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Bundesverwaltungsgericht Aus für Nachtflüge in Sicht

 ·  Hessens Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) will so schnell wie möglich reagieren, sollte das Bundesverwaltungsgericht das vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof geforderte absolute Nachtflugverbot bestätigen.

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Hessens Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) will so schnell wie möglich reagieren, sollte das Bundesverwaltungsgericht das vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof geforderte absolute Nachtflugverbot bestätigen. Er sei froh, dass damit die „Hängepartie“ zu Ende gehe. Posch wiederholte am Rande der Verhandlung in Leipzig, es sei stets der politische Wille der Landesregierung gewesen, die Ergebnisse der Mediation durchzusetzen. Dies sei mit dem in einigen Wochen erwarteten Urteil nun möglich. Wie lange das sogenannte Planergänzungsverfahren dauern werde, könne man derzeit noch nicht sagen.

In der Verhandlung in Leipzig deutete sich am Dienstag an, dass ein absolutes Nachtflugverbot zwischen 23 und 5Uhr auch der Rechtsauffassung der Bundesrichter entspricht. Auch ist zu erwarten, dass sie eine striktere Regelung für die sogenannten Nachtrandstunden zwischen 5 und 6Uhr sowie zwischen 22 und 23 Uhr verlangen werden. Zwischen 22 und 6 Uhr sollten bisher 150 Flüge abgewickelt werden dürfen. Das Bundesverwaltungsgericht will offenbar die 17 Flüge der sogenannten Mediationsnacht herausrechnen und zusätzlich eine Regelung fordern, die verhindert, dass sich jeweils kurz vor Schluss die Starts und Landungen ballten.

Das Gericht plant, seine Entscheidung zum Ausbau des Frankfurter Flughafens am 4. April  zu verkünden.

Keinen Anspruch auf Betrieb rund um die Uhr

Auf Anträge, den Planfeststellungsbeschluss aufzuheben und damit den Ausbau insgesamt in Frage zu stellen, ging das Gericht nicht ein. Die in den Demonstrationen gegen Fluglärm geforderte Stilllegung der neuen Landebahn war an beiden Verhandlungstagen kein Thema. Posch sagte, damit sei endgültig klar, dass der Ausbau rechtens sei.

Der Vorsitzende des 4.Senats, Rüdiger Rubel, sprach davon, man könne nicht daraus, dass der Frankfurter Flughafen gleichsam in der Champions League spiele, einen Anspruch herleiten, er müsse rund um die Uhr in Betrieb sein. Die rechtsdogmatischen Bedenken, die Verkehrsminister Posch zur Erklärung anführte, weshalb er gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Revision eingelegt hatte, teilen die Leipziger Richter offenbar nicht. Ihrer Meinung nach hat der VGH den Grundsatz im Landesentwicklungsplan, dass dem Lärmschutz in der Nacht große Bedeutung zukomme, nicht zu stark berücksichtigt.

„Die Nachtflüge werden bis auf das Messer verteidigt“

Posch wies in einer Stellungnahme vor Gericht darauf hin, das Land Hessen sei damals angetreten, mit dem Ausbau in Frankfurt einen wichtigen Teil des Flughafenkonzepts der Bundesregierung zu verwirklichen. Leider habe es der Gesetzgeber versäumt zu konkretisieren, wie die Interessen des Luftverkehrs und der Anwohner gegeneinander abgewogen werden müssten.

Der Anwalt des Landes, Volker Gronefeld, griff den Senat, gemessen an der sonst konzilianten Atmosphäre, heftig an. Das Gericht sei offenbar dabei, seine bisherige Rechtsprechung zu ändern, ohne dass dies für die Behörden erkennbar gewesen sei. Er könne die Wendung, die „vielleicht auch von außer-juristischen Erwägungen getragen“ sei, nicht nachvollziehen. Die Folgen der skizzierten Einschränkungen des Betriebs für den Luftverkehr am Standort Frankfurt seien erheblich. Langfristig sei mit größeren Verlagerungen zu rechnen.

Der Vorsitzende der Frankfurter Fluglärmkommission, Raunheims Bürgermeister Thomas Jühe (SPD), zeigte sich über diese Sichtweise dermaßen erbost, dass er mit dem Zwischenruf „Die Nachtflüge werden bis auf das Messer verteidigt“ riskierte, des Saales verwiesen zu werden.

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Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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