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Donnerstag, 20. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Autofahrt Autos können Kennzeichen auch bei Verkauf behalten

 ·  Wer in Hessen demnächst einen Gebrauchtwagen kauft, muss nicht unbedingt Geld für ein neues Nummernschild hinlegen.

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Spätestens zum 1. Mai können Fahrzeuge, die innerhalb des Landes verkauft werden, weiter mit dem alten Nummernschild gefahren werden. Dies sehe ein Erlass des Verkehrsministeriums vor, teilte Ressortchef Dieter Posch (FDP) am Freitag in Wiesbaden mit. „Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung eines für das ganze Autoleben gültigen Kennzeichens“, sagte er. Wird ein Auto beispielsweise von Frankfurt nach Offenbach verkauft, kann es auch dort mit Frankfurter Kennzeichen gefahren werden.

Bereits seit 2009 können Autofahrer bei Umzügen innerhalb des Bundeslandes ihr bisheriges Kennzeichen mitnehmen. Geplant sei für den Herbst, dass das alte Nummernschild auch weiter genutzt werden könne, wenn man sich am neuen Wohnort ein neues Auto anschafft. Wer beispielsweise von Kassel ins südhessische Erbach umzieht, soll auch dann weiter mit einem „KS“-Schild fahren können, wenn er sich in Südhessen ein neues Auto zulegt. Damit seien dann die Möglichkeiten des Landes ausgeschöpft, um Zulassungen zu vereinfachen, sagte Posch. „Es wäre schön, wenn Autofahrer diese Möglichkeit auch bundesweit nutzen könnten.“

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