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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Sicherheitskontrollen am Flughafen Das kommt weiterhin in die Tüte

 ·  Flugpassagiere müssen auch über April 2013 hinaus Flüssigkeiten im Handgepäck in durchsichtige Plastikbeutel packen. Dafür können sie sich die Zeit in der Warteschlange bald mit Alkohol vertreiben.

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© Mauritius Technisch wäre es möglich, geschlossene Gepäckstücke auf gefährliche Flüssigkeiten zu prüfen

Alles bleibt beim Alten beziehungsweise im Tütchen. Flüssigkeiten dürfen weiterhin nur in durchsichtigen Plastikbeuteln an Bord eines Flugzeugs. Und Passagiere müssen ihre Flüssigkeiten auf eine maximale Größe von 100 Milliliter beschränken, sonst wandern sie in die Tonne. Das hat die EU Mitte Juli entschieden.

Bis vor kurzem sah das noch anders aus. Die EU wollte die sogenannte Tütchenregel aufheben und das Handgepäck mit neuartigen Scannern nach gefährlichen Flüssigkeiten durchleuchten lassen, um Fluggästen das Passieren der Sicherheitskontrollen zu erleichtern. Doch schnell zeichnete sich ab: Daraus wird nichts. Und das, obwohl nach Berechnung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) jede Woche Waren im Wert von 1,75 Millionen Euro an deutschen Flughäfen vernichtet werden.

Zu wenig Geräte

Rückblick: November 2006. Nach den versuchten Anschlägen von London mit Flüssigsprengstoff führte die EU ein Flüssigkeitenverbot ein. Seitdem darf man Flüssiges nur noch in Behältnissen, die 100 Milliliter fassen und in durchsichtigen, verschließbaren Ein-Liter-Plastikbeuteln verpackt sind, im Handgepäck haben. Ausgenommen sind Medizin, Babynahrung und Waren aus Duty-free-Geschäften.

Technisch wäre es möglich, geschlossene Gepäckstücke auf gefährliche Flüssigkeiten zu prüfen. Bis April 2013 hätten aber nicht ausreichend Geräte zur Verfügung gestanden, um sämtliche Verkehrsflughäfen in der EU damit zu bestücken, heißt es. Tests an 14 europäischen Flughäfen ergaben außerdem, dass die verfügbaren Geräte oft Fehlalarm auslösten.

Holger Kraft ist Sicherheitsexperte beim Flughafenverband ADV. Der hatte schon vor Monaten darauf gedrungen, die Tütchenregel beizubehalten. „Die EU hat die Verordnung 297/2010 im Vertrauen auf die Zuverlässigkeit der zur Verfügung stehenden Sicherheitstechnologien in Kraft gesetzt“, sagt Kraft. „Die Realität ist aber, dass es derzeit keine praxistaugliche Sicherheitstechnologie gibt.“ Er ist überzeugt, dass im April 2013 in ganz Europa chaotische Zustände gedroht hätten. Häufige Schließungen der Kontrollstellen, Fehlalarme, die nicht aufgelöst hätten werden können, was wiederum bedeutet, dass ein Entschärfungskommando anrücken muss. Und auch sonst hätten die Passagiere an den neuen Scannern wohl tüchtig angestanden: Tests an Flughäfen haben ergeben, dass sich die Zahl der Passagiere, die eine Kontrollstelle in einer Stunde passieren, um 30 bis 50 Prozent verringert.

Flughäfen erleichtert über die Entscheidung der EU

Die Kosten für die Flughäfen sind da noch nicht mit eingerechnet. Die Umrüstung hätte 400 bis 500 Millionen Euro gekostet, so eine Schätzung der ADV. Ein Scanner schlägt je nach Modell mit 60.000 bis 220.000 Euro zu Buche. Dazu kommen Personal-, Betriebs- und Wartungskosten, die in die Hunderttausende gehen. Zudem brauchen die neuen Scanner mehr Platz, und zwar 20 bis 30 Prozent an jeder Kontrollstelle.

In Deutschland gibt es derzeit etwa 400 Kontrollspuren. 100 weitere wären erforderlich gewesen, um die EU-Regelung umzusetzen, und das bis nächstes Frühjahr. „Auch deshalb freut uns die Entscheidung der EU“, sagt Sicherheitsexperte Kraft. Kurioserweise können selbst die Fluggäste zufrieden sein, dass sie weiterhin alles eintüten müssen. Die höheren Kosten für die Kontrollstellen wären wohl über die Sicherheitsgebühr an sie weitergegeben worden.

Während sich die Flughäfen erleichtert über die Entscheidung der EU zeigen, schwören die Hersteller auf ihre Technik. Andrew Davis vom Hersteller Smiths Detection in Watford nordwestlich von London etwa. „Unsere Technologie ist so ausgereift, dass wir mehrere hundert europäische Airports mit Flüssigkeitenscannern ausstatten können.“ Das Problem sei nicht die Technik, sondern die Zahl der Geräte. „Unsere Maschinen sind geeignet, dem in Zukunft wachsenden Passagieraufkommen an deutschen Flughäfen standzuhalten. Es müsste aber gegebenenfalls eine größere Anzahl von Scannern installiert werden.“

Ob und wann die Regel aufgehoben wird, ist unklar

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen dagegen hält das für sehr ambitioniert. Nur wenn die in Kontrollgeräte integrierten Flüssigkeitsscanner so effizient sind wie heutige Geräte zur Handgepäckkontrolle, könnten Warteschlangen vermieden werden. Doch bis es genügend Geräte gebe, werde es dauern.

Es wird also weiter in den Taschen der Passagiere gegrabbelt werden. Man wird wieder alles auspacken müssen, und dabei werden Tränen fließen und viele Liter Parfum und Mineralwasser in den Ausguss. Ob und wann die Tütchenregel endgültig aufgehoben wird, ist unklar. Die EU-Kommission hat zunächst nur ihre Verschiebung angekündigt. In ihrer Erklärung von Juli spricht sie von einer „langsamen Annäherung“, nennt aber kein genaues Datum. Das Risiko, das von flüssigen Sprengstoffen für die Luftfahrt ausgehe, sei immer noch hoch, so die Kommission.

Dafür kann man sich die Zeit in der Warteschlange bald mit Alkohol vertreiben. Ab 2014 sollen Reisende Flüssigkeiten aus Duty-free-Einkäufen mit an Bord nehmen dürfen, egal, woher sie kommen. Bislang können nur Passagiere, die in der EU abfliegen oder die in einigen anderen, als sicher eingestuften Ländern wie den Vereinigten Staaten, Kanada, Singapur, Kuala Lumpur und an sechs Flughäfen in Kroatien eingekauft haben, ihre Duty-free-Waren mitbringen. Fluggästen aus Afrika oder asiatischen Ländern, die an EU-Flughäfen umsteigen, droht derzeit die Beschlagnahmung ihrer Ware.

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