien womöglich nicht vollständig, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Es sei aber offenbar bei der Durchsuchung nichts gefunden worden.

Die Sprecherin bestätigte, dass Meharit Schubert, die junge Witwe des einst millionenschweren Henninger-Chefs, nicht über die Exhumierung informiert worden sei. Es müsse nur ein Angehöriger in Kenntnis gesetzt werden, dem habe man Rechnung getragen, indem der uneheliche Sohn benachrichtigt worden sei.

Ansprüche in Höhe von mehr als 16 Millionen Euro

Unabhängig davon, was die Nachforschungen der Staatsanwaltschaft ergeben, bleibt offen, wem das Erbe des „Brauerei-Königs“ am Ende zufällt und wie hoch es nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch sein wird. Neben den beiden Hauptgläubigern, dem Finanzamt und der Liechtensteiner Nature- and Wildlife-Stiftung, die Ansprüche in Höhe von je neun Millionen Euro geltend machen, sollen weitere Gläubiger ihre Forderungen angemeldet haben. Meharit Schubert fordert angeblich eine höhere sechsstellige Summe, bei der es sich vermutlich um den Erlös der Versteigerung der Einrichtung aus der Schubertschen Villa am Wendelsweg handelt. Den habe ihr Mann ihr einst versprochen, hatte sie wiederholt geltend gemacht. Auch Schuberts Generalbevollmächtigter, Rechtsanwalt Hubertus Kestler, fordert nach Informationen dieser Zeitung ausstehende Honorare in sechsstelliger Höhe nach.

Insgesamt seien Ansprüche in Höhe von mehr als 16 Millionen Euro eingegangen, hatte der Insolvenzverwalter Jan Roth bestätigt. Er geht außerdem davon aus, dass auch nach dem Verkauf des Bogensberg-Anwesens in Berchtesgaden, dem Filetstück des Erbes, die Abwicklung noch mehrere Jahre dauern werde: „Der Verkauf ist nicht die einzige Baustelle.“

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