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Freitag, 10. Februar 2012
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EU bleibt hart Flüssigkeiten im Handgepäck weiterhin begrenzt

05.09.2007 ·  Die Europäische Kommission hat die Sicherheitsregeln für Flüssigkeiten im Handgepäck bei Flügen gegen Kritik des Parlaments verteidigt. „Eine Abschaffung ohne Alternative wäre ein Risiko, dem ich die Passagiere nicht aussetzen will“, sagte EU-Verkehrskommissar Barrot.

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Die Europäische Kommission hat die Sicherheitsregeln für Flüssigkeiten im Handgepäck bei Flügen gegen Kritik des Parlaments verteidigt. „Eine Abschaffung ohne Alternative wäre ein Risiko, dem ich die Passagiere nicht aussetzen will“, lehnte EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot am Mittwoch eine entsprechende Forderung des Europäischen Parlaments ab.

Das Europaparlament wollte zuvor das Verbot von Flüssigkeiten im Flug-Handgepäck kippen: Die Abgeordneten in Straßburg forderten am Mittwoch eine kritische Prüfung der im November vergangenen Jahres eingeführten Sicherheitsvorschriften. Falls EU-Kommission und Mitgliedstaaten keine neuen Fakten zur Begründung der strengen Mengenbegrenzung beim Transport von Flüssigkeiten im Handgepäck vorlegten, sollte diese Vorschrift gestrichen werden, erklärte das Europaparlament.

Regel seit Monaten umstritten

Die Regel, wonach Flugpassagiere Getränke, Zahnpasta oder Rasierschaum nur noch in 100-Milliliter-Behältern in geringer Anzahl an Bord bringen dürfen, ist seit Monaten umstritten. Ein Sicherheitsgewinn bei der Terrorismusbekämpfung sei nicht ersichtlich, sagte der verkehrspolitische Sprecher der Konservativen im Europaparlament, Georg Jarzembowski. „Mit den Verzögerungen und den Unannehmlichkeiten für die Passagiere muss Schluss sein“, forderte der CDU-Politiker. An deutschen Flughäfen würden täglich Flüssigkeiten im Wert von einer Million Euro beschlagnahmt.

Der SPD-Verkehrsexperte Ulrich Stockmann wies daraufhin, dass diese Flüssigkeiten kostspielig als Sondermüll entsorgt werden müssten, weil der Inhalt der Flaschen nicht einzeln überprüft werden könnte. Der verkehrspolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament, Michael Cramer, bezeichnete die Vorschrift als „Aktion, die nur Aktivität vortäuscht“. Da Flüssigkeiten in geringen Mengen mit an Bord genommen werden dürften, könnten Terroristen diese auch zusammenschütten, wenn sie einen Anschlag auf ein Flugzeug verüben wollten, argumentierte Cramer.

Quelle: FAZ.NET mit Material von AP
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