In Raunheim werden Wohnungen gebaut – in der Einflugschneise, mitten in der Lärmschutzzone des Frankfurter Flughafens. Es entsteht kein Neubaugebiet mit Einfamilienhäusern wie vor wenigen Jahren im Gebiet „An der Lache“, es wird vielmehr nachverdichtet. Allerdings nur in Maßen, damit die 15.000-Einwohner-Stadt nicht weiter wächst, wie Bürgermeister Thomas Jühe (SPD) sagt. Bis 2017 soll die Zahl der Einwohner konstant bleiben.
„Unser Ziel ist nicht die Entsiedlung der Orte in der Lärmschutzzone“, sagte der Darmstädter Regierungspräsident Johannes Baron (FDP). Seine Aufgabe sei es vielmehr, mit dem vorhandenen „Instrumentarium“ die Entwicklung der Kommunen trotz des bestehenden Lärms steuernd voranzutreiben – und dafür gebe es die Ausnahmeregelungen. Auch wenn natürlich jeder erkennen müsse, dass die in den Gesetzen gemittelten Lärmwerte und die empirische Wirklichkeit „auseinanderklaffen“ und der Gesetzgeber in Bezug auf den Schutz im Außenbereich etwa auf Schulhöfen „mangelhaft“ gearbeitet habe. Nach dem Fluglärmgesetz sind Ausnahmen vom Bauverbot zulässig, „wenn dies zur Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Einrichtungen dringend geboten ist“. 43 entsprechende Anträge sind in den vergangenen zwölf Monaten beim Regierungspräsidium eingegangen, die meisten für Schulen und Kitas. In acht Fällen sind Einrichtungen genehmigt worden, darunter der Neubau der Riedschule, einer Grundschule in Flörsheim. Andernorts wie zum Beispiel in Darmstadt-Wixhausen werden Kinder-Betreuungseinrichtungen erlaubt. Nur der Wunsch eines Offenbachers, eine Intensivpflege-Einrichtung zu bauen, wurde abgelehnt. Nun klagt er gegen die Entscheidung. In Rüsselsheim wird noch um die Standorte für Kindertagesstätten gerungen. Dabei zieht das Regierungspräsidium offenbar auch ein Gewerbegebiet in Betracht. „Wir versuchen, die Kindertagesstätten und Grundschulen möglichst aus den belasteten Zonen herauszunehmen“, sagte Baron. Bei der Standortentscheidung würden auch Wegeverbindungen und der öffentliche Nahverkehr geprüft, „aber wir wollen gemeinsam mit der Kommune eine Lösung finden“. Birgit Simon will solche Entscheidungen nicht einfach durchwinken. „Wir wollen, dass die Kommunen der künftige Wohnbevölkerung zumindest reinen Wein einschenken, dass es dort laut ist.“ Darauf drängt auch Jühe. Beim Eintrag ins Raunheimer Grundbuch müsse der Käufer bestätigen, über die Lärmbelastung der Kommune informiert worden zu sein. Der Landtagsabgeordnete Frank Kaufmann (Die Grünen) spricht hingegen vom „Ausnahmezirkus“, der langfristig zu beenden sei. Stattdessen müsse es für die Kommunen einen „Gewerbesteuerverbund in der Flughafenregion“ geben. Nach Ansicht von Frank Junker, Geschäftsführer der Frankfurter Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding, die an vielen Orten in der Lärmschutzzone Wohnungen hat und noch baut, kann für die Anwohner viel durch Lärm- und Schallschutz getan werden, bei neuen Wohnungen ebenso wie im Bestand. Die ABG spüre keinen Exodus in den vom Lärm betroffenen Siedlungen. Im Gegenteil. Im Übrigen könne man „doch nicht einfach ganze Siedlungen aufgeben“.
Doch nicht nur in Raunheim wird in der Lärmschutzzone gebaut, obwohl dort keine Neubaugebiete entstehen dürfen und es ein Bauverbot für Krankenhäuser, Heime, Schulen und Kindergärten gibt. Laut Fluglärmgesetz und Regionalplan Südhessen sind nämlich Ausnahmen möglich. Und die waren Anlass für die Erste Beigeordnete des Regionalverbands Frankfurt/Rhein-Main, Birgit Simon (Die Grünen), am Dienstagabend mit Politikern und Fachleuten zu diskutieren, wie trotz der Bauwünsche von Kommunen und Privaten dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung Rechnung getragen werden kann.Entwicklung der Kommunen vorantreiben
Entscheidungen nicht einfach durchwinken
Beim Regionalverband liegen derzeit drei Verfahren auf dem Tisch, mit denen Städte im Siedlungsbeschränkungsgebiet Wohnungsbau genehmigen lassen wollen. In allen drei Fällen sollen bisherige Gewerbeflächen zu Wohnbauland gemacht werden. Dazu zählen Teile der Bürostadt Niederrad in Frankfurt, ein Areal im Gewerbegebiet von Hochheim und eines in Raunheim. Gemäß dem Regionalplan Südhessen ist die Umwidmung zulässig, da auf diese Weise eine „städtebaulich erwünschte Neuordnung“ möglich wird.
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