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Reisen nach Amerika Abflug nur mit Genehmigung

07.01.2009 ·  Touristen und Geschäftsleute müssen sich vom 12. Januar an vor einer Reise in die Vereinigten Staaten im Internet anmelden - mindestens 72 Stunden vor dem Abflug. Wer oft spontan fliegt, sollte sich prophylaktisch registrieren: Ist die Erlaubnis erteilt, gilt sie zwei Jahre.

Von Claus Tigges und Julia Löhr, Washington
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Die Vereinigten Staaten verschärfen in der kommenden Woche ihre Einreisebestimmungen für Touristen und Geschäftsleute. Vom 12. Januar an müssen Reisende eine Einreiseerlaubnis des Heimatschutzministeriums in Washington haben, bevor sie sich auf den Weg nach Amerika machen. Die neue Regelung gilt für Staatsangehörige aus Ländern des sogenannten „Visa Waiver Program“, die für Reisen bis zu 90 Tagen kein Visum benötigen. Auch Deutschland zählt dazu.

Fortan müssen Touristen oder Geschäftsleute auf der Internetseite des Ministeriums ein Formular ausfüllen und darin biographische Angaben machen sowie Fragen zu der geplanten Reise beantworten. Es handelt sich im Wesentlichen um dieselben Informationen, die bisher auf dem grünen Einreiseformular (I-94W) angegeben werden mussten, das auf Flügen vor der Landung verteilt wurde. Das Heimatschutzministerium rät dazu, die Einreiseerlaubnis so früh wie möglich zu beantragen, sobald der Reiseplan feststeht. Sehr kurzfristige Reisen, beispielsweise wegen eines Notfalls, sollen trotzdem möglich sein, heißt es.

„Zusätzliche Sicherheitsschicht“

Die Erlaubnis wird auf der Internetseite umgehend nach der Eingabe der Daten erteilt („Authorization Approved“). Wer abgelehnt wird („Travel Not Authorized“), muss bei der amerikanischen Botschaft oder einem Konsulat ein Visum beantragen. In jenen Fällen, in denen nicht sofort eine Entscheidung getroffen wird („Authorization Pending“), erhält der Reisende innerhalb der nächsten 72 Stunden einen abschließenden Bescheid, der auf der Internetseite eingesehen werden kann.

Die Reiseerlaubnis gilt für zwei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses. Während dieser Zeit können beliebig viele Reisen nach Amerika unternommen werden. Das Ministerium weist gleichwohl darauf hin, dass es sich nur um eine generelle Erlaubnis handelt, ein Flugzeug oder Schiff mit Ziel Vereinigte Staaten zu besteigen. Die Entscheidung über die Einreise trifft der Beamte der Einreisebehörde während der Passkontrolle. Nach Auskunft der Regierung in Washington dient das „Electronic System for Travel Authorization“ (Esta) dazu, die Sicherheit des Landes zu erhöhen. „Esta fügt eine zusätzliche Sicherheitsschicht hinzu, die es dem Heimatschutzministerium vor Reiseantritt ermöglicht, festzustellen, ob jemand, der kein Visum benötigt, ein Sicherheitsrisiko darstellt.“

Zu kurzfristig für Geschäftsleute

Während Urlauber in der Regel über ausreichend Zeit zwischen Buchung und Abflug verfügen, um sich die nötige Einreisegenehmigung zu besorgen, birgt die Vorschrift für Geschäftsleute Tücken. Manche Dienstreise ergibt sich zu kurzfristig für die 72-Stunden-Frist. Carlson Wagonlit Travel, ein Dienstleister für Geschäftsreisen, hat seine Kunden deshalb schon im August vergangenen Jahres auf die neuen Einreisebestimmungen aufmerksam gemacht, als die Internetseite zur Registrierung freigeschaltet wurde. „Wir empfehlen unseren Kunden eine prophylaktische Online-Registrierung, um so für den Fall einer kurzfristig geplanten Dienstreise die Einreisegenehmigung bereits vorliegen zu haben“, sagt Thore Schnellenbach, Leiter Programm-Management in Deutschland.

Wie viele dienstreisende Mitarbeiter in den Unternehmen diesen Rat bislang befolgt haben, weiß der Dienstleister nicht. Aber viele Unternehmen hätten ihre Vielflieger direkt informiert oder den Rat zur Registrierung im Intranet veröffentlicht. Außerdem enthalten auch die Reisebestätigungen einen Hinweis zu der neuen Bestimmung und der Internetseite. Da die abgefragten Informationen zum Teil sehr persönlich seien, müsste sich aber jeder Mitarbeiter individuell registrieren, dies könne ein Dienstleister nicht übernehmen.

Falls es in einem Unternehmen noch keine internen Anweisungen gibt, empfiehlt Michael Kirnberger, Präsident des Verbands Deutsches Reisemanagement (VDR), die Verantwortlichen für Dienstreisen auf die Registrierung anzusprechen. Er ist kein Freund der Neuregelung. „Aus unserer Sicht werden weiterhin unnötig viele und teils unsinnige Antworten verlangt. Und wir stellen uns natürlich die Frage, was mit den Daten passiert, die in Amerika durch das neue Verfahren jetzt direkt digital vorliegen.“

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