Home
http://www.faz.net/-gzg-76lm8
Donnerstag, 20. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Beschwerde in Leipzig Frankfurt geht gegen Urteil zu Prostitution vor

 ·  Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot der Prostitution in Wohngegenden aufgehoben und eine Revision nicht zugelassen. Die Stadt Frankfurt will aber Beschwerde einlegen.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (1)

Die Stadt Frankfurt will gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zur Prostitution in Wohngegenden vorgehen. „Wir werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen“, sagte die Sprecherin von Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU) in Frankfurt.

Der VGH habe die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen, die Stadt könne gegen diese Entscheidung aber Beschwerde einlegen, sagte ein VGH-Sprecher. Darüber werde dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden.

Streitfall „Massagesalon“

Der VGH hatte am 31. Januar einem Hauseigentümer in Bornheim recht gegeben, dem das Ordnungsamt verboten hatte, ein Nebengebäude an den Betreiber eines „Massagesalons“ zu vermieten. Dass dort Dienstleistungen angeboten werden, die den Titel des Unternehmens sehr frei interpretieren, war allen Beteiligten von Anfang an klar gewesen. Die Stadt stützte daher im Herbst 2011 das Verbot auf die sogenannte Sperrgebietsverordnung, die Bordelle oder ähnliche Etablissements nur in eng begrenzten Zonen zulässt - Bornheim-Mitte ist danach tabu.

Die Richter des VGH wollen eine solch apodiktische Einteilung nicht gelten lassen. Wohnungsprostitution ist hingegen fast überall in Frankfurt erlaubt, wenn dem nicht baurechtliche Vorschriften entgegenstehen.

Mehr zu diesem Thema lesen Sie in der Ausgabe der Rhein-Main-Zeitung von Donnerstag, 14. Februar 2013.

Quelle: FAZ.Net mit lhe/RMZ
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Lesermeinungen zu diesem Artikel (1)
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Der Krach als Chart

Von Helmut Schwan

Gründlichkeit vor Schnelligkeit - das Prinzip hat sich bewährt. Ein großer Wurf wird mit der Norah-Studie aber nur gelingen, falls die Resultate zu gesicherten Grenzwerten und einem neuen Schutzkonzept führen werden. Mehr