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Zölibat Eine Quelle der Stärke und der Schwäche

09.09.2004 ·  In Sachen Zölibat bietet die katholische Kirche ein unübersichtliches Bild / Von Heinz-Joachim Fischer

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Kein Zölibat - keine Pädophilie, keine Kinderpornos in der katholischen Kirche. Vorgänge in Österreich, zuletzt im Priesterseminar von Sankt Pölten, dem Bistum unter Leitung des umstrittenen Bischofs Kurt Krenn, und fragwürdiges Verhalten von Priestern in den Vereinigten Staaten, sexuelle Übergriffe auf Minderjährige in der Vergangenheit haben zu solch kurzen Schlüssen über das Gebot der "ehelosen Enthaltsamkeit" für Priester geführt; genauer: für "Kleriker", also Angehörige des geweihten kirchlichen Amtsstandes. Berichte in Deutschland über Frauen und Kinder von Priestern, über ihr zuweilen wenig zölibatäres Verhalten stellen ein altes System in Frage, lassen seine Abschaffung ratsam erscheinen. In den offenen westlichen Gesellschaften, wo Sex allgegenwärtig ist, nähren solche Vorkommnisse den Verdacht der unkontrollierbaren Verklemmtheit und den Zweifel über einen Personenkreis, der sich dieser allgemeinen Sexualisierung des öffentlichen Lebens entziehen, gar verweigern will. In diesen Verdacht geraten insgeheim Zehn- und Hunderttausende von Männern - Ähnliches gilt für Frauen in katholischen Orden, Kongregationen und Instituten -, denen nach weltlichem Verständnis offenbar ein Menschenrecht, das auf ungehinderte Ausübung der Sexualität, vorenthalten wird. Andere christliche Kirchen, die evangelischen aus der Reformation im "Westen" und die orthodoxen im "Osten", bestehen auch, ohne ihren Amtsträgern und Popen-Seelsorgern die Ehelosigkeit verordnet zu haben. Im katholischen "Volk" erklärt sich eine Mehrheit der Gläubigen gegen den Zölibat, und selbst in Elite-Seminaren werden Ausführungen über das Priestertum verheirateter Männer (in den mit dem Papst "unierten" orientalischen Kirchen, etwa in Rumänien) mit Beifall aufgenommen: "Das könnte auch uns zusagen."

Die ihr geistliches Amt versehenden Priester leben damit in den westlichen Kirchen in einer unglücklichen Lage. Ihre Fragen, wie es denn weitergehen soll, richten sie kaum mehr an den jetzigen Papst, aber vielleicht an seinen Nachfolger. Weltweit betrachtet, ist das Bild unübersichtlich, auch, wenn man wie in Afrika oder Lateinamerika lieber nicht so genau prüft. Aber der Zölibat besteht nach wie vor als tragendes Element der katholischen Kirche. Die Päpste ermahnen scheinbar unbeirrt dazu. Paul VI. plädierte in seiner Enzyklika "Sacerdotalis Coelibatus" (über den Priester-Zölibat) von 1967 für die ehelose Enthaltsamkeit. Eine Synode aller Bischöfe der Kirche kam 1971 zu dem Schluß, daß der priesterliche Dienst am besten durch Unverheiratete ausgeübt werde. Johannes Paul II. betitelte 1992 sein Apostolisches Schreiben über den Zölibat mit den Worten "Pastores dabo vobis" (Hirten, Priester werde ich euch geben), konnte jedoch dieses Versprechen für die westlichen Gesellschaften nicht einlösen. In all diesen Ländern, ob "katholisch" wie Italien, Frankreich und selbst Spanien oder gemischtkonfessionell wie Deutschland und die Vereinigten Staaten, plagen Priestermangel, Schrumpfen der Seelsorge, Überalterung des Klerus, fehlender Nachwuchs und Rückgang des kirchlichen Lebens. Da tröstet nur der Blick nach Südkorea und Indien, Polen oder Mexiko.

Alles scheint in dem kirchlichen Gesetzbuch, dem "Codex Iuris Canonici", von 1983 mit der Unterschrift Johannes Pauls II. wie für die Ewigkeit in Canones gegossen. So Nummer 277 Paragraph 1: "Die Kleriker sind verpflichtet, wegen des Himmelreichs eine vollkommene und ewige Enthaltsamkeit zu bewahren, sind also zum Zölibat angehalten, der ein besonderes Geschenk Gottes ist." Doch immer mehr Männer verweigern die Annahme. Das Verlangen von Frauen nach dem Priestertum stellt die Frage einer weiblichen Ehelosigkeit noch nicht in den Vordergrund. Nicht zum ersten Mal wird jetzt die römische Führung aufgefordert, den Zölibat abzuschaffen mit der Behauptung, dann hätte sie keinen Personalmangel. Doch zum einen weiß man in Rom, daß den Ehelosigkeits-Problemen in der katholischen Kirche die Ehe-Schwierigkeiten anderer Konfessionen entsprechen. Auch die Ehe schützt nicht endgültig vor Abwegen. Daher zögern nichtkatholische Kirchenleitungen, ihre Regelungen als Ideal zu empfehlen, mit dem alle Probleme gelöst wären.

Auch sieht sich "Rom" als Hüterin einer jahrhundertelangen Tradition, die, wie immer entstanden und gewachsen, gute Ergebnisse hervorbrachte und fest zum katholischen System zu gehören scheint. Da sind die Verweise in der Bibel, "um des Himmelreichs willen" Verzicht zu leisten, sich des Glaubens willen ausschließlich dem Dienst für Jesus Christus und seine Gemeinde, nicht einer eigenen Familie zu widmen. Da gibt es die tiefen Überzeugungen, daß der Kult des Heiligen, die Pflege des Sakrosankten in feierlicher Liturgie mit der Scheu vor dem Sexuellen einhergehen soll. Dafür mag das Gespür in der katholischen Kirche zurückgegangen sein; erst recht in anderen Kirchen mit geringerem Verständnis für das geweihte Amt. Doch Theologen und Religionswissenschaftler erinnern daran: Durch Absage an Irdisches kann Himmlisches ahnbarer werden, wenn es glaubwürdig geschieht.

Die Päpste hat stets wenig beeindruckt, daß der Zölibat weder auf den Gesetzestafeln des Moses noch in den Evangelien oder den Apostelbriefen des Neuen Testaments gefordert wird. Kirchenamtlich zum ersten Mal taucht die Verpflichtung schon Anfang des 4. Jahrhunderts (nach 306) auf der kleinen Synode von Elvira (im heutigen Granada in Südspanien) auf. Erst im Mittelalter wurden die Päpste, Gregor VII. - zugunsten einer geistigen Besserung der Kirchendiener - und Innozenz III. - auch im Hinblick auf geistliche Macht gegenüber der weltlichen -, deutlicher. Klar verteidigte das Konzil von Trient im 16. Jahrhundert den Zölibat gegen die Reformation . Daß Martin Luther, zuvor Mönch und Priester, mit 41 Jahren am 13. Juni 1525 die 26 Jahre alte frühere Zisterzienser-Nonne Katharina von Bora heiratete, machte die Frage zusätzlich zu einem konfessionellen Bekenntnis und Streitpunkt und zu einem Unterscheidungsmerkmal.

Gerade durch das Festhalten am Zölibat konnte die päpstliche Weltkirche sich gegenüber den anderen Kirchen sichern: indem sie an die ehelose Enthaltsamkeit eine weitere Verpflichtung und ein bedeutendes Recht knüpfte. Denn im "Codex" werden die Kleriker als erstes (Canon 273) dadurch bestimmt, daß sie dem Papst und ihrem jeweiligen Bischofs-"Ordinarius" "Ehrfurcht und Gehorsam schulden". Für diese Geistesleistung werden sie entschädigt. Durch eine "Remuneratio congrua", eine angemessene Vergütung. Sie müssen sich also nicht mehr um ihren Lebensunterhalt kümmern, weder um einen Arbeitsplatz noch um die materiellen Mittel für ihre Arbeit und ihre Mitarbeiter, weder um die Sozial-, Invaliditäts- oder Altersversicherung, so ausdrücklich Canon 281, Paragraphen 1 und 2. Sie müssen weder bei einer Gemeinde noch beim Staat betteln. Zu ihrer Lebenssicherung ist der jeweilige Bischof verpflichtet, bei dem etwa in Deutschland die "Finanzhoheit" liegt.

Das alles läßt darauf schließen, daß der Papst und die vatikanische Kurie "das System des Zölibats" nicht über Nacht abschaffen. Überfällig ist jedoch - und dies wird von immer mehr Kardinälen und Bischöfen gesehen und vertraulich zugestanden -, daß jenen bewährten ("probati") Priestern ein Weg innerhalb des kirchlichen Amts geöffnet wird, die, aus ehrenhaften und redlichen Gründen, an ein Ende ihrer "ehelosen Enthaltsamkeit" gekommen sind. Dadurch würde diese kirchenrechtliche Regelung (nicht "göttlichen" Rechts) gerade für junge Leute den Schrecken einer lebenslangen Falle verlieren. Die "harte" Praxis dieses Papstes ist im Umfeld der westlichen Gesellschaften größtenteils gescheitert.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 07.09.2004, Nr. 208 / Seite 10
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