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Zwangsarbeit Deutschland drohen Millionen-Klagen

06.06.2008 ·  Neuer Streit zwischen Berlin und Rom? Auf Deutschland kommen möglicherweise zahlreiche Schadensersatzklagen von ehemaligen italienischen Zwangsarbeitern aus der Zeit des Nationalsozialismus zu. „Die Deportationen sind ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, urteilte das Kassationsgericht in Rom und wies deutsche Einwände zurück.

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Auf Deutschland kommen möglicherweise zahlreiche Schadensersatzklagen von ehemaligen italienischen Zwangsarbeitern aus der Zeit des Nationalsozialismus zu. Das Kassationsgericht in Rom hat die Klagen von etwa 50 ehemaligen Zwangsarbeitern wegen ihrer Leiden als legitim erklärt, berichtete die Zeitung „La Repubblica“.

„Die Deportationen sind ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, habe das Kassationsgericht in einem Dutzend abschließender Urteile festgehalten und die deutschen Einwände dagegen zurückgewiesen. Damit drohe jetzt ein neuer Streit zwischen Berlin und Rom. Die Bundesrepublik habe nicht das Recht, sich vor italienischer Zivilgerichtsbarkeit auf die Staatsimmunität zu berufen, entschied das oberste italienische Zivilgericht. Denn es bestehe kein Zweifel, „dass die internationale Gemeinschaft die Deportation und die Unterwerfung unter die Zwangsarbeit als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ansieht“.

Zwangsversteigerung der „Villa Vigoni“ am Comer See?

Nach italienischen Schätzungen könnte es zu Tausenden von Schadensersatzklagen kommen. Deutschland riskiere außerdem, etwa 60 Millionen Euro an die Familien eines Massakers vom Juni 1944 bezahlen zu müssen. Bei dem Massaker waren im mittelgriechischen Ort Distomo 218 Menschen ums Leben gekommen. Die Hinterbliebenen hoffen nach den Worten ihres deutschen Rechtsanwalts, Martin Klingner, nach dem Beschluss des Kassationsgerichts in Rom auf Entschädigungen aus Berlin in Höhe von 28 Millionen Euro. Dies könnte zur Zwangsversteigerung der „Villa Vigoni“ am Comer See führen, die dem deutschen Staat gehört. Die italienische Justiz hatte nach einer Klage der Griechen aus Distomo die Villa mit einer entsprechenden Hypothek belastet.

Die Bundesregierung will sich notfalls juristisch gegen neue Schadensersatzklagen wehren. Ein Sprecher des Auswärtigen Amts sagte am Freitag in Berlin, man prüfe das Urteil des italienischen Kassationsgerichts dazu und behalte sich rechtliche Schritte vor. Deutschland könnte vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag gegen Italien klagen. Das würde die Beziehungen zwischen beiden Ländern allerdings schwer belasten. Um das zu vermeiden, haben beide Regierungen bereits Kontakt aufgenommen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Sommer 2003 entschieden, dass Deutschland für Nazi-Kriegsverbrechen keinen Schadensersatz an Hinterbliebene zahlen muss. In dem Grundsatzurteil wies der BGH Forderungen vier griechischer Kläger wegen des Distomo-Massakers ab.

Berlin: „Keinen Anspruch auf Entschädigung“

Das Kuratoriums-Mitglied der Zwangsarbeiter-Stiftung, Manfred Gentz, sagte am Donnerstag in Berlin: „Was die italienischen Gerichte entscheiden, bindet uns nicht.“ Die Stiftung könne nicht der Adressat solcher Forderungen sein. Nach Einschätzung des ehemaligen Finanzvorstands von DaimlerChrysler und Verhandlungsführer der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft gibt es keine Klagemöglichkeit. Wenn überhaupt, müsse das zwischen den Regierungen entschieden werden, sagte Gentz.

Ende September 2004 hatte das Verwaltungsgericht Berlin die Ansprüche italienischer Militärinternierter auf Zwangsarbeiter- Entschädigung abgewiesen. Das Gericht stufte die Musterklage zweier hochbetagter Italiener gegen die Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ als unzulässig ein. Historischer Hintergrund des Rechtsstreits sind Vorgänge in Italien im September 1943. Nachdem die faschistische Regierung einen Waffenstillstand geschlossen hatte, setzten deutsche Truppen etwa 600.000 italienische Soldaten fest und verschleppten viele von ihnen zur Zwangsarbeit nach Deutschland. Ein „Führerbefehl“ Adolf Hitlers machte aus den Kriegsgefangenen Militärinternierte. Nach deutscher Rechtsauffassung blieben die Verschleppten Kriegsgefangene, die keinen Anspruch auf Entschädigung haben.

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