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Resturlaub Freie Tage rechtzeitig sichern

30.11.2001 ·  Angesammelte Rest-Urlaubstage aus diesem Jahr werden nicht automatisch ins nächste übertragen. Damit sie nicht verfallen, sollte man mit dem Chef eine Vereinbarung treffen - am besten schriftlich.

Von Rudi Stallein
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Für den erkrankten Kollegen eingesprungen, wegen der guten Auftragslage auf ein paar freie Tage zwischendurch verzichtet: So geht es vielen Arbeitnehmern. Doch plötzlich ist das Jahr zu Ende, und auf dem Urlaubskonto stehen noch einige Tage Guthaben. Dann sollte man schnell handeln: entweder noch ein paar Tage in die Sonne düsen, oder mit dem Chef reden, ob die Urlaubstage ausnahmsweise ins nächste Jahr übertragen werden können.

Auf keinen Fall sollte nach der Devise gehandelt werden: Die freien Tagen gehen auch im nächsten Frühjahr noch in Ordnung. Denn das Bundesurlaubsgesetz schreibt klipp und klar vor, dass Arbeitnehmer ihren Urlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen und Arbeitgeber ihn gewähren müssen (mindestens 24 Werktage, frühestens nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit). Sinn und Zweck der meist auch tarifvertraglich festgeschriebenen Regelung ist es, dass der Arbeiter oder Angestellte, sich zwischendurch von der Arbeit erholen kann.

Achten sie auf zwingende Gründe

Wenn der Urlaub im laufenden Kalenderjahr nicht genommen wird, verfällt er. Nur in Ausnahmefällen ist es erlaubt, Resturlaubstage auf das nächste Jahr zu übertragen: beispielsweise wenn wegen dringender betrieblicher Gründe wie hohem Arbeitsanfall und Krankheitsvertretung der Arbeitgeber einem Mitarbeiter den Urlaub nicht gewährt. Das gilt allerdings ebenfalls nur bis zum Ende des Kalenderjahres. Danach gibt es einen sogenannten Übertragungszeitraum bis zum 31. März des folgenden Jahres. Während dieser Zeit hat der Arbeitgeber kein Recht, den Urlaub abzulehnen, heißt es dazu im Gesetzbuch. Verstreicht hingegen dieser Termin und ist tarifvertraglich nichts anderes festgeschrieben, verfällt der Urlaub ersatzlos - außer der Chef zeigt Wohlwollen. Ausnahme: Wer kürzer als sechs Monate in einem Unternehmen ist, kann den Urlaubsanspruch ohne Einschränkungen in das gesamte nächste Jahr übertragen.

Um Probleme zu vermeiden, ist es also ratsam, Resturlaubstage noch in den verbleibenden Wochen dieses Jahres zu nehmen. Ist dies nicht möglich, sollte so früh wie möglich ein Urlaubsantrag für das nächste Frühjahr gestellt werden, damit der Arbeitgeber sich darauf einstellen kann. Dies wird natürlich rechtzeitig schriftlich beantragt mit Angabe genauer Termine. So besteht gegebenenfalls Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Chef sich gänzlich uneinsichtig zeigt.

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