Die Baugenehmigung für das geplante große Einkaufszentrum auf dem Honsell-Dreieck im Frankfurter Ostend ist abermals versagt worden. Das hat ein Sprecher von Planungsdezernent Olaf Cunitz (Die Grünen) am Dienstag auf Anfrage bestätigt. Damit wird eine gerichtliche Auseinandersetzung immer wahrscheinlicher, an deren Ende der Kaufvertrag für das ehemals städtische Grundstück rückgängig gemacht werden könnte. Die Stadtkasse würde in diesem Fall nach Angaben aus dem Römer mit mehr als 20 Millionen Euro belastet. In der Immobilienbranche gilt es als sehr wahrscheinlich, dass das Grundstück auf viele weitere Jahre hinaus Brache bleibt.
Eine Sprecherin von Kämmerer Uwe Becker (CDU) sagte auf Anfrage, man könne den Vorgang, der von einem anderen Dezernat betreut wird, nicht abschließend bewerten. Aus Sicht der Kämmerei ergebe sich aber eine schwierige Situation, wenn dem Bauantrag nicht stattgegeben werde. Vom Eigentümer des Areals in der Nähe der Großmarkthalle, der Hamburger B&L-Gruppe, war keine Stellungnahme zu erhalten.
Bauvorbescheid womöglich nicht gerichtsfest
Die Vorgeschichte des Projekts ist kompliziert. Nachdem andere Investoren gescheitert waren, hatte die renommierte Hamburger Gruppe das Grundstück im Jahr 2009 erworben. Mit dem Magistrat wurde anschließend eine grundsätzliche Einigung über die Art der Nutzung erzielt. Die entsprechende Bauvoranfrage bestand im Kern aus einer Grobplanung, in der außer Einzelhandelsflächen auch ein Kino, ein Hotel, Büroflächen und ein Parkhaus mit einer Gesamtfläche von 82150Quadratmetern vorgesehen waren. Sie wurde von der Bauaufsicht positiv beschieden, obwohl sie nach Ansicht aller mit dem Projekt Vertrauten mit Mängeln behaftet war. Eine Rolle spielte offenbar auch, dass die Stadt das lukrative Grundstücksgeschäft abschließen wollte. Der Magistrat verabsäumte es jedoch, anschließend das Vorhaben beim Planungsverband anzumelden. Daher fand es auch nicht den Weg in das Einzelhandelsflächen-Konzept. Wiederum deshalb lehnte der Regierungspräsident einen Bebauungsplanentwurf ab, mit dem die rechtliche Grundlage für das Projekt geschaffen werden sollte. Auch politisch geriet das Vorhaben unter Druck. Der Frankfurter Einzelhandel blieb bei seiner Kritik, dass ein Überangebot an Verkaufsfläche entstünde. Auch die Stadt Offenbach meldete Bedenken an und kündigte eine Klage gegen ein mögliche Genehmigung an.
Seit Herbst 2011 gilt ein Bebauungsplan für das Honsell-Dreieck, der eine „Kerngebietsnutzung“ vorschreibt. Größere Einzelhandelsflächen sind demnach nicht mehr zulässig, es sei denn, die Bauaufsicht würde das Bauvorhaben doch noch auf der Grundlage der Bauvoranfrage genehmigen. Voraussetzung dafür wäre, dass der Bauantrag der Voranfrage haargenau entspräche. Ob das nunmehr der Fall ist, darüber gehen die Meinungen zwischen Bauaufsicht und Bauherrn, aber auch innerhalb der Verwaltung offenbar weit auseinander. Dem Vernehmen nach soll es nur noch um eine Abweichung von vier Quadratmetern bei einer Grundfläche von 16.000 Quadratmetern gehen.
In der Immobilienbranche wird über die Gründe für die harte Haltung des Planungsdezernats und insbesondere von Bauaufsichtsleiter Michael Kummer spekuliert. Eine Erklärung lautet, dass Kummer den Bauvorbescheid für nicht gerichtsfest hält. Die darauf fußende Baugenehmigung könnte demnach vom Verwaltungsgericht ebenfalls für nichtig erklärt werden, was Kummer vermeiden wolle. Mit Spannung wird nun verfolgt, wie sich der Investor verhält, der der Stadt unprofessionelles Verhalten vorwerfen kann. Eine Schadenersatzklage wäre gleichwohl zeitlich und finanziell derartig aufwendig, dass sich B&L auf eine außergerichtliche Einigung einlassen könnte.
nochn Hotel....
Karl Bogner (Bogner1)
- 07.06.2012, 15:50 Uhr