Einen zwischen Bund und Land drohenden Konflikt über die Nachtflugregelung am Frankfurter Flughafen hat Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) verhindert. Bouffier habe die Bedenken des Bundes in einem Gespräch mit Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) ausgeräumt, sagte Regierungssprecher Michael Bußer (CDU) gestern. Anlass war ein Schreiben aus dem Bundesministerium, in dessen Auftrag das hessische Verkehrsministerium das Genehmigungsverfahren zum Ausbau des Flughafens führt. Darin wurde bezweifelt, ob die in Wiesbaden beabsichtigte „Planklarstellung“ zum gegenwärtigen Zeitpunkt rechtmäßig sei. Der Bund kann sogenannte Weisungen erteilen, falls er meint, Entscheidungen liefen dem Gesetz zuwider.
Posch will noch bis zum Ende seiner Amtszeit am Donnerstag das absolute Nachtflugverbot für die Zeit zwischen 23 und 5 Uhr festschreiben lassen. Auch soll durch lediglich redaktionelle Veränderungen im Planfeststellungsbeschluss vom Dezember 2007 das Kontingent, wie viele Flüge frühmorgens und spätabends erlaubt sein sollen, von 150 auf 133 gesenkt werden. Auf diesem Weg sollen möglichst schnell und unangreifbar die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig von Anfang April gezogen werden. Dazu wird Posch heute eine Regierungserklärung abgeben.
Anwohner benachteiligt?
Kritiker werfen Hessens Verkehrsminister vor, mit diesem „Schnellschuss“ verwehre er Anwohnern die Möglichkeit, dass ihre Interessen in einem neuen „Lärmschutzpaket“ berücksichtigt würden. Ein sogenanntes Planergänzungsverfahren, in dem üblicherweise die Vorgaben eines Gerichts berücksichtigt werden, sähe abermals die Anhörung von Betroffenen und Kommunen vor. Einige Städte haben schon angekündigt, sie würden deshalb gegen eine Planklarstellung klagen.
Wie der hessische Verkehrsstaatssekretär Steffen Saebisch (FDP) gestern dieser Zeitung sagte, hat Posch den Bundesverkehrsminister davon überzeugt, das aufwendigere Verfahren sei nicht angezeigt, denn das Leipziger Urteil - wie es mündlich verkündet worden sei - lasse keinen Raum für neue Abwägungen zu. Der Weg der Planklarstellung sei daher auch schon möglich, bevor die schriftlichen Urteilsgründe vorlägen; diese werden im nächsten Monat erwartet.
@Hannelore Schäfer
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- 31.05.2012, 15:54 Uhr
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Hannelore Schäfer (HanneSchaefer)
- 31.05.2012, 14:43 Uhr
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Wolfgang Steinhoff (123wojo123)
- 29.05.2012, 16:36 Uhr
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- 29.05.2012, 16:17 Uhr