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CDU-Spendenaffäre Für einen Moment wirkt Kanther erleichtert

22.03.2005 ·  Das aus seiner Sicht schlimmste Szenario, die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, wird dem früheren Bundesinnenminister Manfred Kanther im Prozeß um die Finanzaffäre der hessischen CDU wohl erspart bleiben.

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Das aus seiner Sicht schlimmste Szenario, die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, wird dem früheren Bundesinnenminister Manfred Kanther im Prozeß um die Finanzaffäre der hessischen CDU wohl erspart bleiben. Vorausgesetzt, auch in diesem ungewöhnlichen Verfahren gilt die ungeschriebene wie unverbindliche Regel, der Antrag der Staatsanwaltschaft bilde die obere Grenze des möglichen Strafmaßes. 360 Tagessätze zu je 200 Euro (zusammen 72000 Euro) soll Kanther, dessen Jahreseinkommen die Justiz auf rund 100000 Euro veranschlagt, nach den Vorstellungen der Ermittler wegen Untreue zum Nachteil der eigenen Partei zahlen. Am Mittwoch kommen die Verteidiger und die Angeklagten zu Wort. Sie werden voraussichtlich Freispruch beantragen. Das Urteil wird Mitte April erwartet, eine Revision zum Bundesgerichtshof ist jetzt schon absehbar.

Nach mehr als drei Stunden Plädoyer kamen die beiden Staatsanwälte gestern im Wiesbadener Landgericht zu der Schlußfolgerung, eine hohe Geldstrafe gegen Kanther sei der Tat, der Schuld und der Höhe des Schadens angemessen. Für Kanther spreche, daß er sich nicht selbst bereichert, sondern beim fortwährenden Bruch des Parteiengesetzes stets das Wohl der CDU, deren Kampagnenfähigkeit er durch das Polster sichern wollte, im Sinn gehabt habe, sagte Oberstaatsanwalt Achim Thoma. Zu seinen Gunsten sei auch die Belastung durch ein Verfahren, das sich mehr als fünf Jahre hinzieht, zu berücksichtigen ebenso wie der große öffentliche Druck. Der "Fluch der bösen Tat" habe sich fortgesetzt, es sei den Angeklagten später nicht mehr möglich gewesen, das Geld in den regulären Kreislauf zurückzuführen, wie Staatsanwalt Wolf Jördens anmerkte. Gegen Kanther führte Thoma den "raffinierten Tatplan" und die Höhe des Schadens an. Bei Horst Weyrauch, als Finanzberater der Beihilfe angeklagt, hält die Staatsanwaltschaft 180 Tagessätze je 200 Euro (36000 Euro) für angemessen.

Aus Sicht der Ermittler gibt es schon seit langem keine Zweifel an dem "Kern der Geschichte": Die Angeklagten und der damalige Schatzmeister Casimir Prinz Wittgenstein - aufgrund seiner Erkrankungen schied er vor einer Woche aus dem Prozeß aus - hatten Ende 1983 rund 21 Millionen Mark aus dem Parteivermögen in die Schweiz transferiert und in den folgenden Jahren, zum Teil getarnt als "Erbschaften", einen Teil zurückfließen lassen. Erst am 14.Januar 2000 informierte Kanther seinen Nachfolger im Amt des hessischen CDU-Vorsitzenden, Roland Koch, und die Öffentlichkeit. Mitwisser in der Führung der hessischen CDU - einige Jahre das zentrale Thema in der politischen Auseinandersetzung - schließt die Staatsanwaltschaft am Ende eines Prozesses aus, in dem diese nahezu vollständig als Zeugen aufgetreten waren.

Kanther, der überwiegend mit geschlossenen Augen die phasenweise sehr weitschweifigen Ausführungen über Verletzungen der innerparteilichen Demokratie und des Transparenzgebotes bei der Parteienfinanzierung anhörte, wirkte erleichtert, als Oberstaatsanwalt Thoma den Strafantrag formulierte. Hatten sich doch in den vergangenen Tagen Gerüchte verdichtet, die Wirtschaftsstrafkammer unter dem Vorsitz von Rolf Vogel habe eine Freiheitsstrafe annonciert und Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufgenommen, um sie zu einem entsprechenden Antrag zu bewegen. Rechtsanwalt Eberhard Kempf, der Verteidiger Weyrauchs, hatte das Gericht um Auskunft gebeten, ob dies zutreffe - Vogel wies dies teils belustigt, teils entrüstet zurück.

Nach der "Zwischenbilanz" vor einigen Wochen bestehen allerdings kaum mehr Zweifel, daß die Kammer einen Schuldspruch fällen wird. Gleichwohl bleibt spannend, welche Summe das Gericht als Vermögensschaden der CDU zugrunde legen wird. Für einige Überraschung sorgte gestern Oberstaatsanwalt Thoma, als er seine Rechnung präsentierte: Nicht etwa die 1983 von den Angeklagten in die Schweiz geschaffte Summe von rund 21 Millionen Mark noch die Kürzung der staatlichen Zuschüsse an die CDU durch das Bundestagspräsidium in Höhe von 21 Millionen Euro - als Folge des unvollständigen Rechenschaftsberichts für 1998 -, sondern der Betrag von 3,541 Millionen Mark stand da, als Thoma seinen Strich zog. Er hatte "heruntergebrochen", was dem Landesverband der hessischen CDU an Kürzungen gedroht hätte, wenn die gleichfalls vom damaligen Landesvorsitzenden Kanther unterzeichneten falschen Rechenschaftsberichte für die Jahre 1994 bis 1996 zu Sanktionen geführt hätten. Hinzu kam der Anteil des "realen Schadens" für die hessische CDU, mithin des "Strafgeldes" des Bundestagspräsidenten.

Ob das Gericht dieser verzwickten Arithmetik folgen wird, darf bezweifelt werden. Gestern erging an die Angeklagten noch der rechtliche Hinweise, daß ihnen auch Untreue zu Lasten der Bundespartei vorgeworfen werden könne. (hs.)

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