Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in der vergangenen Woche Meharit Schubert als Alleinerbin des im Oktober verstorbenen Frankfurter Ehrenbürgers Bruno H. Schubert bestätigt. Das hat für Schlagzeilen gesorgt, doch was fast zur gleichen Zeit hinter verschlossenen Türen, bei der Versammlung der Gläubiger des Schubert-Nachlasses, passiert ist, dürfte noch weitaus bemerkenswerter sein. Denn es hat unmittelbare Auswirkungen auf das Erbe - im Gegensatz zum Urteil des Oberlandesgerichts (OLG), gegen das die Bruno-H.-Schubert-Stiftung voraussichtlich Revision einlegen wird.
Die Gläubigerversammlung hat in ihrer jüngsten Sitzung einen Teil der bisher umstrittenen Forderung der Liechtensteiner Nature and Wildlife Foundation (NWF) endgültig anerkannt. Bereits seit Februar dieses Jahres liegt das Erbe in den Händen des Insolvenzverwalters Jan Roth. Der erzielte nun eine Einigung mit einem der Hauptgläubiger, der gemeinnützigen NWF-Stiftung, die insgesamt Forderungen in Höhe von neun Millionen Euro angemeldet hatte.
25 Prozent vom Verkaufserlös vorab
“Wir verzichten auf die Hälfte unserer Forderung“, bestätigt Philipp Lennert, Liquidator der NWF, die sowohl die Bruno-H.-Schubert-Stiftung als auch den einstigen Stifter selbst vor seinem Tod mit erheblichen Summen unterstützt haben soll. Im Gegenzug bekommt die NWF laut Lennert schon vorab 25 Prozent vom Verkaufserlös des einzig verbliebenen Vermögenswertes im Schubert-Nachlass, des Bogensberg-Anwesens in Berchtesgaden. Den Rest, der noch zu den 4,5 Millionen Euro, die die NWF fordert, fehlt, können die Liechtensteiner weiterhin als Forderung an das Erbe geltend machen. „Ob wir das bekommen, hängt davon ab, was am Ende übrig bleibt“, so Lennert.
Die Millionen-Forderung der NWF-Stiftung an das Erbe rührt daher, dass Schubert ihr 2006 das Bogensberg-Anwesen verkauft hatte. Das Eigentum sollte allerdings erst nach seinem Tod an die Stiftung übergehen. Es gab bereits eine Vormerkung im Grundbuch, der Kauf wurde jedoch später rückgängig gemacht. Die NWF argumentiert nun, dies sei illegal gewesen, und könnte versuchen, diese Sichtweise auch gerichtlich durchzusetzen. Wie die Entscheidung ausfallen würde, sei schwer absehbar, meint Lennert. Auf jeden Fall würde dadurch der Verkauf der repräsentativen Immobilie, in der Schubert einst Gäste aus Politik, Wirtschaft und Kunst bewirtete, aber immer weiter hinausgezögert.
Für den Insolvenzverwalter ist die Einigung mit der Stiftung daher eine wirtschaftliche Entscheidung. Käme es zu jahrelangen Prozessen, die die Veräußerung der Immobilie verzögerten, würde ihr Wert sinken - und die hohen Unterhaltskosten gingen zu Lasten des Erbes. Darüber hinaus könnten die weiteren Gläubiger nicht befriedigt werden, darunter das Finanzamt, das mit neun Millionen Euro die größte Forderung angemeldet hat.
Langwierige Nachforschungen
Die Behörde hat der Einigung mit der Stiftung in Vaduz in der Gläubigerversammlung zugestimmt. Das ist vor allem deshalb interessant, weil bisher immer noch der Vorwurf im Raum stand, dass die Stiftung einst aus dem Vermögen Schuberts gegründet worden sei. Dann hätte er mit Hilfe der Stiftung die Einkünfte daraus an der Steuer vorbei nach Deutschland gebracht. Es gebe dafür durchaus Anhaltspunkte, ist aus dem Büro des Insolvenzverwalters zu hören. Die Zahlungsflüsse seien aber nicht so eindeutig und sehr schwer nachzuweisen. Zudem ist von anderer Seite zu hören, dass die Bundesregierung von Anfang an über das Auslandsvermögen des früheren chilenischen Konsuls, der Zeit seines Lebens gute Kontakte zu Politikern pflegte, informiert gewesen sein soll. Offenbar entschieden sich nun auch die Finanzbehörden, weitere langwierige Nachforschungen und einen möglichen Rechtsstreit zu vermeiden und lieber ihre direkten Ansprüche ans Erbe erfüllt zu sehen.
Für die NWF-Stiftung bedeutet der durch die Einigung möglich gewordene Zufluss von Kapital, dass eine Liquidation der Organisation eher nicht mehr in Frage kommt. „Die Stiftung könnte ihre gemeinnützige Arbeit wieder entfalten, entweder als Einmalzahlung oder dauerhaft“, sagt Lennert und hebt hervor, dass das Geld ausschließlich entsprechend den Statuten zu gemeinnützigen Zwecken verwendet würde - auch dies ein Aspekt, der dem Finanzamt seine Entscheidung erleichtert haben könnte. Da die Statuten der NWF-Stiftung als Zweck den Umwelt- und Naturschutz voraussetzen und in dem Vertrag festgelegt wurde, dass auch andere gemeinnützige Organisationen bedacht werden können, kommt die Bruno-H.-Schubert-Stiftung wieder in Frage. „Es spricht nicht viel dagegen, sie weiter zu fördern“, bestätigt Lennert. Auf diese Weise ginge die Stiftung aus dem Erbstreit in jedem Fall als Siegerin hervor. Sie profitierte vom Erbe Schuberts, selbst wenn am Ende nichts übrig bliebe, auf das eine vom Bundesgerichtshof zur Alleinerbin erklärte Meharit Schubert ein Anrecht hätte.