Bei der Genehmigung des Flughafenausbaus in Frankfurt ist dem Land Hessen möglicherweise ein schwerer Formfehler unterlaufen. Das Bundesverwaltungsgericht hat erkennen lassen, dass es seiner Meinung nach vor der Zulassung von 17 Nachtflügen in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr eine erneute öffentliche Anhörung hätte geben müssen.
In der ursprünglichen Erörterung 2005/2006 waren die Beteiligten von null Nachtflügen ausgegangen, die vom Flughafenbetreiber Fraport auch so beantragt worden waren. Was die Einschätzung für den Prozess in Leipzig bedeutet, blieb zunächst unklar. Die Anwälte der Kläger machten deutlich, dass bei der Anhörung immer wieder betont worden sei, dass der Ausbau nur mit dem Nachtflugverbot rechtlich zulässig sei.
Schadstoffe kein Thema
Im Prozess um Fluglärm und Nachtstarts am Frankfurter Flughafen will das Bundesverwaltungsgericht offenbar nicht über Schadstoffbelastungen beraten, wie es zu Beginn hieß. Entsprechende Anträge der Stadt Offenbach seien wohl erst nach Ende der Revisionsfrist eingegangen, sagte der Senatsvorsitzende Rüdiger Rubel zu Beginn des Verfahrens in Leipzig.
Das Gericht erinnerte auch an Entscheidungsspielräume der Verwaltung bei der Planfeststellung, die dann von den Gerichten zu überprüfen sei. „Das Gericht plant nicht selbst“, stellte der Verwaltungsrichter fest und setzte damit zu hohen Erwartungen an das Urteil, das erst in einigen Wochen erwartet wird, erste Grenzen.
Auch Offenbacher Klinikum klagt
Der vierte Senat des Bundesverwaltungsgerichts prüft seit Dienstag in mündlicher Verhandlung die Planfeststellung des Landes Hessen zum Ausbau des Frankfurter Flughafens. Dagegen geklagt haben Privatleute, fünf Kommunen aus dem Rhein-Main-Gebiet und das Klinikum Offenbach. Außerdem wendet sich das Land Hessen gegen das erstinstanzliche Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der die vorgesehene Nachtflugregelung kassiert hatte. Das Land - vertreten von Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) - hielt den im Landtag umstrittenen Antrag am Dienstag ausdrücklich aufrecht.
Wichtigster Streitpunkt in der mündlichen Verhandlung ist die Regelung der Nachtflüge, von denen das Land im Schnitt 150 pro Nacht erlaubt hat. Davon dürften durchschnittlich 17 zwischen 23 und 5 Uhr stattfinden.
Verkehrsclub erwartet Nachtflugverbot
Im Prozess um den Ausbau des Frankfurter Flughafens vor dem Bundesverwaltungsgericht erwartet der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) eine Bestätigung des Nachtflugverbots. „Die Gesundheit von Millionen lärmgeplagten Menschen muss geschützt werden. Davor müssen rein wirtschaftliche Interessen zurückstehen“, sagte Monika Ganseforth, stellvertretende VCD-Bundesvorsitzende, laut Mitteilung am Dienstag.
Auf die Notwendigkeit eines Nachtflugverbots hätten sich bereits die Beteiligten im Mediationsverfahren für den Flughafenausbau im Jahr 2000 geeinigt. Die hessische Landesregierung scheine jedoch wenig bis kaum Interesse für die Bedürfnisse der Bürger zu zeigen.
Die Leipziger Entscheidung könne Signalwirkung für ganz Deutschland haben, meint der VCD, der wie das Umweltbundesamt ein bundesweites Nachtflugverbot fordert.