15.02.2012 · Arbeitnehmervertreter der Lufhansa sind mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Einsatz von Leih-Stewardessen auf Berlin-Strecken gescheitert. Nun kann die Fluglinie Billigkräfte rekrutieren.
Die Lufthansa kann ihre umstrittenen Pläne zum Einsatz von Leih-Stewardessen vorerst weiterverfolgen. Das Arbeitsgericht Frankfurt wies einen Antrag der Lufthansa-Personalvertretung auf eine einstweilige Verfügung ab. Damit sollte dem Unternehmen untersagt werden, in den Kabinen seiner Jets schlechter bezahlte Servicekräfte von Fremdunternehmen einzusetzen.
Im ersten Prozess um Leih-Stewardessen bei der Lufthansa war zuvor ein Vergleich vor dem Arbeitsgericht Frankfurt gescheitert. „Die Positionen liegen derart weit auseinander, dass wir keine Möglichkeit zu einem Vergleich sehen“, sagte der Anwalt der Lufthansa-Personalvertretung, Frank Martin. Das Gericht hatte zuvor vorgeschlagen, dass sich beide Seiten verständigen. Die Arbeitnehmervertreter wollen eine einstweilige Verfügung erwirken. Damit soll dem Unternehmen untersagt werden, in den Kabinen seiner Jets schlechter bezahlte Servicekräfte von Fremdunternehmen einzusetzen. Das Gericht wollte noch am Mittwoch entscheiden.
Mit Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens am 3. Juni weitet die Lufthansa ihr Angebot ab Berlin deutlich aus. Den dauerhaft geplanten Einsatz der mehr als 200 Leiharbeitskräfte begründet das Unternehmen mit Kostenvorteilen. Berlin könne zudem Vorbild für andere Stützpunkte werden.
Mit der Rekrutierung der neuen Kräfte, die nach dem Tarifvertrag für Zeitarbeit entlohnt werden sollen, wurde laut Personalvertretung bereits begonnen. Die Lufthansa schaffe Fakten, die durch das Verfahren noch abgewendet werden sollten. „Ansonsten droht eine Zwei-Klassen-Gesellschaft“, kritisierte die Personalvertretung.
Der Personalrat sieht in der Zusammenarbeit mit „Aviation Power“, einem Gemeinschaftsunternehmen von Lufthansa Technik und der Zeitarbeitsfirma Manpower, seine Mitbestimmungsrechte verletzt. Die Personalvertretung beruft sich auf einen Tarifvertrag zur Arbeitsplatzsicherung, in dem die Lufthansa zugesagt habe, ihre Flugzeuge ausschließlich mit Lufthansa-Personal zu betreiben.,
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