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Dienstag, 18. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Branche schult Mitarbeiter Kein Alkohol mehr für Jugendliche an Tankstellen

 ·  Der Verkauf von Alkohol an Jugendliche ist verboten - an Schnaps oder Likör kommen sie vielerorts dennoch ohne größere Probleme. Die Branche schult deshalb ihre Mitarbeiter. Für einen Suchtexperten ist das „Marketinggetrommel“.

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Vor allem zum „Vorglühen“ decken sich viele Jugendliche vor einer Party an Tankstellen, in Gaststätten oder Supermärkten ordentlich mit Alkohol ein. Die Mineralölwirtschaft- und Alkoholbranche will mit einer „Schulungsinitiative Jugendschutz“ (Schuju) Verkäufer dazu bringen, sich ihre Kunden genau anzusehen. Sie sollen Ausweise kontrollieren und Jugendlichen konsequent keine alkoholischen Getränke verkaufen. In Hessen war ein nächtliches Verkaufsverbot von Alkohol erst vor wenigen Monaten diskutiert worden.

„Jugendschutz ist eine gesetzliche und eine moralische Verpflichtung“, sagte Angelika Wiesgen-Pick, Geschäftsführerin des Bundesverbandes der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure (BSI), am Dienstag in Frankfurt. Mit dem „Schuju“-Programm seien seit 2007 mehr als 100.000 Mitarbeiter aus Handel, Gastronomie und Tankstellen geschult worden. Strengere gesetzliche Vorschriften lehnt die Branche ab.

Zwischen 22 und 5 Uhr kein Alkohol?

Im Februar hatte die SPD-Opposition im hessischen Landtag einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach zwischen 22 und 5 Uhr kein Alkohol mehr verkauft werden darf - auch nicht in Tankstellen oder an Kiosken. Die Regierungsfraktionen reagierten ablehnend, die Branche befürchtete für die rund 1200 Tankstellen in Hessen Umsatzeinbußen von 20 Prozent.

Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig kontrollieren, empfiehlt die Spirituosenwirtschaft den Verkäufern. Tipps für den Umgang mit schwierigen Kunden gibt es in einer Broschüre: Höflich, aber bestimmt Altersnachweis verlangen, konsequent bleiben, notfalls Kollegen oder andere Kunden hinzuholen. Laut Gesetz dürfen Bier und Wein an Kunden ab 16, Schnaps erst an Erwachsene ab 18 Jahren verkauft werden. Am „Schuju“-Programm sind 15 Verbände beteiligt, von Berufsschullehrern über die Mineralölwirtschaft und Tankstellen bis zur Deutschen Barkeeper-Union.

Für den Frankfurter Suchtexperten Wolfgang Schmidt-Rosengarten sind die Maßnahmen der Branche jedoch reines „Marketinggetrommel“. Für Jugendliche gebe es noch immer zu viele Möglichkeiten, an Alkohol zu kommen, sagte der Geschäftsführer der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen der Nachrichtenagentur dpa.

Insgesamt ist Trunkenheit bei Jugendlichen in Hessen in den vergangenen Jahren zu einem immer größeren Problem geworden: Im Jahr 2010 wurden nach Angaben des Statistischen Landesamtes 1761 Jugendliche im Alter von 13 bis 20 Jahren mit der Diagnose akute Alkoholvergiftung stationär in hessischen Kliniken behandelt. 2003 waren es 1047 junge Komasäufer gewesen.

Weniger „Problemtankstellen“

Im Kampf gegen den Vollrausch bei Jugendlichen hatte Hessens Nachbar Baden-Württemberg vor gut zwei Jahren als erstes Bundesland ein nächtliches Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen eingeführt. Seitdem sei die Zahl der „Problemtankstellen“ deutlich gesunken, teilte ein Ministeriumssprecher am Dienstag in Stuttgart mit. Seit Inkrafttreten des Verbots im März 2010 seien landesweit 50 Verstöße gegen die Vorschrift gezählt worden.

Insgesamt würden nur etwa zwei Prozent des in Deutschland verkauften Alkohols an Tankstellen abgesetzt, betonte Brigitte Wortmann von BP in Frankfurt. Die Shops, in denen Getränke, Zigaretten, Zeitschriften und zunehmend Lebensmittel verkauft werden, machten für die Tankstellenpächter etwa 60 Prozent ihres Ertrags aus. „Alkohol ist ein besonders Produkt, wir stehen zu unserer Verantwortung“, sagte Dirk Claussen, Geschäftsführer des Mineralölwirtschaftsverbandes.

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