Im hessischen Landtag zeichnet sich ein Konsens ab, um eine Doppelbezahlung von Abgeordneten nach der Landtagswahl zu verhindern. Ein Gesetzentwurf der Grünen sieht vor, Abgeordneten erst 30 Tage vor Beginn der neuen Legislaturperiode Diäten zu bezahlen. „Aus unserer Sicht reicht es aus, wenn Abgeordnete einen Monat vor dem tatsächlichen Beginn ihrer Parlamentsarbeit ihre Bezüge erhalten“, teilte Mathias Wagner von der Grünen-Landtagsfraktion am Mittwoch in Wiesbaden mit.
Damit soll verhindert werden, dass Abgeordnete monatelang Geld bekommen, ohne offiziell im Amt zu sein. Das wäre bei der kommenden Landtagswahl so - zwischen dem Wahltermin am 22. September und dem Beginn der Legislaturperiode liegen fast vier Monate. Wiedergewählte Abgeordnete würden solange doppelt bezahlt. Nach einer Schätzung des Steuerzahlerbunds würde das bis zu einer Million Euro kosten. Das Abgeordnetengesetz müsse nun „spätestens bis zur Sommerpause“ geändert werden, forderte der Bund der Steuerzahler.
Die Grünen wollen den Entwurf zunächst mit den anderen Fraktionen beraten. Die Linke unterstützte das Vorhaben, die SPD zeigte sich gesprächsbereit. Die FDP hatte sich bereits gegen doppelte Diätenzahlungen ausgesprochen. Die CDU steht einer Begrenzung der Diäten grundsätzlich offen gegenüber. Es seien aber auch verfassungsrechtliche Fragen zu klären. Ob einem Landtagsabgeordneten die Alimentation einige Zeit verwehrt werden darf, müssen wir klären, teilte Holger Bellino (CDU) mit.
"Es seien auch verfassungsrechtliche Fragen zu klären...."
Hans-Jürgen Steffens (McCauley)
- 07.02.2013, 10:55 Uhr
Man kann ja
Klaus-Dieter Berger (kinnas)
- 07.02.2013, 10:13 Uhr

