12.01.2005 · Die interne Richtlinie des VW-Konzerns, an Mitarbeiter, die als Abgeordnete in die Politik gehen, weiter Gehalt zu zahlen, soll schon seit 15 Jahren gelten - wäre also noch in der Albrecht-Ära in Niedersachsen in Kraft getreten.
Die interne Richtlinie des VW-Konzerns, an Mitarbeiter, die als Abgeordnete in die Politik gehen, weiter Gehalt zu zahlen, soll schon seit 15 Jahren gelten. Nach einem Bericht der „Berliner Zeitung“, die sich auf Informationen aus dem Automobilunternehmen beruft, soll diese Regelung seit April 1990 in Kraft sein.
Damals waren noch die Minister der damaligen CDU/FDP-Regierung Albrecht im Aufsichtsrat von VW vertreten. Darunter neben der einstigen Finanzministerin Birgit Breuel (CDU) auch Walter Hirche, der in der jetzigen Landesregierung wieder FDP-Wirtschaftsminister ist.
Gerhard Schröder war erst im Mai 1990 als neuer SPD-Ministerpräsident gewählt worden und soll sein Mandat als VW-Aufsichtsrat erst am 17.Juli angetreten haben. Gemäß der Richtlinie vom April 1990 seien deshalb auch CDU-Politiker für die Dauer ihrer Mandatstätigkeit voll weiterbezahlt worden, auch wenn sie für den Konzern praktisch kaum noch tätig sein konnten.
VW will Liste vorlegen
Volkswagen will nach Auskunft der niedersächsischen Landesregierung am Donnerstag eine Liste der Parlamentarier vorlegen, die vom Konzern Gehalt bezogen haben. Wie der Regierungssprecher sagte, habe VW-Konzernchef Bernd Pischetsrieder dies Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) am Mittwoch in einem Telefonat zugesichert.
Nach dem Bericht der „Berliner Zeitung“ soll die Richtlinie von den Vertretern des Landes abgesegnet worden sein. Wirtschaftsminister Hirche jedoch bestreitet jede Kenntnis und ließ verlauten, nach seiner Erinnerung sei der Aufsichtsrat niemals damit befaßt worden.
Der gegenwärtigen CDU/FDP-Landesregierung liegen jedenfalls keinerlei Aktenkenntnisse über die Richtlinie vor. In Regierungskreisen in Hannover rätselt man nun, warum jetzt, unmittelbar vor Veröffentlichung der VW-Untersuchungen am Donnerstag, diese Informationen lanciert worden seien.
Neue Fragen
Warum, so heißt es, sollte die damalige Regierung unmittelbar vor der Landtagswahl ein solche Richtlinie abgesegnet haben? In Hannover wie in Wolfsburg dürfte man jetzt dabei sein, im Archiv nachzuforschen, für wen die Bestimmung damals wohl bestimmt gewesen sein könnten, und ob sich in den Protokollen des Aufsichtsrates irgendwelche Informationen finden lassen. Sollte ein solche politisch heikle Entscheidung aber - unmittelbar vor dem Regierungswechsel - am Aufsichtsrat vorbei beschlossen worden sein, stellen sich vor allem für VW neue Fragen.
Unterdessen haben die SPD-Landtagsabgeordneten Viereck und Wendhausen, die als VW-Mitarbeiter weiter Gehalt bezogen hatten, per Einschreiben an den Landtagspräsidenten Gansäuer ihre umstrittenen Gehaltszahlungen als rechtmäßig verteidigt.
Schwierige Prüfung
Die Abgeordneten gehen davon aus, daß sowohl Art, Umgang und Inhalt der Tätigkeit als auch die gezahlten Vergütungen mit dem Abgeordnetengesetz vereinbar seien. Dem Landtagspräsidenten steht jetzt die schwierige Prüfung bevor, inwieweit die Bezahlung für die angebliche Tätigkeit- früher war unter anderem von Beratung bei der Sportförderung die Rede gewesen, „von zu Hause aus am Telearbeitsplatz“ - als angemessen zu bewerten sei, wie sie das niedersächsische Abgeordnetengesetz vorsieht.
Dieses Gesetz sieht auch die Sanktion vor, daß „ungesetzliche Zuwendungen“ an das Land abgeführt werden müssen und daß der Landtagspräsident die Forderung geltend mache. Für all dies gibt es keine Präzedenzfälle in Niedersachsen oder anderen Bundesländern. Schwierig dürfte auch die Bewertung des Umfangs einer Teilforderung sein. Schlimmstenfalls könnte den Abgeordneten drohen, daß sie bis zu 400000 Euro an das Land Niedersachsen zahlen müssten. Daß ihnen VW bei ihren Erklärungsversuchen durch unwahre Behauptungen beistehen könnte gilt selbst bei der SPD-Fraktion als unwahrscheinlich.
Grüne fordern mehr Transparenz
Die Fraktion der Grünen im niedersächsischen Landtag will die Regelung für Nebeneinkünfte von Abgeordneten verschärfen und fordert mehr Transparenz. „Wählerinnen und Wähler müssen wissen, ob ihr Abgeordneter auch Dritten verpflichtet ist oder ungerechtfertigten Einflüssen von Dritten ausgesetzt ist“, hatte Fraktionsvorsitzender Wenzel am Dienstag in Hannover gesagt.
Die Grünen fordern, daß alle Einkünfte aus Nebentätigkeiten oberhalb einer Grenze von 2.000 Euro jährlich dem Landtagspräsidenten angezeigt und veröffentlicht werden. Der Präsident soll dem Landtag jährlich über diese Angaben Bericht erstatten. Der Bericht soll als Landtagsdrucksache veröffentlicht werden. Eine Veröffentlichung von Einkünften unterbleibt auf Antrag des oder der Abgeordneten, soweit der Veröffentlichung ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse entgegensteht. Bei Tätigkeiten von Politikern etwa in Vorständen oder Aufsichtsräten oder ähnlichen Beiräten sollten alle Vergütungen abgeführt werden, soweit sie 5500 Euro jährlich übersteigen.
Unternehmen und Konzerne sollten zudem Verhaltensregeln veröffentlichen und damit sicherstellen, daß kein materieller Einfluß auf die Politiker genommen wird. Im Strafgesetzbuch sollten die Bestimmungen über Abgeordnetenbestechung verschärft werden. Wenzel forderte von der SPD im Landtag zudem eine schnelle Aufklärung der aktuellen Fälle. Der derzeitige Zustand sei „beschämend“. Der VW-Konzern wurde aufgefordert, die geltenden Vereinbarungen über eine Weiterbezahlung von Mitarbeitern, die Abgeordnete sind, „sofort außer Kraft zu setzen“.