09.12.2010 · Wie ein Seiteneinsteiger im Herbst 1955 in den Auswärtigen Dienst kam und 19 Jahre blieb / Von Rainer Blasius
Bis 2005 kannte ihn kaum jemand. Seither ist Franz Nüßlein als "Blut- und Todesrichter" im besetzten Prag berüchtigt, als verurteilter Kriegsverbrecher, der im Auswärtigen Dienst der Bundesrepublik reüssierte. Ein Nachruf auf den 1909 geborenen und 2003 verstorbenen Generalkonsul in "internAA" führte dazu, dass Außenminister Joseph Fischer die Nachrufpraxis änderte. Als weitere Reaktion setzte er jene "Unabhängige Historikerkommission" ein, die nach fünfjähriger Arbeit "Das Amt und die Vergangenheit" vorlegte. Den Autoren werden mittlerweile falsche Deutungen, unzutreffende Fakten und einseitige Maßstäbe nachgewiesen.
Wenig teilt die Kommission zu Nüßlein mit. In der Einleitung zu "Das Amt" wird er als "Generalreferent für Angelegenheiten der deutschen Strafjustiz beim Deutschen Staatsministerium für Böhmen und Mähren" bezeichnet, mit hauptsächlichem Aufgabengebiet Gnadensachen und "für die Bestätigung zahlreicher Todesurteile gegen tschechische Bürger verantwortlich". Weiter erfährt man, dass Ende der fünfziger Jahre in Ost-Berlin und Prag Broschüren erschienen, "aus denen hervorging, dass sich Nüßlein während des Krieges an der Verschärfung des Strafrechts und der Vollstreckung zahlreicher Todesurteile gegen tschechische Zivilisten beteiligt hatte, indem er die Ablehnung von Gnadengesuchen empfahl". Dazu sagte der Historiker Daniel Koerfer der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, diejenigen irrten sich, die Nüßlein "als einen Todesjuristen bezeichnen, ,verantwortlich für Hunderte von Todesurteilen', wie Fischer anlässlich der Übergabe des Buches noch einmal öffentlich ausgerufen hatte. Wäre er das gewesen, wäre Nüßlein 1948 in Prag gehängt worden."
Wie kam Nüßlein ins AA? Seine Bewerbung 1955 sei unterstützt worden "von CSU-Familienminister Franz-Josef Wuermeling, dem Präsidenten des Bundessozialgerichts Josef Schneider und dem AA-Beamten Gustav von Schmoller". Warum und wie, erfährt der Leser nicht (und wundert sich, dass Wuermeling der CSU zugeordnet wird). Protegiert worden sei Nüßlein von Ministerialdirektor Hans Berger. Ende der fünfziger Jahre seien "Proteste gegen Nüßleins Beschäftigung im Amt laut" geworden. Darauf sei Berger, mittlerweile Botschafter in Kopenhagen, mit der Überprüfung beauftragt worden. Er habe sich dafür selbst angeboten, weil es für ihn wichtig gewesen sei, eine "mittlerweile stark umstrittene Personalentscheidung zu rechtfertigen", die er fünf Jahre zuvor getroffen habe. Dabei sei ihm zupass gekommen, dass die Kölner Staatsanwaltschaft ein Verfahren "eingestellt hatte: eine Mitwirkung an Todesurteilen sei dem Beamten nicht nachzuweisen". So habe Berger alle Vorwürfe für unbegründet erklärt und sich auf "ehemalige Kollegen aus der Behörde des Reichsprotektors" gestützt, die Nüßlein "Distanz zum Nationalsozialismus" bestätigt hätten.
In den "Sonderakten" des Leiters der Zentralabteilung des AA (im Politischen Archiv) findet sich dazu deutlich mehr: Als 1959 erste Anschuldigungen erhoben wurden, rechtfertigte sich Nüßlein mit einer "allein durch meine Beamtenstellung begründeter Haft" in Prag. Am 4. Mai 1960 meldete das Ost-Berliner Kampfblatt "Neues Deutschland": "918facher Mörder auf Bonner Sessel". An diesem Tage sah die Kölner Oberstaatsanwaltschaft, der die Ost-Berliner Gesandtschaft der CSSR die Broschüre "Verbrecher in Richterroben" zugeschickt hatte, keinen Anlass für ein Verfahren. Allerdings ging sie einer Anzeige der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes" nach, stellte die Ermittlungen aber Mitte 1961 ein, "da sich keine Anhaltspunkte für eine gerichtlich strafbare und verfolgbare Handlung des Beschuldigten" ergeben hätten.
Der Jurist und Junggeselle Berger (geboren 1909 in Köln, kein NSDAP-Mitglied) war Abteilungsleiter im Bundesministerium des Innern, wechselte 1954 ins AA und leitete bis Herbst 1959 die Rechtsabteilung. Unter seiner Leitung bewährte sich Nüßlein derart, dass Berger 1956 eine beschleunigte Übernahme ins Beamtenverhältnis empfahl, weil ihm "maßgebende Persönlichkeiten" wie Wuermeling und Schneider "beste Zeugnisse" ausgestellt hätten. Während der Untersuchung von 1960 setzte sich der CDU-Politiker Wuermeling - wie Berger und Nüßlein Katholik - für Nüßlein ein, mit dem er schon vor dem Kriege "eng befreundet" gewesen war. Nüßlein habe in der NS-Zeit "ostentativ an kirchlichen Veranstaltungen" teilgenommen, sei "stets ein ausgesprochener Gegner des Nationalsozialismus gewesen". Wuermeling schloss aus, dass Nüßlein in Prag irgendwie etwas getan habe, "was vor einem christlichen Gewissen nicht verantwortet werden kann". In den Akten findet sich zudem eine - im Buch "Das Amt" nicht berücksichtigte - Aufzeichnung des Staatssekretärs Hilger van Scherpenberg, der Anfang 1958 vom schweizerischen Botschafter Huber (früherer Generalkonsul in Prag im Zweiten Weltkrieg) hörte, Nüßlein habe sich "mehrfach in mutiger und aufopfernder Weise für Fälle eingesetzt, in denen Schweizer Staatsangehörige ungerechten Verfolgungen" der Nationalsozialisten ausgesetzt gewesen sei, und "eine Oase des Rechtsempfindens in der sonst so rechtlosen Atmosphäre des Protektorats um sich aufgebaut". Berger kam Ende 1961 zu dem Ergebnis, Nüßlein sei "nur formal Mitglied der NSDAP" gewesen und habe sich "bemüht, alles in seiner Kraft Stehende zu tun, um die Folgen von Übergriffen des Regimes abzumildern. An den materiellen Gnadengesuchen des Reichsprotektors war er nicht beteiligt."
In der Fernsehsendung "Report" des Süddeutschen Rundfunks erhob der Journalist Robert Röntgen am 15. März 1965 Vorwurfe gegen Nüßlein, der seit 1962 Generalkonsul in Barcelona war. Außerdem wollte "Die Zeit" einen Beitrag von Röntgen drucken. Ende Juli vertrat die AA-Zentralabteilung die Auffassung, keinesfalls die "bisherige Haltung des Amts gegenüber Dr. Nüßlein zu ändern. Die jetzt durch Vorlage des Urteils vom 5. Mai 1948 erstmals erhärtete Tatsache, dass die Verurteilung ohne Angabe von belastenden Einzelfällen sich nur allgemein auf die Feststellung einer durch höchst fragwürdige Zeugenaussagen belegten ,Mitwirkung an der Tätigkeit des Deutschen Sondergerichts'" stütze, zwinge zur Schlussfolgerung, "dass selbst das tschechische Sondergericht ein schuldhaftes Verhalten" in "Einzelfällen nicht hat feststellen können". Der Leiter der Zentralabteilung schrieb daher am 28. Juli an Röntgen. Der Briefentwurf lautete: "Hierbei hat sich ein Beweis für ein schuldhaftes Verhalten des Beamten nicht ergeben. Das Auswärtige Amt ist deshalb der Auffassung, dass keine Veranlassung zu irgendwelchen Maßnahmen besteht." Den letzten Satz ließ Staatssekretär Carstens streichen. So explizit wollte er sich nicht festlegen. Am 10. August entschuldigte sich SDR-Intendant Hans Bausch bei Nüßlein und kündigte an, dass Röntgens "Zeit"-Artikel wohl nicht erscheinen werde.
Laut Urteil vom 5. Mai 1948 wurde Nüßlein schuldig gesprochen, weil er "die nazistische Bewegung dadurch unterstützte, dass er Dienst im Amte des Reichsprotektors in Prag verrichtete, wo er richtungsweisend bei verschiedenen Strafverfahren vor dem deutschen Sondergericht in Prag mitwirkte und bei Gnadengesuchen mit entschied". 20 Jahre "schwerer Kerker" sollte die Strafe sein, weil er "einen wesentlichen Anteil an der ,Ausrichtung' der Verfahren vor dem deutschen Sondergericht in Prag, an der Erledigung von Gnadengesuchen und an dem Vollzug von Todesurteilen hatte"; er habe "die nationale und staatliche Widerstandskraft des tschechoslowakischen Volkes zum Wanken" bringen wollen.
Das alles verschweigt "Das Amt". Zum Trost bietet die Kommission eine Sensation: Der "frühere NS-Staatsanwalt" sei 1968 "auf Brandts Wunsch mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse ausgezeichnet" worden. Eine Anmerkung dazu sucht man vergebens, ebenso wie eine Verfügung des SPD-Außenministers in den Akten. Dort findet sich lediglich ein Schreiben Nüßleins an das AA mit der Bitte, "den aufrichtigen Dank dem Herrn Bundespräsidenten für die Verleihung des Ordens sowie dem Herrn Bundesminister des Auswärtigen für den Vorschlag" weiterzuleiten. Damals war Hans Berger Chef des Bundespräsidialamtes. Diese Pointe entging den Rechercheuren bei ihrem Versuch, Willy Brandt ein wenig anzubräunen.
Im Sommer 1955 hatte der Präsident des Bundessozialgerichts Josef Schneider an Berger geschrieben, er habe Nüßlein im "Protektorat" als "ausgezeichneten, sehr umsichtigen und energischen Juristen" kennengelernt, "der mit allem Nachdruck für eine saubere rechtsstaatliche Linie eintrat". Nüßleins Haftzeit endete mit der Abschiebung im Juni 1955. Danach beantragte er die Anerkennung als Spätheimkehrer und Vertriebener. In seinen Papieren hieß es fortan, er sei 1946 "interniert" und 1955 "entlassen" worden. Wen überrascht es da, dass "internAA" im Mai 2003 schrieb: "Nach zehnjähriger Internierung in der Tschechoslowakei trat Dr. Nüßlein 1955 in den Auswärtigen Dienst ein." Dass man dem Generalkonsul a.D. und seinen Fürsprechern mehr Glauben schenkte als dem "Braunbuch", ist nachvollziehbar. Laut Ost-Berliner O-Ton von 1965 zählte er zu den "faschistischen Blutjuristen", "an der Ermordung von über 900 tschechoslowakischen Patrioten beteiligt". Ein Zerrbild, das bewusst diffamieren wollte und bis heute nachwirkt!