Die Stadt Frankfurt will gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zur Prostitution in Wohngegenden vorgehen. „Wir werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen“, sagte die Sprecherin von Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU) in Frankfurt.
Der VGH habe die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen, die Stadt könne gegen diese Entscheidung aber Beschwerde einlegen, sagte ein VGH-Sprecher. Darüber werde dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden.
Streitfall „Massagesalon“
Der VGH hatte am 31. Januar einem Hauseigentümer in Bornheim recht gegeben, dem das Ordnungsamt verboten hatte, ein Nebengebäude an den Betreiber eines „Massagesalons“ zu vermieten. Dass dort Dienstleistungen angeboten werden, die den Titel des Unternehmens sehr frei interpretieren, war allen Beteiligten von Anfang an klar gewesen. Die Stadt stützte daher im Herbst 2011 das Verbot auf die sogenannte Sperrgebietsverordnung, die Bordelle oder ähnliche Etablissements nur in eng begrenzten Zonen zulässt - Bornheim-Mitte ist danach tabu.
Die Richter des VGH wollen eine solch apodiktische Einteilung nicht gelten lassen. Wohnungsprostitution ist hingegen fast überall in Frankfurt erlaubt, wenn dem nicht baurechtliche Vorschriften entgegenstehen.
Für den VGH in Hessen ist .....
Michael Meier (never1)
- 13.02.2013, 17:52 Uhr