Weil er seine Ex-Freundin vergewaltigt und
ermordet hat, ist ein 33 Jahre alter Mann zu einer lebenslangen
Haftstrafe verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer des
Darmstädter Landgerichts sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass
der Angeklagte im September 2011 die Frau zunächst vergewaltigt und
einen Tag später erdrosselt hat. Im Anschluss hatte der Mann der
Leiche die Beine abgetrennt und die Teile vergraben. Der Mann hatte
die Tötung der Frau eingeräumt, eine Vergewaltigung aber bestritten.
Vielmehr habe er seine Ex-Freundin erdrosselt, weil sie ihn mit
einer erfundenen Vergewaltigung erpresst habe und laut schrie. Diese
Aussage wertete die Kammer als unglaubwürdig. Vielmehr habe der
Angeklagte seine Ex-Freundin getötet, „damit die Vergewaltigung nicht
ans Licht kommt“, so das Gericht. Dabei habe der 33-Jährige mit
„absolutem Vernichtungswillen“ gehandelt. Die Kammer ist mit dem
Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die Verteidigung
hatte sechs Jahre Haft wegen Totschlags beantragt.

