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„Bierkönig“ Bruno H. Schubert Ruhe ohne Frieden

 ·  Eineinhalb Jahre ist der frühere Frankfurter Ehrenbürger Bruno H. Schubert tot. Der Streit um das Erbe hält an, nun müssen Staatsanwälte klären, ob der Millionär eines nicht natürlichen Todes gestorben sein könnte. Dafür wurde seine Leiche exhumiert.

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Ein alter Mann ist gestorben, und seine Hinterbliebenen kämpfen. Die Auseinandersetzungen um das Erbe, in dem sich die junge Witwe Meharit Schubert und der uneheliche Sohn Hanns Peter Nerger mit der Bruno-H.-Schubert-Stiftung unversöhnlich gegenüberstehen, haben sich zu einem öffentlichen Schlagabtausch entwickelt. Er bemüht diverse Gerichte, erlebte Rechtfertigungen, die sogar in Form eines Videos des damals Sterbenskranken ins Internet gestellt wurden. Und jetzt steht im Raum, dass der frühere Inhaber der Henninger-Brauerei im Alter von 90 Jahren zu früh starb.

Die Vorwürfe, Schubert sei am Ende seines Lebens, als er schwer erkrankt war, nicht mehr ausreichend mit Flüssigkeit versorgt worden, gab es seit seinem Tod am 17. Oktober 2010. Aufgrund von Hinweisen seines Sohnes Hanns Peter Nerger und aufgrund eines Protokolls seiner ehemaligen Sekretärin über die letzten Tage Schuberts hatte die Staatsanwaltschaft ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Es richtet sich gegen keine bestimmte Person und soll zunächst klären, ob neben dem zweifellos schlechten Gesundheitszustand des damals Neunzigjährigen eine weitere Todesursache in Betracht kommt.

Amtsgericht ordnete Exhumierung der Leiche Schuberts an

Erst jetzt, mehr als ein Jahr später, ordnete das Amtsgericht an, den Leichnam Schuberts, der auf dem Oberräder Waldfriedhof beerdigt ist, zu exhumieren. Die richterliche Anordnung hat die Staatsanwaltschaft aufgrund eines Gutachtens des Frankfurter Gerichtsmediziners Professor Hansjürgen Bratzke vom Zentrum der Rechtsmedizin erlangt. Nach Informationen dieser Zeitung wird in der Expertise die Frage bejaht, ob sich auch jetzt noch an dem Toten Erkenntnisse über eine mögliche Fehlbehandlung in der letzten Lebensphase gewinnen lassen.

Am vergangenen Freitag rollte auf dem idyllischen Waldfriedhof in Oberrad der Bagger an und der Sarg wurde ausgegraben, wie die Polizei gestern einen Bericht der „Bild“-Zeitung bestätigte. Meharit Schubert, die 29 Jahre alte Witwe Schuberts, beklagte in der „Bild“, dass sie über die Exhumierung nicht informiert worden sei. Tatsächlich ist das Gericht verpflichtet, lediglich einen Angehörigen zu unterrichten, was es mit einem Brief an Claus Vester, den Anwalt des Schubert-Sohnes, getan hat, wie dieser bestätigte. Üblich sei es allerdings, den hinterbliebenen Ehegatten zu informieren, ist aus Juristenkreisen zu hören. Es sei denn, so heißt es im Gesetz, der Untersuchungszweck werde dadurch gefährdet.

Wohnung und Praxis von Leibarzt Mohn durchsucht

Parallel zur Exhumierung hätten Polizisten die Wohnräume und die Praxis von Schuberts früherem Leibarzt Michael Mohn durchsucht, meldete die Boulevardzeitung gestern ebenfalls. Mohn hatte die frühere Sekretärin Schuberts in ihrem Protokoll über Schuberts letzte Tage - das Papier liegt auch dieser Zeitung vor - als Handelnden benannt. In einem Eintrag von Samstag, 16. Oktober, einen Tag vor Schuberts Tod, heißt es darin: „Herr Dr. Mohn zieht die Infusionsnadel und legt auch keinen neuen Zugang mehr. Herr Schubert ist seit Samstag, 15 Uhr ohne Flüssigkeit.“ Auf Nachfrage habe Mohn erklärt, er wolle Schubert nicht länger leiden lassen, fügte die Sekretärin hinzu. Immerhin hatte der Neunzigjährige acht Monate zuvor in einer notariell beglaubigten Patientenverfügung erklärt, er wünsche bei Erkrankungen lebensverlängernde Maßnahmen der apparativen Intensivmedizin.

Die Ermittlungen sollen sich derzeit auf Mohn konzentrieren, da in den vergangenen Monaten offenbar sämtliche Krankenakten Schuberts auch von den Ärzten in der Schweiz und in Frankfurter Kliniken untersucht worden waren. Damit wurden dem Vernehmen nach auch die Abrechnungen von Schuberts privater Krankenkasse und Apothekenkäufe abgeglichen, so dass unter anderem nachvollzogen werden kann, welche Medikamente verschrieben wurden, und ob ein Teil seiner Patientenakte fehlt. Der Stand der Erkenntnisse rechtfertigte offenbar eine richterlich anzuordnende Hausdurchsuchung bei Mohn.

Erbstreit geht in die nächste Runde

Während die Staatsanwaltschaft in dieser Richtung weiter ermittelt, beschäftigen sich die Gerichte damit, wer denn nun Schuberts rechtmäßiger Erbe ist, seine Witwe oder die von ihm einst ins Leben gerufene Bruno-H.-Schubert-Stiftung, die derzeit sein Sohn Hanns Peter Nerger weiterführt. Die Berufung der erstinstanzlichen Entscheidung, nach der das Erbe Meharit Schubert zugesprochen wurde, läuft noch. Doch ob am Ende eine der beiden Parteien tatsächlich über größere Mittel verfügen wird, ist offen. Schubert hat immer auf großem Fuß gelebt, schon vor seinem Tod war immer wieder zu hören gewesen, dass vom angeblich dreistelligen Millionenvermögen aus dem Verkauf von Henninger nicht viel übrig sei.

Nachdem Anfang Februar das Insolvenzverfahren über das Erbe eröffnet wurde, weil keine liquiden Mittel vorhanden waren, bestätigte der vom Gericht eingesetzte Insolvenzverwalter Jan Roth jetzt, dass insgesamt Forderungen in Höhe von mehr als 16 Millionen Euro an das Erbe angemeldet wurden. Ob diese befriedigt werden, hängt vor allem davon ab, ob der Bogensberg lukrativ verkauft werden kann, das Schubertsche Anwesen in Berchtesgaden, wo er einst Gäste wie den Fürsten Rainier von Monaco, aber auch hochrangige Politiker empfing. „Wir verhandeln derzeit sehr erfolgversprechend mit mehreren Kaufinteressenten“, sagt Roth auf Anfrage fest. Er sei guter Dinge, dass sich „ein hochspannender Kaufpreis“ erzielen lasse.

Steuer-Nachforderung in Höhe von rund neun Millionen Euro

Das wird vor allem die beiden Hauptgläubiger des Nachlasses freuen. Das sind allerdings weder die Witwe noch die Stiftung, sondern das Finanzamt und die Liechtensteiner NWF-Stiftung. Die Steuerbehörde soll nach Informationen dieser Zeitung eine Nachforderung in Höhe von rund neun Millionen Euro geltend machen, vor allem aus dem Auslandsvermögen Schuberts, deren Erträge in den vergangenen Jahren nicht versteuert worden waren.

Weitere knapp neun Millionen fordert die Liechtensteiner Nature- and Wildlife-Stiftung. Als gemeinnützige Stiftung unterstützte sie seit Jahren die Frankfurter Bruno-H.-Schubert-Stiftung finanziell bei der Verleihung des renommierten und hoch dotierten Umweltpreises. Ihr Kapital soll aus Schuberts Vermögen stammen, dessen Erträge auf diese Weise legal nach Deutschland strömten.

Unterstützung der Bruno-H.-Schubert-Stiftung möglich

Weil Schubert der Stiftung 2006 sein Anwesen in Berchtesgaden verkaufte, das nach der Heirat mit Meharit rückgängig gemacht, das erhaltene Geld aber nicht zurückerstattet hat, kann die Stiftung heute den Kaufpreis plus Zinsen geltend machen.

Sollte die NWF-Stiftung bei einem lukrativen Verkauf des Bogensberges ihre Forderungen oder auch nur einen Teil davon aus dem Erbe erhalten, so kann sie voraussichtlich ihrem Stiftungszweck, der Unterstützung von Projekten aus dem Umwelt- und Naturschutz, weiterhin nachgehen. Auch die Unterstützung der Bruno-H.-Schubert-Stiftung wäre dann wieder möglich. Auf diesem Weg könnte diese dann doch noch ihren Teil aus dem Erbe erhalten, selbst wenn sie die Berufung im Erbstreit verliert.

Aber auch Meharit Schubert, die alles versucht haben soll, einen Verkauf des Bogensberges zu verhindern, müsste über einen möglichst hohen Kaufpreis eigentlich erfreut sein. Wird sie als Erbin auch in zweiter Instanz bestätigt, bliebe ihr damit vielleicht ein kleiner Teil des Erlöses. Wird sie nicht bestätigt, bliebe ihr wenigstens erspart, dass der Insolvenzverwalter auch noch die großzügigen Schenkungen anficht, die ihr Bruno H. Schubert in der gut einjährigen Ehe gemacht hat.

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Jahrgang 1944, freier Autor in der Rhein-Main-Zeitung.

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