„2. Islamischer Friedenskongress“ : Salafisten beschäftigen Verwaltungsgerichtshof
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Darf wieder nach Frankfurt zur Kundgebung laden, wenn es nach dem Verwaltungsgericht geht: Prediger Pierre Vogel. Bild: dpa
Darf der Islamist Pierre Vogel zum „2. Islamischen Friedenskongress“ nach Frankfurt laden? Das Verwaltungsgericht hat einen Verbotsverfügung der Stadt gekippt. Diese zieht vor den VGH in Kassel.
Eine für Samstag in Frankfurt angesetzte Versammlung mit dem radikalen salafistischen Prediger Pierre Vogel wird den Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel beschäftigen. Das Verwaltungsgericht in Frankfurt hat ein Veranstaltungsverbot der Stadt gekippt.
Dagegen will diese nun mit einer Beschwerde beim VGH vorgehen. Die Stadt hatte den „Islamischen Friedenskongress“ mit der Begründung untersagt, dass er die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährde.
Das Verwaltungsgericht sah das anders: Es gebe im Vorfeld keine konkreten Anhaltspunkte für eine Gefährdung, hieß es in einer Mitteilung. Die Richter sehen in dem Verbot einen Verstoß gegen die Versammlungsfreiheit (Az. 5 L 3277/13.F). Sollte sich während der Veranstaltung die Lage ändern und eine Gefahr drohen, hätten die Polizei und die Stadt Möglichkeiten zum Eingreifen.