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Zuwanderung Kabinett beschließt Reform des Ausländerrechts

28.03.2007 ·  Mit dem Gesetzespaket werden EU-Richtlinien zum Asyl- und Aufenthaltsrecht umgesetzt. Zu den Änderungen zählt auch das Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge, auf das sich die große Koalition nach monatelangem Streit geeinigt hat.

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch zahlreiche Änderungen und Ergänzungen des Ausländerrechts beschlossen. Unter anderem sollen mehrere zehntausend abgelehnte Asylbewerber die Chance auf einen gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland erhalten. Das teilte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) im Anschluss an die Sitzung in Berlin mit.

Nach zähem Ringen hatte sich die große Koalition vor zwei Wochen auf die letzten Details des mehr als 400 Seiten starken Gesetzentwurfs verständigt. Neben dem Bleiberecht für bisher nur geduldete Ausländer sollen mit der Reform elf EU-Richtlinien zum Aufenthalts- und Asylrecht umgesetzt und weitere Änderungen an dem seit zwei Jahren gültigen Zuwanderungsgesetz vorgenommen werden.

Verpflichtende Integrationskurse

Zu weiteren Änderungen zählt eine Heraufsetzung des Alters von Ehepartnern beim Familiennachzug auf 18 Jahre und der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse vor der Einreise. Die Hürden für die Einbürgerung jüngerer Migranten werden heraufgesetzt. Zudem sind schärfere Sanktionen vorgesehen, wenn ein Ausländer nicht an verpflichtenden Integrationskursen teilnimmt.

Mit dem Gesetzespaket werden EU-Richtlinien zum Asyl- und Aufenthaltsrecht umgesetzt. Zu den Änderungen zählt auch das Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge, auf das sich die große Koalition nach monatelangem Streit geeinigt hat.

Zugleich wird auch ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht für Opfer von Menschenhandel geschaffen. Forscher sollen ein erleichtertes Aufenthaltsrecht erhalten.

„Im Einzelfall nicht immer ganz gerecht ist“

Schäuble sagte, er rechne nun mit einer zügigen parlamentarischen Umsetzung des Entwurfs. Die vielfältige Kritik an den geplanten Änderungen nannte er „gut und richtig“. Man könne nicht erwarten, dass Migrantenorganisationen für Verschärfungen der Integrationsanforderungen seien, sagte der Minister unter Verweis auf Kritik von Verbänden, die am Integrationsgipfel teilnehmen. Im Laufe der Gesetzgebung werde auch mit ihnen gesprochen werden. Er setze aber darauf, dass einsehen würden, dass der Entwurf im Interesse von Migranten sei. Zugleich gestand Schäuble ein, dass jedes Gesetz immer ein Stück weit „typisieren“ und dabei in Kauf nehmen müsse, „dass es im Einzelfall nicht immer ganz gerecht ist“.

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der geplanten Regelungen zum Familiennachzug sehe er gelassen, sagte Schäuble. Kritiker aus Kirchen und Flüchtlingsorganisationen hatten zuvor kritisiert, besonders die Forderung nach Deutschkenntnissen vor der Einreise widerspreche dem Schutz der Ehe.

Schäuble zeigte sich hingegen überzeugt, dass der Gesetzentwurf „in keinem Punkt“ die Verfassung verletze. Er wies darauf hin, dass Staaten mit besonderen Visa-Erleichterungen wie die Vereinigten Staaten, Kanada, Japan und Südkorea von der Regelung ausgenommen würden.

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