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Prostituierten-Affäre Freispruch im Prozess um Ottfried Fischers Sex-Video

 ·  Der Richter hält die Geschichte zwar für eine „Riesen-Sauerei“, stellt aber fest, dem angeklagten „Bild“-Journalisten sei keine persönliche Schuld nachzuweisen. Das seit Jahren laufenden Verfahren könnte aber noch weitergehen.

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Der „Bild“-Journalist, dem die Staatsanwaltschaft vorwarf, er habe den Schauspieler Ottfried Fischer durch ein in seinem Besitz befindliches Sex-Video genötigt, der Zeitung ein Interview zu geben, ist vom Landgericht München freigesprochen worden. Was passierte, sei „eine Riesen-Sauerei“ gewesen, doch sei eine persönliche Schuld des Angeklagten nicht feststellbar, sagte der Vorsitzende Richter. Fischer war heimlich beim Sex mit zwei Prostituierten gefilmt worden. Der Film war in den Besitz des Reporters gekommen. Der aber verwies vor Gericht darauf, es sei nicht daran gedacht gewesen, das Video für eine Veröffentlichung zu nutzen. Eine frühere Presseagentin Fischers hatte diesen überredet, der „Bild“ ein Interview zu geben. Fischer hatte vor Gericht gesagt, er habe Angst  um seine berufliche Existenz gehabt. Von dem Gerichtsurteil zeigte sich Fischer enttäuscht – der angeklagte Journalist habe sich ein Video verschafft, dass seine Privatsphäre nicht massiver haben verletzen können.

Der Staatsanwalt wollte eine Geldstrafe

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 42 000 Euro für den Angeklagten gefordert. Die Anklage hatte auf Nötigung und Verletzung des
höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugte Bildaufnahmen gelautet. In erster Instanz war der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 14 400 Euro verurteilt worden. In zweiter Instanz war er freigesprochen worden, das Verfahren ging ans Landgericht München zurück. Der Verteidiger hatte ins Feld geführt, dass nicht sein Mandant, sondern die „Bild“-Zeitung auf der Anklagebank gesessen habe. Der Journalist habe das Recht gehabt, in der Angelegenheit zu recherchieren, um herauszufinden, ob Fischer Opfer eine Straftat geworden sei oder die Prostituierten um ihr Geld geprellt haben könnte.

Der Vorsitzende Richter hatte den Streitparteien in den Verhandlungstagen vor dem Urteil nahegelegt, eine „pragmatische Lösung“ zu suchen, die einer der Verfahrensbeteiligten vorgeschlagen habe. Demnach hätte der Angeklagte dreitausend Euro an die Deutsche Kinderkerbshilfe zahlen sollen. Der Springer-Verlag hatte in das Verfahren ein Gutachten von Winfried Hassemer, des ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, eingebracht, in dem dieser auf die für die Presse grundsätzliche Dimension des Prozesses verwiesen hatte. Das Gutachten warf den Richtern der Vorinstanzen vor, zu verkennen, dass es sich hier nicht nur um eine strafrechtliche Angelegenheit handele, sondern es um die Frage gehe, was Journalisten generell bei ihren Recherchen dürfen. Der Angeklagte habe nicht als Privatperson, sondern als Vertreter der Presse gehandelt. So sei auch zu prüfen, ob das unter strafrechtlichen Gesichtspunkten zweifelhaft erscheinende Verhalten des Reporters vom Grundrecht auf Pressefreiheit gedeckt sei.

Fischers Anwälte, die den Kabarettisten als Nebenkläger vertreten, wollen eine Anfechtung des Urteils prüfen. Das letzte Wort in dem Verfahren könnte das Bundesverfassungsgericht haben.

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Jahrgang 1965, Redakteur im Feuilleton, zuständig für „Medien“.

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