13.01.2004 · Der frühere Bundesinnenminister muß sich einem Prozeß wegen Untreue stellen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden. Mitangeklagt sind der ehemalige hessische CDU-Schatzmeister Sayn-Wittgenstein und Finanzberater Horst Weyrauch.
Der frühere Bundesinnenminister und hessische CDU-Generalsekretär Manfred Kanther muß sich vor Gericht verantworten. Der Vorwurf lautet auf Untreue zu Lasten der eigenen Partei. Der dritte Senat des Oberlandesgerichtes Frankfurt hat am Dienstag einen Beschluß des Landgerichts Wiesbaden vom März 2002 aufgehoben.
Das Landgericht hatte seinerzeit die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Kanther sowie den langjährigen CDU-Landesschatzmeister Prinz Casimir zu Sayn-Wittgenstein und den früheren CDU-Finanzberater Horst Weyrauch abgelehnt. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Wiesbaden später Beschwerde ein.
„Politische Schuld“ eingestanden
Beinahe vier Jahre sind seit dem 14. Januar 2000 vergangen, als Manfred Kanther in einer dramatischen Sitzung des Parteivorstandes „politisch", wie er hervorhob, alle Schuld für die Finanzaffäre der hessischen CDU auf sich nahm. Dem 64jährigen Kanther, der inzwischen zurückgezogen lebt und sich aus der Politik vollends verabschiedet hat, droht nun ein aufsehenerregender, vermutlich langwieriger Prozeß mit strafrechtlichen Konsequenzen.
Kanther, damals Landesgeschäftsführer der hessischen CDU, und Sayn-Wittgenstein hatten mit Hilfe Weyrauchs Ende 1983 insgesamt 20,8 Millionen Mark aus dem Vermögen der hessischen CDU in die Schweiz gebracht. Damit haben sie nach Ansicht des Gerichts den Parteimitgliedern rund 90 Prozent des Vermögens der hessischen CDU verschwiegen. Der Partei sei dadurch ein Vermögensnachteil enstanden.17 Jahre später gestand Kanther öffentlich die Existenz der schwarzen Kasse. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hatte im Mai 2001 Kanther und Wittgenstein wegen Untreue sowie Weyrauch wegen Beihilfe zur Untreue angeklagt. Das Landgericht Wiesbaden hatte jedoch die Anklage zurück gewiesen und die Vorwürfe als weitgehend verjährt bezeichnet.
Taten sind nicht verjährt
Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft im September 2002 beim OLG Beschwerde ein. Der 3. Strafsenat des Frankfurter Gerichts erklärte nun, Kanther und Sayn-Wittgenstein seien der ihnen vorgeworfenen Taten hinreichend verdächtig, Weyrauch der Beihilfe zur Untreue.
Der CDU sei im Gegensatz zur Einschätzung des Landgerichts durchaus ein Schaden entstanden. Zum einen habe die CDU nach dem Vermögenstransfer ins Ausland nicht mehr über das Geld verfügen können. Zum anderen drohten der Union wegen der schwarzen Kasse und infolge falscher Rechenschaftsberichte finanzielle Sanktionen des Bundestagspräsidenten.
Die Taten seien noch nicht verjährt, weil der letzte Teilschaden erst 1999 entstanden sei und die Verjährungsfrist von fünf Jahren erst seit diesem Zeitpunkt laufe. Untreue wird laut Gesetz mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Wann der Prozeß vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Wiesbaden beginnt, ist noch völlig unklar. Der Vorsitzende Richter, der das Verfahren terminiert, ist zurzeit krank. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden geht allerdings davon aus, daß die Verhandlung noch im Laufe des ersten Halbjahres beginnt. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Dieter Arlet, begrüßte den Beschluß des OLG: „Der Senat ist unserer Auffassung offensichtlich in allen Punkten gefolgt.“
„Juristisches Neuland“
Die Staatsanwaltschaft sei stets der Meinung gewesen, daß die Taten nicht bereits mit dem Transfer der Schwarzgelder auf Schweizer Konten im Jahr 1984 abgeschlossen gewesen seien. „Man muß auch sehen, was mit den Geldern in der Folge noch geschehen ist oder geschehen sollte“, sagte Arlet. Die lange Zeit, die die Justiz für eine Entscheidung über einen Prozeßbeginn benötigt habe, sei mit dem Umfang des Falles zu erklären. Die Ermittlungsakten umfaßten mehr als 10.000 Blätter in 80 dicken Ordnern. „Außerdem stellt der Fall juristisches Neuland dar“, betonte Arlet.
Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im hessischen Landtag, Tarek Al-Wazir, nannte die Entscheidung des OLG eine „schallende Ohrfeige“ für das Wiesbadener Landgericht, das die Eröffnung des Hauptverfahrens mit „fragwürdigen Argumenten“ abgelehnt habe. Die Hessen-CDU erwartet nach den Worten ihres Generalsekretärs Michael Boddenberg eine „faire rechtsstaatliche Aufarbeitung aller Vorgänge, nachdem die CDU intern bereits alle notwendigen Konsequenzen gezogen hat, um vergleichbare Vorgänge auszuschließen“