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150 Flüge betroffen Verwaltungsgerichtshof kippt Südumfliegung

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat überraschend die Südumfliegung am Frankfurter Flughafen gekippt. Diese war für Flugzeuge mit Zielen im Norden eingeführt worden, um Regionen im Westen des Flughafens zu entlasten.

© F.A.Z. Vergrößern Bisherige Flugroute und Südumfliegung

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat überraschend die sogenannte Südumfliegung am Frankfurter Flughafen als rechtswidrig gekippt. Die Richter gaben am Dienstag acht Kommunen und fünf Privatleuten aus Hessen und Rheinland-Pfalz Recht, die gegen die Südumfliegung geklagt hatten.

Diese war für Flugzeuge mit Zielen im Norden eingeführt worden, um Regionen im Westen des Flughafens zu entlasten. Die Maschinen fliegen dazu nach dem Start zunächst eine weite Südkurve, um erst danach in größerer Höhe nach Norden abzudrehen. Einige Kommunen im Rhein-Main-Gebiet sehen sich dadurch zu Unrecht stärker belastet.

„Anforderungen nicht genügt“

Laut VGH beruhe die Ermittlung der Südumfliegung teilweise auf einem Ermittlungsdefizit und genüge damit nicht den Anforderungen, die an An- und Abflugverfahren zu stellen seien. Wie es weiter heißt, sollte die Südumfliegung die Zahl der von Fluglärm betroffenen Anlieger gering halten und gleichzeitig einen parallelen Betrieb von zwei Startbahnen gewährleisten, „der unabhängig ist von Fehlanflügen auf die Nordwest-Landebahn in westliche Richtung und von den Abflügen von der Startbahn West (18) in südliche Richtung“.

Dieser Parallelbetrieb sollte mit Hilfe einer Funknavigationsanlage sichergestellt werden, heißt es weiter in Kassel. In der mündlichen Verhandlung habe sich aber gezeigt, dass dies nicht möglich sei und in absehbarer Zeit auch nicht gelingen werde.

DFS: 150 Flüge am Tag betroffen

Bis zu 150 Starts pro Tag sind von der Entscheidung des VGH
betroffen, wie eine Sprecherin der Deutschen Flugsicherung (DFS) in Langen erläuterte. Die Routen seien festgelegt, eine Änderung derzeit nicht möglich. Welche Konsequenz der Richterspruch hat, könne noch nicht gesagt werden. Die DFS werde die detaillierte Begründung abwarten. Insgesamt starten in Frankfurt täglich rund 700 Maschinen.

Noch im April hatte der VGH Klagen gegen den sogenannten nördlichen Gegenanflug abgewiesen. Diese Route führt ankommende Maschinen vor der Landung nördlich am Flughafen vorbei, sie war nach Eröffnung der neuen Nordwestlandebahn einige Kilometer nach Norden verlegt worden.

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Quelle: FAZ.Net mit lhe/dpa

 
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